Grenzbebauung ohne Brandwand und Genehmigung?
Hallo, grad eben habe ich mich mit meinem Nachbarn gehabt. Als wir vor 20 Jahren bauten, mussten wir eine Grenzbebauung machen. Direkt am Nachbargrundstück war kein Gebäude. Jetzt stehen da ein Schuppen am anderen, Werkstadt und Aufenthaltsraum. Wir wurden zu keiner Zeit über diese Baumaßnahmen informiert und wurden auch nie um Zustimmung zum Vorhaben gebeten. Alle Gebäude wurden direkt an unsere Hauswand angebaut.
Aber nun hat er eine Hauswasseranlage direkt an dieser Wand installiert. Wenn die Pumpe läuft ist das dermaßen laut und monoton, dass es einfach nur zur Belastung wird. Wie gesagt, grad eben habe ich ihn dazu befragt und er sagt das er das dürfte, da wir ja auch auf die Grenze gebaut haben. Die Gebäude haben eine Höhe von ca 3 Metern und erstrecken sich auf insgesamt 16 Meter. Muss ich das wirklich alles hinnehmen?
2 Antworten
Du wirst ja wohl eine gültige Baugenehmigung haben. Informiere dich, ob er auch eine hat. In der Regel ist es so, erhält jemand eine Baugenehmigung für den Bau, direkt auf die Grenze, müsste der andere dann 6 Meter wegbleiben. Es kann aber auch eine Vereinbarung geben, dass er auch auf die Grenze bauen darf, so wie du es auch getan hast. Aber so etwas regelt man, bevor einer anfängt zu bauen.
Naja, wenn du damals zugestimmt hast, dass er später auch auf die Grenze bauen darf, damit er dich auf die Grenze bauen lässt, braucht er ja später nicht mehr zu fragen. Ich habe es ähnlich gemacht, als mein Nachbar auf die Grenze bauen wollte. Ich habe zugestimmt, mit der Bedingung, dass ich es später auch darf und direkt an seine Mauer anbauen kann. Und dies mache ich auch gerade. Bald wird da meine Garage stehen.
Nein, so war das nicht. Er hat, laut Bau-anfrage keine Einwände gehabt, von einer späteren Bebauung seiner seits, war da nie die Rede. Er baute einfach, so nach und nach, alles zu, ohne uns darüber zu informieren bzw anzufragen.
Was sagt das zuständige Bauamt? Wie sieht der Bebauungsplan aus?
Da war ich noch nicht, da ich eigentlich dachte man könne alles in Guten regeln. Aber ich glaub jetzt das wirklich ein Punkt erreicht ist, wo man nicht mehr still sein sollte.
Wenn Du Dich erst einmal nur informierst - inwieweit sollte dies den nachbarschaftlichen Fieden stören?
Also ich habe eine gültige Baugenehmigung. Diese wurde auch mit Zustimmung (Unterschrift) des Nachbarn genehmigt. Für seine Bauten habe ich noch keine Genehmigung gesehen bzw zugestimmt.