Gilt die Verhandlungsschrift als arbeitsrechtliche Abmahnung?
Im öffentlichen Dienst wurden Verhandlungsschriften von den Vorgesetzen aufgesetzt, wenn diese meinte eiem Mitarbeiter etwas vorzuwerfen.
Sind diese Verhandlungsschriften im arbeitsrechtlichen Sinne etwa Abmahnugen, die wann vernichtet werden müssen?
2 Antworten
Was sind Verhandlungsschriften?
Eine Abmahnung besteht aus dem Vorwurf eines vom Betrieb nicht akzepzierten Verhaltens, der konkreten Zeit, Datum dieses Fehlverhaltens, der Aufforderung, dieses Verhalten zu ändern und der Androhung von arbeitsrechtlichen Konsequenzen (Kündigung!) bei Wiederholung des Fehlverhaltens.
Wenn das auf diese Art in den sogenannten Verhandlungsschriften steht dann sind diese eine Abmahnung.
Es muß nicht unbedingt das Wort Abmahnung als Überschrift stehen aber es muß eindeutig als Abmahnung erkennbar sein.
Im ÖD ist es üblich, bei Personalgesprächen eine Verhandlungsschrift zu erstellen. Aus diesem Grunde schon sollte bei den PersGespächen eine "Person des Vertrauens" anwesend sein. Eine Verhandlungsschrift ist rein formalrechtlich einfach nur das schriftliche Festhalten eines Sachverhaltes. Allerdings entspricht eine Verhandlungsschrift im Beamtenrecht einer Abmahnung. Bei Angestellten nicht. Eine Abmahnung erfolgt schriftlich durch die Personalverwaltung.
Du kannst die Verhandlungsschrift auch Protokoll nennen. Eine Verhandlungsschrift ist, das habe ich in meiner Antwort auch schon geschrieben - das "schriftliche, beweissichere Festhalten eines Sachverhalts".
Was wird denn da verhandelt? Ist ein Mitarbeiter berechtigt einen Sachverhalt so darzustellen, wie er ihn sieht?
Zu welchem Ergebnis kann die Verhandlungsschrift gelangen? Ist es aushandelbar? Hat der Mitarbeiter eine Option darauf, grundsätzlich die Verhandlungsschrift zu unterbinden, sodass keine Verhandlungsschrift möglich ist?
Außerdem, wiesosollte es Verhandlungsschriften geben, wenn sie nicht in die Personalakten kommen?