Muss ich den Anbau an mein Reihenhaus in NRW mit 1 Meter Vorsprung über Baulinie direkt an der Südseite meines Hauses mit erheblicher Verschattung dulden?
Das bisher unbebaute große Nachbargrundstück soll jetzt durch den Erben des früheren Eigentümers mit einer Zeile von 3 luxuriösen Reihenhäusern bebaut werden. Da an meinem Reihenhaus eine Baulast besteht, wurde ihm der direkte Anbau genehmigt. Jetzt hat sich herausgestellt, dass seine Häuserzeile im Erdgeschoss auf der Gartenseite einen Vorsprung von einem kompletten Meter aufweist.
Sein Anbau erfolgt direkt an die südwestliche Seite meines Hauses. Dadurch entsteht eine erhebliche Verschattung in meinem Wohnzimmer, so dass hier kaum mehr normales Tageslicht besteht. Diese Beeinträchtigung ist bekanntlich gesundheitsschädlich und zudem ökologisch nachteilig, weil die Energiekosten dadurch erheblich ansteigen, und zwar dauerhaft.
Praktisch wird bei mir die gesamte Gartenfront verschattet, da das Reihenhaus nur knapp 6m breit ist und das Wohnzimmer sich über die gesamte Breite des Hauses im Erdgeschoß erstreckt. Es ist das einzige ZImmer im gesamten Erdgeschoss, das bisher normales Tageslicht aufweist.
Durch den Vorsprung wird die Baulinie der bisherigen Reihenhäuser im Erdgeschoss um einen Meter überschritten, und zwar an der südlichen Seite meines Hauses, wo die Sonne einfällt.
Meines Erachtens wurde die Baugenehmigung hierfür rechtswidrig erteilt. Das Bauamt hat mir trotz mehrmaliger persönlicher Vorsprachen und mehrerer Schreiben keine Auskunft erteilt, ohne plausible Begründung. Der hierfür zuständige Sachbearbeiter sei gerade nicht im Amt und es gebe keine Termine, nur für Bauherren! Da der Nachbar sehr vermögend ist, riecht das ganze stark nach Korruption.
Selbst der von mir beauftragte Anwalt erhielt bisher keine Akteneinsicht (seit über 3 Monaten!) und keine Mitteilung über Hindernisgründe des Bauamtes.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch, ohne ein zu hohes Kostenrisiko über Klage?
3 Antworten
Die entscheidende Frahe ist, ob die Baulinie formal im Bebauungsplan definiert ist. Der Bebauungsplan muss öffentlich zugänglich sein.
Eine Baulinie ist etwas anderes als eine Bauflucht! oder eine ortsübliche Bauweise (meistens greift man auf diese Formulierung zurück, wenn kein Bebauungsplan existiert).
Dann würde ich mich sofort um einen anderen Anwalt bemühen.
Sind die Gebäude schon gebaut, wird es ein Problem für alle Beteiligten und die Verantwortlichen in der Verwaltung versuchen es dann unter den Teppich zu kehren.
Der Faktencheck ist wichtig!
was genau besagt die Baulast? Dort müsste auch die bebaubare Fläche zeichnerisch festgehalten sein und zwar mit Maßen zu den Grenzen und der Nachbarbebauung! Wenn Du eine Baulast gegeben hast, dann müsstest Du diese Zeichnung in Deinen Unterlagen haben.
Ein Verstoss gegen die Baugenehmigung kann zum Abriss führen.
Ein Verstoss gegen die Bauordnung durch die Verwaltung erzeugt eine äußerst schwierige und komplexe Situation, bei der Köpfe rollen könnten, weil sowohl der Bauherr als auch Du auf dem Rechtsweg die Genehmigungsbehörde haftbar machen könntet.
Du brauchst einen Fachanwalt, am besten aus einer anderen Stadt, denn dann kann er volle Kraft geben, was örtliche nicht so gerne machen, weil die ja auch mal einen Auftrag von der Stadt erhoffen.
Lieber chvoyage,
herzlichen Dank für Deine differenzierte Antwort. Genau so sehe ich die Problematik auch, insbesondere habe ich auch schon überlegt, dass ein RA aus meiner Stadt wohl den Behörden gegenüber mangelnden Durchsetzungswillen/Kraft zeigt. Weil er ja mit diesen in der Regel häufiger zu tun hat als mit mir als Einzelperson.
Da ich gerade das Verfahren betreibe, möchte ich hier im allgemeinen Teil keine zusätzlichen Angaben ergänzen. Meine Identifizierung könnte mir im jetzigen Stadium schaden. Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn ich direkt mit Dir Kontakt aufnehmen könnte, da Du offensichtlich sehr viel Detailkenntnis hast.
Über eine kurze Nachricht unter i-can@ok.de würde ich mich freuen.
Liebe Grüße, Gartensonne
Wenn dein Anwalt in drei Monaten keine Einsicht erhalten hat, ohne weitere Schritte zu veranlassen, solltest du mal nachdenken, ob das der geeignete RA ist. Sollte seinen Schwerpunkt auf Baurecht haben. Er hätte schon längst eine einstweilige Verfügung erwirken können!
Bei Überschreitung der Baugrenzen wird normal der Nachbar automatisch angefragt. Bevor eine Baugenehmigung erteilt wird...
Die Antwort von Igel999 ist schon einmal gut.
Wenn gar nichts Erfolg bringt, wende dich doch an eine Zeitung. Gibt es bei euch so etwas wie einen Ombudsmann? Bei uns in Österreich sind die sehr hilfreich!
Viel Glück!