Glasscheibe in Tür kaputt. Gefahr in Verzug?
Hallo,
Bei ziemlich heftigen Streitigkeiten mit meiner Ex-Frau ist es unsere Tür kaputt gegangen. Soweit konnte ich die tür wieder hin bekommen, dass ich die Tür wenigstens schließen kann.
Hab den Vorfall an meine Vermieterin, die leider die Mutter meiner Ex-Frau ist, weiter gegeben.
Nun ist schon ne woche vergangen und es ist noch kein Handwerker gekommen.
Das Glas in der Tür ist allerdings locker und ich habe ein 2jähriges kind daheim.
Und jetzt habe ich natürlich angst, dass wenn der kleine gegen die tür rennt, die scheibe raus fällt.
Im schlimmsten Fall dann auf seinen Kopf oder trifft ihn sonst irgendwo.
Ist hier also Gefahr in Verzug? Und kann ich nun einen Handwerker beauftragen und die entstehenden kosten an meine Vermieterin weiter geben?
Es handelt sich, falls das wichtig ist, um eine mutwillige zerstörung meiner Ex-Frau. Falls das wichtig ist
Danke für eure Hilfe
5 Antworten
Also....
Gefahr im Verzug ist was vollkommen anderes als eine akute Betriebsgefahr die in deinem Fall vorliegt. Diese schnellstens evtl provisorisch zu beseitigen obliegt dem Mieter. Die Kosten einer provisorischen Reparatur deckt die Hausratversicherung des Mieters. Die fachgerechte Reparatur obliegt dem Vermieter, der daraus eine berechtigte Schadensersatzforderung gegen den Mieter begründen kann. Die private Haftpflichtversicherung mit dem Baustein "Mietsachschäden" erfüllt zunächst die Regulierung aller Nichtglasschäden an der Tür und wird den Regulierungsbetrag von der Verursacherin zurück fördern. Eine Hausratglasversicherung würde den Glasschaden tragen, sich aber ebenso den Regulierungsbetrag von der Verursacherin zurück holen.. Ohne entsprechende Versicherungen bestehen für dich die gleichen Rechte und Pflichten nur mit dem Unterschied, das das Geld zunächst mal aus deiner Tasche kommt und du es von der Verursacherin zurück fordern kannst. Für die Versicherung wäre außerdem eine Strafanzeige gegen die Verursacherin von höchster Wichtigkeit
Und kann ich nun einen Handwerker beauftragen und die entstehenden kosten an meine Vermieterin weiter geben?
Hallo? Ihr zerlegt ´ne Tür und die Vermieterin solls zahlen? Gehts noch? Und wer von euch beiden die Tür zerlegt hat, darf deiner Schwiegermutter in ihrer Funktion als Vermieterin vollkommen egal sein.
Im übrigen hättest du die Tür schon längst aushängen und in den Keller verfrachten können, wenn du darin eine Gefahr für dein Kind siehst.
Und kann ich nun einen Handwerker beauftragen und die entstehenden kosten an meine Vermieterin weiter geben?
Von Reparatur durch die Vermieterin steht da nix - da steht was von zahlen!
Ja, aber auch mit dem Hinweis, dass sie es an meine ex weiter gibt.
Es geht mir auch nicht so um die kosten. Es geht eher darum, dass die tür Instand gesetzt wird und ich keine angst haben muss, dass das Glas raus kommt
Dann häng die Tür aus und stell sie in den Keller. Von einer nicht vorhandenen Tür geht auch keine Gefahr aus. Da es sich bei einer Tür mit Glasscheibe wohl eher nicht um die Schlafzimmer - oder Badezimmertür handelt, kann man auch gut ohne leben.
aber auch mit dem Hinweis, dass sie es an meine ex weiter gibt.
Warum sollte sie das tun? Nur weil deine Ex ihre Tochter ist? Du bist aber ihr Vertragspartner. Deine Vermieterin - auch als Ex-Schwiegermutter - hat nichts damit am Hut,, das Geld für die Tür bei jemand anderem einzutreiben. Auch nicht bei ihrer Tochter. Das musst du schon selbst tun.
ist geil, ne?
Verschlägt mir fast die Sprache.
Ihr habt doch eine Versicherung die muss das zahlen da ihr das kaputt gemacht habt
na dann muss sie es halt aus eigener Tasche zahlen.wird schon nicht die Welt kosten.also machen lassen und ihr die Rechnung schicken mit Zahlungsfrist.
ich denk die Frau hat sie zerstört.dann war es doch der Versicherungsnehmer....meines Wissens nach zahlt da die versicherung.aber das kann die Versicherung auch anders sehen ^^
dann zahlt sie das aus der eigenen Tasche.
Es handelt sich, falls das wichtig ist, um eine mutwillige zerstörung meiner Ex-Frau.
Das zahlt keine Versicherung.
Selbstverständlich zahlt das die Versicherung, sofern die Bausteine "Mietsachschäden" in der privaten Haftpflichtversicherung, und Glasbruch in der Hausratversicherung abgedeckt ist. nicht der Versicherte hat die Tür mutwillig beschädigt sondern eine dritte Person und von der wird die Versicherung sich den Regulierungsbetrag erstatten lassen
Okay - Mißverständnis. Das wird die Versicherung des Verursachers nicht zahlen. Dass die zwei wohl keine gemeinsame Haftpflicht haben ist etwas untergegangen.
Während des Streites :
wurde die Türe von innen oder von außen aus beschädigt?
Von innen - Deine Sache / von außen Vermietersache.
Wie kommst du denn darauf?
Von innen. Aber dann kümmere ich mich um den Schaden.
Für mich wareb Türen und Wände immer Sache der Vermieter
Aber man lernt ja bekanntlich nie aus.
Dann weis ich Bescheid.
Bin ich bei sowas dann eigentlich in der Meldepflicht? Oder muss ich der Vermieterin sowas theoretisch nicht mal sagen? Also solltender schaden komplett behoben werden können.
Natürlich musst du es melden. Die Vermieterin wird sich auch um die Reparatur kümmern und das Geld bei dir als Vertragspartner einfordern. Sie muss sich aber nicht darum kümmern, dass das Geld vom Verursacher kommt.
Von innen - Reparatur unterm Strich eh auf Deine Rechnung - wie Du an das Geld Deiner Ex kommst, braucht die Vermieterin nicht zu interessieren.
nein, das kannst du nicht, außerdem haftest du dafür erst mal, aus mietvertrag
danach kannst du dir regress bei der ex holen
Schau doch mal bei Wikipedia was Regress bedeutet und dann formuliere deine Antwort neu
passt perfekt, wie alles, was ich sage
du scheinst die bedeutung des wortes nicht zu kennen
schön ist auch, dass das dein einziger komm zu der frage ist, da weiß man gleich, wie du tickst
Von zahlen ist nicht die Rede. Von der Reparatur ist die rede.
Nur ist so ne Reperatur für mich Sache der Vermieterin. Aber wenn ich einen handwerker beuaftragen kann, werde ich das selber machen
Zahlen wird es meine ex!