Strafe wenn man Graffitis in nem' verlassenen Gebäude macht. Wie reagiert die Polizei?

7 Antworten

Jedes Gebäude gehört jemanden. Nur weil der vielleicht im Moment keine Verwendung hat oder ihm derzeit das Geld fehlt ist das lange noch nicht erlaubt. Wenn die Polizei das nicht verfolgen würde wäre das Strafvereitelung im Amt, das tut sich kein Polizist freiwillig an.

Es gibt genug Gelegenheiten legal Graffitis zu spayen, muss man sich halt nur ein wenig bemühen. 95% der illegalen Graffitis sind ohnehin der größte Schrott.

Nur weil ein gebäude alt und verfallen ist darf man noch lange nicht vandalismus begehen. Solltest du ohne einwilligung des besitzers ein graffiti anbringen so ist das einerseits sachbeschädigung sowie hausfriedensbruch. Das sind keine kavaliersdelikte und werden dementsprechend bestraft. Allerdings liegt dies im endeffekt beim eigentümer des gebäudes, ob er von einer anzeige absieht. Ich würde es nicht riskieren. Dennoch, es gibt verlassene gebäude in denen das graffiti anbringen erlaubt ist. 

Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch - warum sollte die Polizei dabei ein Auge zudrücken. Am Ende liegt das aber im Ermessen des Eigentümers.

MrBlop 
Beitragsersteller
 04.07.2015, 21:59

okey, so besser der kick ^^

tryanswer  04.07.2015, 22:01
@MrBlop

Versuch es mal mit Mord oder schwerem bewaffneten Raub, der kick ist wahrscheinlich noch größer.

Es ist leider trotzdem Sachbeschädigung und eventuell Hausfriedensbruch.

Wenn du dort beim malen erwischt wirst ist es aber nicht unwahrscheinlich dass der Eigentümer keinen Strafantrag stellt da eh schon alles kapput ist. Natürlich muss man sich da dann entschuldigen ...

Die Polizisten dürfen da kein Auge zudrücken sondern müssen genau so wie sonst auch handeln. Falls der Eigentümer aber doch Strafantrag stellt wird die Sachebestimmt milder bestraft als wenn du ne S-bahn malst.

Als ille­ga­ler Sprayer machen Sie sich zunächst nach § 303 Abs. 2 StGB wegen „Veränderns des Erscheinungsbildes einer Sache“ straf­bar und wenn sie in ein Yard eindringen ( altes verlassenes Gebäude ), kann dies nach § 123 Abs. 1 StGB wei­ter einen straf­ba­ren Hausfriedensbruch darstellen. Wenn die Fläche die du übersprüht hast nicht mehr nutzbar ist machst du dich „Gemeinschädlichen Veränderns des Erscheinungsbildes einer Sache“ nach § 304 Abs. 2 StGB strafbar. Die werden da kein auge zudrücken, weil die glücklich sind wenn die mal jemanden erwischt haben und wenn die nicht reagieren können die dadurch ihren job verlieren. Du kannst du ruhig sprayen aber lass dich nicht erwischen. Und wenn das Gebäude so verlassen ist wie du gesagt hast werden da auch keine Polizisten sein oder? Ich wünsche dir noch viel glück und viel spaß beim malen 😊