Haftbefehl - Bürgeramt - Verhaftung?
Guten Abend liebe Community !
Ich schildere mal offen mein Problem. Ich bin 31 Jahre jung und gegen mich liegt ein Haftbefehl vor : das Urteil vom Amtsgericht war wegen fahren ohne Führerschein - Ebay Kleinanzeigen Betrug in 2 Fällen zu einer Gesamtstrafe von knapp 7000 euro . Bis vor zwei Jahren habe ich es geschafft knapp 4000 euro zu zahlen . Danach hab ich es wegen privater weiterer Probleme es nicht geschafft die restlichen 3000 knapp zu bezahlen . Verständlicherweise haben die wirklich überaus netten und charmanten Behörden ( rechtspflegerin, zuständige Polizei Beamte) mir klar gemacht das bei nicht Bezahlung eine Haftbefehl ertragen wird . Es steht hier nicht zur Debatte ob ich ein besserer Mensch geworden bin oder nicht . Jedoch ist es mir bewusst das ich die Strafe so annehmen sollte wie man es mir sicher vorschreibt . Meine geliebte Mutter ist seit ungefähr den Ereignissen allein und ich kann sie nicht wirklich im Stich lassen . Ich habe aber einen Weg gefunden an die restlichen Kohle zu kommen ( neuer guter Job) . Dafür muss ich aber ein neues Konto eröffnen und brauche dafür die meldebescheinigung im Bürgeramt . Meine Frage ist nun : werde ich verhaftet wenn ich da hingehe und eine meldebescheinigung brauche ? Kann man sehen und kommen die Männer mit dem Haftbefehl und nehmen mich mit ? Vielen Dank im Voraus .
3 Antworten
Du hättest, als Du nicht mehr zahlen konntest auch die Umwandlung der Reststrafe in gemeinnützige Arbeit beantragen können.
Beim Bürgeramt ist nicht bekannt daß ein HB gegen Dich vorliegt. Allerdings kann es sehr gut sein daß irgendwann dann die Polizei an Deiner Meldeadresse auftaucht.
Du kannst, sofern Du einen ordentlichen Betrag hast (1000 € sollten es schon sein) die Flucht nach vorn antreten. Wenn Du über diesen Geldbetrag verfügst nimm dad Geld und spreche persönlich bei der StA vor. Begründe dann warum Du nicht gezahlt hast, auch wenn diese Begründung nicht so recht aktzeptiert wird. Belege dann, was du ja sicherlich kannst, daß Du nun einen neuen Arbeitsplatz hast und wieder Ratenzahlungen aufnehmen kannst. Versuche aber nicht irgendwie runmzufeilschen. Letztlich ist auch der StA nicht daran gelegen daß Du die Strafe absitzt, denn das kostet den Staat mehr als die Strafe einbringt.
Ansonsten kannst Du nur hoffen daß es lange genug dauert bis man Dich ausfindig gemacht hat. Dann sollterst Du den Restbetrag alsd Bargeld immer griffbereit haben, denn wenn die Polizei vor der Tür steht hilft nur noch Bargeld. Mit Ratenzahlungen ist dann nix mehr.
Natürlich nicht. Im Bürgeramt streunt ja nicht die Polizei rum... gehe dort hin und versuche es. Festgenommen wirst du dort nicht ^^ wir sind ja nicht in einem Hollywoodfilm. Und wenn die sagen, dass es Probleme wegen eines Haftbefehls gegen dich gibt, dann verlässt du einfach wieder das Bürgeramt.
Danke. Das ist sehr nett das sie mich beruhigen möchten. Ich hoffe das ich da endlich raus komme . Aber ja ich bin wirklich selber schuld.
Verhaften kann dich nur die vollstreckende Justiz (Polizei), und dazu gehört das Bürgeramt erstmal nicht dazu. Jetzt wäre die Frage ob die auf dem Bürgeramt sehen ob ein Haftbefehl gegen dich vorliegt - ich denke nicht, da das schon sensible Informationen sind.
Allerdings gehe ich davon aus, dass die Polizei das nach ein paar Tagen gemeldet bekommt und sie dich dann sicher besuchen kommen.
Ja das habe ich mir auch schon gedacht. Gerade weil es jetzt schon knapp 2 Jahre her ist. Umso interessanter finden die es sicher wenn ich mich beim Bürgeramt gemeldet habe.