Gleitzeit und Arbeitsrecht
die kollegen ernie und bert haben gleitende arbeitszeit ohne feste kernzeit. ernie hat 10 überstunden auf dem zeitkonto, bert 5. 15 "minusstunden sind erlaubt, die tägliche arbeitszeit beträgt 8 stunden. im letzten quartal des jahres ist sehr wenig zu tun. daher geht ernie zweimal die woche früher und bleibt ansonsten die vollen acht stunden, baut also seine gleitzeit langsam ab. bert hingegen bleibt jeden tag die vollen acht stunden und macht manchmal sogar noch überstunden (die er quasi einfach absitzt), baut also gleitzeit auf. meine frage: verhält sich einer der beiden arbeitsrechtlich gesehen falsch? wären die beiden verpflichtet, ihre überstunden sofort aufzubrauchen und notfalls sogar ins "minus" zu rutschen? bzw. ist es (vom moralischen gesehen her klar) überhaupt statthaft, überstunden "abzusitzen", um später mehr zeit zum abfeiern zu haben?
5 Antworten
Hallo,
also absitzen und absitzen müssen auch nicht das gleiche sein. Es gibt auch sowas wie Störungsbereitschaft. Über die Ausführung der Arbeit und Möglichkeiten nachzudenken ist meiner Ansicht nach auch Arbeitszeit.
Bei mir im Betrieb gab es z.B. inoffizielle Vereinbarungen zu "privaten" Weiterbildungen (Techniker-Lehrgang) Da wurde es als Arbeitszeit gesehen, wenn die Person nach ihrer Regulären Arbeit für seine Schule gelehrt hat. Die Firma hat sich allerdings Finanziel dran beteiligt und ihm hinterher auch in eine entsprechende Stelle übernommen.
Prinzipiel ist das Arbeitszeitmodell Arbeitgebersache. Auch ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich wie es umgesetzt wird (z.B. ausstechen beim Rauchen erc.) und diese genauso mit Arbeit zu füllen. Bei uns war die Grenze + und -10 h Alles andere musste als Überstunden deklariert werden. Es gab in anderen Bereichen auch Probleme das Mitarbeiter "plötzlich" 350 Überstunden hatte und keine Chance sie jemals abzubauen. Da musste der Betriebsrat "eingreifen". Das hat aber alles erledigt, als wir das Vertrauensarbeitszeitmodell eingeführt haben. Da darf der Arbeitgeber gar nicht mehr überwachen. (Hat er sich selbst auferlegt.) Er muss un Vertrauen, das wir 40h in der Woche machen und im Falle des Falles Betrieblich aktzeptable Möglichkeiten finden Stunden abzubauen.
Es ist aber ungünstig unnötig viele überstunden zu haben. Wenn es um eine Kündigung/Versetzung oder Krankheit/Renteneintritt geht dann wird der AG darauf aufmerksam und könnte die Gelegenheit nutzen darum zu streiten. (Es gibt Fälle, wo einfach so Überstunden weggestrichen wurden, oder bei einer Berufsunfähigkeit nicht mehr rechtlich abgescherte Urlaubstage nicht gewährt/ausgezahlt wurden.)
Am besten maximal die Zeit aufsparen, die man maximal in der Kündigungsfrist bei der Arbeitsbelastungs / Personalbesetzung abbummeln bzw. (wenn die Möglichkeit besteht) sich auszahlen lassen kann. ...
Grüße
Ihr habt doch bestimmt eine Betriebsvereinbarung in der steht, bis wann das Zeitguthaben abgebaut werden muß. Ob evtl. ins neue Jahr die Stunden übernommen werden dürfen. Diese Betriebsvereinbarung ist bindend für Euch. Allerdings ist "absitzen" nicht ok. Wenn ich das richtig verstehe: länger bleiben, ohne wirklich Mehrarbeit auf dem Schreibtisch zu haben? Das geht natürlich nicht. Ich weiß, daß so was oft üblich ist, aber wenn dem Vorgesetzten es auffällt - und das tuts irgendwann - gibt es Probleme.
Kommt darauf an, was der Chef dazu sagt.
Ach wenn man Ernie und Bert schon mal alleine lässt.
Aber das Arbeitszeitmodell ist festgelegt und könnte nur vom Chef , wenn vorhanden dann in Zusammenarbeit mit dem BR geändert werden. Für das Mitdenken wie die betriebliche Situation ist werden E+B vermutlich nicht bezahlt.
Der Chef ist gefragt mitsamt seinem Weisungsrecht. Aber wenn der zulässt das Überstunden abgesessen werden....naja. Irgendwer hat den Überblick verloren.
Wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit im Betrieb "absitzen" ist das vollkommen OK. Wenn der Arbeitgeber keine Arbeit hat, um sie zu beschäftigen, muss er die Arbeitszeit trotzdem bezahlen.
Es handelt sich dann einfach um ein Problem der Geschäftsleitung. Wer nicht kontrolliert hat selbst Schuld.