Führerschein in Bulgarien "kaufen"

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Hallo Andreas

zuerst einmal das Gesetz:

§ 28 FeV :

Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

(4) Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis,

3.denen die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig von einem Gericht oder sofort vollziehbar oder bestandskräftig von einer Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, denen die Fahrerlaubnis bestandskräftig versagt worden ist oder denen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil sie zwischenzeitlich auf die Fahrerlaubnis verzichtet haben,

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV28.htm

wenn du den § 28 FeV genauer durchliest kannst du weiter unten einen Verweis auf §20 FeV finden, und darin steht

(3) Unberührt bleibt die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung nach § 11 Absatz 3 Nummer 9.

wie du siehst bleibt die Anordnung der MPU bestehen!

außerdem, bei dem Wort "kaufen" sollte doch gleich klar sein, dass dieser Führerschein gar nicht legal sein kann, oder?

außerdem hätte dein Freund zwar ein Führerschein in der Hand, aber die Fahrerlaubnis dafür ist in keiner Führerscheinstelle hinterlegt

4789681 
Beitragsersteller
 09.10.2014, 21:20

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Den Auszug aus FeV habe ich durchgelesen und bin nun leicht verwirrt. Was ist mit dem sogenannten Führerscheintourismus. Es ist doch allgemein bekannt, dass es Menschen in Deutschland gibt, die zum Beispiel nach Tschechien (oder Polen) fahren, dort die Fahrprüfung ablegen und damit die MTU umgehen. Ist das ein Mythos oder haben diese Menschen tatsächlich einen Führerschein ohne Fahrerlaubnis?

BG: Andreas

ginatilan  09.10.2014, 21:25
@4789681

Wenn sie wegen der MPU den Führerschein in Polen usw machen fahren sie alle in D ohne Fahrerlaubnis rum.

Außer die MPU ist verjährt, das passiert nach 15 Jahren, dann hatten sie Glück

ginatilan  09.10.2014, 21:06

Danke für den Stern

Die Aussagen hier sind nicht richtig, 1. Ja ein Führerschein aus der EU ist in Deutschland gültig. 2. Die FsSt muss den EU führerschein sogar zu einem Deutschen umschreiben, sogar wenn Ihm der Führerschein hier entzogen wurde oder auch eine MPU angeordnet wurde ! 3. Die einzelnen Mitgliedstatten dürfen das verfahren NICHT anzweifeln wie die einzelnen Länder die Fahrtüchtigkeit feststellen. 4. Dafür müssen folgende vorrausetzungen geschaffen werden: 4.1: Aufenthalt ( Ordentlicher Wohnsitz ) im jeweiligen Land für mindestens 6 Monate 4.2 Die Sperrfrist von in der Regel 3-12 Monaten nach dem Führerscheinzug muss eingehlten werden. Dazu folgende Gesetzestexte zum Nachlesen: http://jurathek.de/showcategory.php?session=1956362436&ID=673

Es wird regelrecht eine Volksverdummung der Behörden und der entsprechenden gutachtern und beratenden Psychologen verbreitet, um das Geld doch in den eigenen Taschen zu halten. Mit freundlichen Grüßen Levis

Super Sache, nur darf er auch mit einem bulgarischen Führerschein in Deutschland kein Auto fahren, solange ihm die Fahrerlaubnis hier entzogen wurde.

Viel Spaß dabei! Endet erfahrungsgemäß mit dem Einzug der selbigen. Dazu müsste er seinen Wohnsitz auch nach Bulgarien verlegen. Ist ein teures Hobby und dazu in den seltensten Fällen erfolgreich. LG Alex

Er hätte das Problem, dass trotzdem jedes weitere Fahren hier ein Fahren ohne Fahrerlaubnis, also eine Straftat, wäre. Er zahlt viel Geld für ein Stück Papier, welches wie ein bulgarischer Führerschein aussieht, aber zu nichts gut ist, mit dem man auch nicht fahren darf. Ein auf diese Weise erworbenes Stück Papier wäre noch nicht einmal dort in Bulgarien gültig.