Änderung in der Bauordnung NRW, Abstandsflächen, Höhe 3 m noch aktuell?
In der BauO NRW in der Fassung vom 28.12.2006 steht noch:
1. an der Nachbargrenze gebaute überdachte Stellplätze und Garagen bis zu einer Länge von 9,0 m einschließlich darauf errichteter Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie sowie Parabolantennen und sonstige Antennenanlagen, jeweils bis zu 1,5 m Höhe sowie Gebäude mit Abstellräumen und Gewächshäuser mit einer Grundfläche von nicht mehr als 7,5 m²; die mittlere Wandhöhe dieser Gebäude darf nicht mehr als 3,0 m über der Geländeoberfläche an der Grenze betragen, die Grenzbebauung darf entlang einer Nachbargrenze 9,0 m und insgesamt 15,0 m nicht überschreiten,
Ein Jahr später wurde das gestrichen und § 6 Abstandsflächen spricht nun überhaupt nicht mehr von 3 m, die Zahl kommt in dem Kontext in der ganzen BO gar nicht mehr vor. Wie kann das sein? Wo kann man denn ablesen, dass es immer noch 3 Meter sind? Hintergrund: Wir wollen einen Carport direkt an der Nachbargrenze bauen ...
2 Antworten
Das steht hier immer noch in der LBO von NRW:
"(8) In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume sowie Garagen einschließlich Abstellräumen, jeweils mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m, auch wenn sie über einen Zugang zu einem anderen Gebäude verfügen, dies gilt auch für Garagen, die keine selbständigen Gebäude sind,..."
Wahrscheinlich, wenn nichts geändert wurde, gilt das alte Gesetz weiter.