Glasscheibe in Tür kaputt. Gefahr in Verzug?

5 Antworten

Also....

Gefahr im Verzug ist was vollkommen anderes als eine akute Betriebsgefahr die in deinem Fall vorliegt. Diese schnellstens evtl provisorisch zu beseitigen obliegt dem Mieter. Die Kosten einer provisorischen Reparatur deckt die Hausratversicherung des Mieters. Die fachgerechte Reparatur obliegt dem Vermieter, der daraus eine berechtigte Schadensersatzforderung gegen den Mieter begründen kann. Die private Haftpflichtversicherung mit dem Baustein "Mietsachschäden" erfüllt zunächst die Regulierung aller Nichtglasschäden an der Tür und wird den Regulierungsbetrag von der Verursacherin zurück fördern. Eine Hausratglasversicherung würde den Glasschaden tragen, sich aber ebenso den Regulierungsbetrag von der Verursacherin zurück holen.. Ohne entsprechende Versicherungen bestehen für dich die gleichen Rechte und Pflichten nur mit dem Unterschied, das das Geld zunächst mal aus deiner Tasche kommt und du es von der Verursacherin zurück fordern kannst. Für die Versicherung wäre außerdem eine Strafanzeige gegen die Verursacherin von höchster Wichtigkeit

Und kann ich nun einen Handwerker beauftragen und die entstehenden kosten an meine Vermieterin weiter geben?

Hallo? Ihr zerlegt ´ne Tür und die Vermieterin solls zahlen? Gehts noch? Und wer von euch beiden die Tür zerlegt hat, darf deiner Schwiegermutter in ihrer Funktion als Vermieterin vollkommen egal sein.

Im übrigen hättest du die Tür schon längst aushängen und in den Keller verfrachten können, wenn du darin eine Gefahr für dein Kind siehst.

Brownie2007 
Beitragsersteller
 07.04.2018, 08:06

Von zahlen ist nicht die Rede. Von der Reparatur ist die rede.

Nur ist so ne Reperatur für mich Sache der Vermieterin. Aber wenn ich einen handwerker beuaftragen kann, werde ich das selber machen

Zahlen wird es meine ex!

Lotta1965  07.04.2018, 08:10
@Brownie2007
Und kann ich nun einen Handwerker beauftragen und die entstehenden kosten an meine Vermieterin weiter geben?

Von Reparatur durch die Vermieterin steht da nix - da steht was von zahlen!

Brownie2007 
Beitragsersteller
 07.04.2018, 08:14
@Lotta1965

Ja, aber auch mit dem Hinweis, dass sie es an meine ex weiter gibt.

Es geht mir auch nicht so um die kosten. Es geht eher darum, dass die tür Instand gesetzt wird und ich keine angst haben muss, dass das Glas raus kommt

Lotta1965  07.04.2018, 08:21
@Brownie2007

Dann häng die Tür aus und stell sie in den Keller. Von einer nicht vorhandenen Tür geht auch keine Gefahr aus. Da es sich bei einer Tür mit Glasscheibe wohl eher nicht um die Schlafzimmer - oder Badezimmertür handelt, kann man auch gut ohne leben.

aber auch mit dem Hinweis, dass sie es an meine ex weiter gibt.

Warum sollte sie das tun? Nur weil deine Ex ihre Tochter ist? Du bist aber ihr Vertragspartner. Deine Vermieterin - auch als Ex-Schwiegermutter - hat nichts damit am Hut,, das Geld für die Tür bei jemand anderem einzutreiben. Auch nicht bei ihrer Tochter. Das musst du schon selbst tun.

Schweinekebab  07.04.2018, 08:05

ist geil, ne?

Lotta1965  07.04.2018, 08:08
@Schweinekebab

Verschlägt mir fast die Sprache.

Ihr habt doch eine Versicherung die muss das zahlen da ihr das kaputt gemacht habt

Shoppingfreak86  07.04.2018, 08:46

na dann muss sie es halt aus eigener Tasche zahlen.wird schon nicht die Welt kosten.also machen lassen und ihr die Rechnung schicken mit Zahlungsfrist.

Shoppingfreak86  07.04.2018, 08:40

ich denk die Frau hat sie zerstört.dann war es doch der Versicherungsnehmer....meines Wissens nach zahlt da die versicherung.aber das kann die Versicherung auch anders sehen ^^

Shoppingfreak86  07.04.2018, 08:28

dann zahlt sie das aus der eigenen Tasche.

Lotta1965  07.04.2018, 08:25
Es handelt sich, falls das wichtig ist, um eine mutwillige zerstörung meiner Ex-Frau.

Das zahlt keine Versicherung.

verreisterNutzer  07.04.2018, 08:38
@Lotta1965

Selbstverständlich zahlt das die Versicherung, sofern die Bausteine "Mietsachschäden" in der privaten Haftpflichtversicherung, und Glasbruch in der Hausratversicherung abgedeckt ist. nicht der Versicherte hat die Tür mutwillig beschädigt sondern eine dritte Person und von der wird die Versicherung sich den Regulierungsbetrag erstatten lassen

Lotta1965  07.04.2018, 08:44
@verreisterNutzer

Okay - Mißverständnis. Das wird die Versicherung des Verursachers nicht zahlen. Dass die zwei wohl keine gemeinsame Haftpflicht haben ist etwas untergegangen.

Während des Streites :

wurde die Türe von innen oder von außen aus beschädigt?

Von innen - Deine Sache / von außen Vermietersache.

Lotta1965  07.04.2018, 08:11

Wie kommst du denn darauf?

Brownie2007 
Beitragsersteller
 07.04.2018, 08:13

Von innen. Aber dann kümmere ich mich um den Schaden.

Für mich wareb Türen und Wände immer Sache der Vermieter

Aber man lernt ja bekanntlich nie aus.

Dann weis ich Bescheid.

Bin ich bei sowas dann eigentlich in der Meldepflicht? Oder muss ich der Vermieterin sowas theoretisch nicht mal sagen? Also solltender schaden komplett behoben werden können.

Lotta1965  07.04.2018, 08:23
@Brownie2007

Natürlich musst du es melden. Die Vermieterin wird sich auch um die Reparatur kümmern und das Geld bei dir als Vertragspartner einfordern. Sie muss sich aber nicht darum kümmern, dass das Geld vom Verursacher kommt.

wilees  07.04.2018, 08:25
@Brownie2007

Von innen - Reparatur unterm Strich eh auf Deine Rechnung - wie Du an das Geld Deiner Ex kommst, braucht die Vermieterin nicht zu interessieren.

nein, das kannst du nicht, außerdem haftest du dafür erst mal, aus mietvertrag

danach kannst du dir regress bei der ex holen

verreisterNutzer  07.04.2018, 08:17

Schau doch mal bei Wikipedia was Regress bedeutet und dann formuliere deine Antwort neu

Schweinekebab  07.04.2018, 08:21
@verreisterNutzer

passt perfekt, wie alles, was ich sage

du scheinst die bedeutung des wortes nicht zu kennen

schön ist auch, dass das dein einziger komm zu der frage ist, da weiß man gleich, wie du tickst