Muss ich den Anbau an mein Reihenhaus in NRW mit 1 Meter Vorsprung über Baulinie direkt an der Südseite meines Hauses mit erheblicher Verschattung dulden?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die entscheidende Frahe ist, ob die Baulinie formal im Bebauungsplan definiert ist. Der Bebauungsplan muss öffentlich zugänglich sein.

Eine Baulinie ist etwas anderes als eine Bauflucht! oder eine ortsübliche Bauweise (meistens greift man auf diese Formulierung zurück, wenn kein Bebauungsplan existiert).

Dann würde ich mich sofort um einen anderen Anwalt bemühen.

Sind die Gebäude schon gebaut, wird es ein Problem für alle Beteiligten und die Verantwortlichen in der Verwaltung versuchen es dann unter den Teppich zu kehren.

Der Faktencheck ist wichtig!

was genau besagt die Baulast? Dort müsste auch die bebaubare Fläche zeichnerisch festgehalten sein und zwar mit Maßen zu den Grenzen und der Nachbarbebauung! Wenn Du eine Baulast gegeben hast, dann müsstest Du diese Zeichnung in Deinen Unterlagen haben.

Ein Verstoss gegen die Baugenehmigung kann zum Abriss führen.

Ein Verstoss gegen die Bauordnung durch die Verwaltung erzeugt eine äußerst schwierige und komplexe Situation, bei der Köpfe rollen könnten, weil sowohl der Bauherr als auch Du auf dem Rechtsweg die Genehmigungsbehörde haftbar machen könntet.

Du brauchst einen Fachanwalt, am besten aus einer anderen Stadt, denn dann kann er volle Kraft geben, was örtliche nicht so gerne machen, weil die ja auch mal einen Auftrag von der Stadt erhoffen.

gartensonne 
Beitragsersteller
 11.04.2016, 20:28

Lieber chvoyage,

herzlichen Dank für Deine differenzierte Antwort. Genau so sehe ich die Problematik auch, insbesondere habe ich auch schon überlegt, dass ein RA aus meiner Stadt wohl den Behörden gegenüber mangelnden Durchsetzungswillen/Kraft zeigt. Weil er ja mit diesen in der Regel häufiger zu tun hat als mit mir als Einzelperson.

Da ich gerade das Verfahren betreibe, möchte ich hier im allgemeinen Teil keine zusätzlichen Angaben ergänzen. Meine Identifizierung könnte mir im jetzigen Stadium schaden. Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn ich direkt mit Dir Kontakt aufnehmen könnte, da Du offensichtlich sehr viel Detailkenntnis hast.

Über eine kurze Nachricht unter i-can@ok.de würde ich mich freuen.

Liebe Grüße, Gartensonne

Wenn dein Anwalt in drei Monaten keine Einsicht erhalten hat, ohne weitere Schritte zu veranlassen, solltest du mal nachdenken, ob das der geeignete RA ist. Sollte seinen Schwerpunkt auf Baurecht haben. Er hätte schon längst eine einstweilige Verfügung erwirken können!

Bei Überschreitung der Baugrenzen wird normal der Nachbar automatisch angefragt. Bevor eine Baugenehmigung erteilt wird...

Die Antwort von Igel999 ist schon einmal gut. 

Wenn gar nichts Erfolg bringt, wende dich doch an eine Zeitung. Gibt es bei euch so etwas wie einen Ombudsmann? Bei uns in Österreich sind die sehr hilfreich!

Viel Glück!