Baugenehmigung für vergrößerung des Wohnzimmer?
Hallo. Wenn man an seinem Haus das Wohnzimmer vergrößern wollen würde. Sprich die Wand zum Garten einreißen würde und würde den Raum um 30qm in den Garten rein vergrößern wollen und da im Wintergarten Stil eine Fensterfront zum Garten hin machen würde und das ganze mit einem Flachdach mit Gefälle und regenrinne zum Garten hin erweitern, bräuchte man da eine Baugenehmigung??
11 Antworten
Ja, ihr braucht eine Genehmigung und auch einen Statiker. Außenwände sind ja in der Regel tragend, die kann man nicht einfach wegnehmen.
Viele schöne und einige gute Antworten.
Was ich bisher vermisse ist der Hinweis auf eine mögliche Grenzbebauung.
Sollte der Wintergarten zu nah am Nachbar Grundstück stehen, muss der Nachbar zustimmen. Steht er zu nah und fehlt die Zustimmung ist das Projekt gestorben.
Erstens: ja, du brauchst eine Genehmigung, weil das Haus muss anschließend noch in die vorhandene Landschaft passen. Tut es das, dann ist die Genehmigung wohl kein Problem falls die nächsten beiden Punkten auch noch zutreffend sind.
Der Teil vom Garten, den du in ein Teil des Wohnzimmers umwandeln willst muss als Bauland gekennzeichnet sein.
Die Wand die du einreissen möchtest ist aller Wahrscheinlichkeit nach eine Tragende. Die kannst du nicht so ohne Weiteres einreissen, denn dann hast du ruckzuck das Dach im Keller liegen.
Gruß
Henzy
Wand zum Garten einreißen? Ist das eine tragende Wand? Ein Statiker sollte das vorher prüfen, dann ist auch eine Baugenehmigung vonnöten.
Wer hier schreibt, es wäre keine Baugenehmigung nötig, hat keine Ahnung.
Das ist schlichtweg...
Allein für die "Bauliche Veränderung" in einer "Tragenden Wand" benötigt man eine Baugenehmigung, egal was dahinter passiert.
Und für das was dahinter passiert ebenso.
Das heißt die ganze Palette: Bauantrag - Statiker - Statikprüfung - Bauüberwachungsbericht - Nachweis der Standsicherheit, am Ende Stadtplanung und Bauordnung > Bescheinigung über den Bauzustand.
Heyns hat leider Recht. Geht nur mit Baugenehmigung. Sonst ist das ein Schwarzbau. Da könnte die Baubehörde verlangen, dass du das wieder abreißen musst.