Grieschiche Landschildkröte nicht angemeldet - Strafe?!

5 Antworten

Ob du eine Strafe zahlen musst und wie hoch diese sein wird ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Manche Bundesländer sind recht streng, bei anderen hingegen ist es gar nicht so schlimm.

Euer Vorteil liegt darin, dass ihr über die nötigen Papiere verfügt. Damit könnt ihr also belegen, dass es sich nicht um einen Wildfang handelt und die Schildkröte legal gezüchtet und vermarktet wurde. Desweiteren habt ihr, wenn ich es richtig verstanden habe, Fotos gemacht. Das heißt, dass man nachvollziehen kann, dass die Fotodokumentation identisch ist mit den Daten/ Fotos auf den Papieren.

Die Züchterin hat die Schildkröte abgemeldet bzw. den Verkauf an die Behörde weiter geleitet. Es ist also nachvollziehbar, dass sie nicht aus anderen Händen erworben wurde.

Kurzum glaube ich nicht, dass du in große Schwierigkeiten kommst, wenn du ehrlich begründest, wie es dazu kam und dir dein Fehlverhalten bewusst ist. Schlimmstenfalls hast du eine/n unangenehme/n Mitarbeite/in erwischt, wo du tatsächlich dafür "büßen" musst, aber beschlagnahmt wird die Schildkröte sicherlich nicht. Kann sein, dass sie zur Sicherheit sich die Haltung vor Ort ansehen, aber wenn du sie artgerecht hälst brauchst du nichts befürchten.

lg

www.landschildkroeten-haltung.com

Habe ich nun mit einer Strafe zu rechnen und wenn ja - wie hoch wird die ca. sein?

Ja, wobei die verspätete Ummeldung keine Straftat ist. Du bist nach § 7 Abs. 2 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 16 Abs. 2 Nr. 5 BArtSchV, die nach § 69 Abs. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Vor dem Höchstmaß solltest du nicht erschrecken, das wird bei dir garantiert nicht ausgeschöpft werden. Allerdings wird die Länge der Verspätung von ca. neun Monaten sicher nicht zu deinen Gunsten berücksichtigt werden.

Dummheit wird bestraft, ja... Aber deshalb die Tiere entzogen zu bekommen hoffe ich nun nicht :(

Angesichts der Tatsache, dass die europäschen Landschildkröten unter besonderem Schutz stehen, solltest du dich auf eine Geldbuße von ca. 50 bis 100 Euro einstellen. Wenn du die Tiere nicht vernachlässigt hast, ist allein der Verstoß gegen die Anzeigepflicht kein Grund zur Wegnahme der Tiere.

Ich würde da gar nicht viel diskutieren, einfach jetzt mit aktualisierten Papieren anmelden. Wahrscheinlich wird da keiner etwas sagen. Meinem Artenschützer ist es auch lieber, dass ich ihm Anfang des Jahres eine große Veränderungsliste schicke, als dauernd jeden Schlupf und jeden Abgang eines Tieres. So kommt es auch, dass viele Meldung erst ein dreiviertel Jahr später eingereicht werden.

Immerhin hast du Papiere und kannst die Legalität achweisen ! Einziehen wird man die Tiere sicher nicht.

Wie das zuständige Amt damit umgeht ist von Amt zu Amt verschieden. Die wenigsten kassieren Strafgelder. Am besten rufst du dein zuständiges Amt an und fragst nach.

Schildimaus 
Beitragsersteller
 05.01.2014, 22:30

Dankeschön :) Aber das beantwortet mir leider noch nicht die Frage. Cites-Papiere habe ich ja, sie sind nur nach der Übernahme vom Verkäufer (April 2013) noch nicht auf mich gemeldet worden.