Darf Jugendamt Adresse von.neuer Lebensgefährtin rausgeben?
Guten Tag.
Eine Frage, ich wohne bei meiner neuerLebensgefährtin zusammen. Darf das Jugendamt, die Adresse an meine Ex weitergeben? Weil wenn meine ex weiß, wo sie wohnt, würden wir nur Terrorisiert werden.
Oder unterliegt es dem Datenschutz?
Ich habe kein Umgangsrecht und Sorgerecht. Ich darf nur nur Zahlen. Mehr nicht. Wir haben seit paar Jahren kein Kontakt, und jetzt schreibt meine ex meine Lebensgefährtin über Facebook an. Und sie hat jetzt halt Angst, dass meine ex irgendwann plötzlich vor der Tür steht. Deshalb meine Frage. Weil wenn sie es weiß, ist Terror angesagt und die ex versucht alles das meine Beziehung kaputt geht.
Vielen Dank im voraus
4 Antworten
Nein das JA ist nicht berechtigt Deine Anschrift herauszugeben. Nur es ist doch ein Leichtes für Deine Ex Deine Anschrift über das Einwohnermeldeamt herauszufinden.
Naja bedrohen nicht wirklich. Sie wird nur sehr beleidigend. Und meine Lebensgefährtin hat halt Angst, dass sie dann irgendwann vor der Tür steht. Und möchte halt nicht das das Amt ihre Adresse rausgibt. Ich wohne ja auch nur zur Untermiete in der Wohnung bei ihr.
Das kannst Du wenn es berechtigtes Interesse bzw. wenn es Gründe dafür gibt.
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Melderegister++Auskunftssperre+beantragen-818-leistung-00
Voraussetzungen für eine Auskunftsperre :
Sie müssen ein schutzwürdiges Interesse an der Verweigerung von Melderegisterauskünften über Ihre Person nachweisen. Dies ist zum Beispiel beim Schutz vor einer Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange der Fall.
Wenn sich das/die Kind/er im Rahmen des Umgangsrechts im Haushalt Deiner Lebensgefährtin aufhalten, dann hat Deine Ex natürlich ein Recht zu erfahren,wo sich die Kinder konkret aufhalten.
Das dürfen die natürlich nicht.
Allerdings kann Deine Ex Deine Adresse auch beim Einwohnermeldeamt bekommen, wenn berechtigtes Interesse besteht.
Wieso ist das Jugendamt involviert? Hast Du ein Kind mit Ihr?
Gehe auf Kommentieren unter meiner Antwort und beantworte die Fragen.
Mir geht es hält nur darum, ob das Jugendamt die Adresse rausgeben darf oder nicht. Obwohl ich zum Kind keinerlei Kontakt habe. Und meine Lebensgefährtin es auch nicht möchte das das jA die Adresse rausgibt
Die Frage wurde Dir von mir und Anderen beantwortet.
Naja bedrohen nicht wirklich. Sie wird nur sehr beleidigend. Und meine Lebensgefährtin hat halt Angst, dass sie dann irgendwann vor der Tür steht. Und möchte halt nicht das das Amt ihre Adresse rausgibt. Ich wohne ja auch nur zur Untermiete in der Wohnung bei ihr.
Dann wird es wohl schwierig so etwas durchzusetzen, aber probieren kannst Du es.
Ich wohne ja auch nur zur Untermiete in der Wohnung bei ihr.
Ein Untermietvertrag ist nichts anderes als ein Mietvertrag; rechtlich gesehen.
Ja ich habe ein Kind mit ihr. Aber seit Jahren kein Kontakt und jetzt plötzlich schreibt meine ex meine Lebensgefährtin. Und sie hat jetzt Angst, dass die dann plötzlich vor der Tür steht
Das Jugendamt scheint involviert.
Ich vermute mal, dass Du nicht verheiratet warst. Bei mir war es so, dass ich Unterhalt an das Jugendamt zahlte an die Unterhaltsvorschusskasse und die haben das Geld meiner Ex dann ausbezahlt.
Ist das Kind dann 18, dann muss es selber den Unterhalt fordern.
Es sollte also bei Dir die Möglichkeit geben dass es entweder auch so geht oder Deine Adresse nicht für Deine Ex herausgegeben werden darf.
Findet denn irgendwie eine Bedrohung statt bzw. droht sie?
Wenn ihr ein gemeinsames Kind habt und sie das Aufenthaltbestimmungsrecht, dann kann ich mir das gut vorstellen, dass sie in Erfahrung bringen darf, wo Euer Kind gerade ist
Also müsste ich beim Einwohnermeldeamt eine Art Sperre beantragen?