Hannover Milanstraße: Gilt Rechts-vor-Links auch bei einer rot gepflasterten Straße?
Hallo, sofern keine Verkehrszeichen aufgestellt sind, gilt eigentlich die Regel "Rechts-Vor-Links". Doch was ist, wenn die vermeintliche Nebenstraße rot gepflastert ist. Gilt dann eine Sonderregelung? Die Stadtverwaltung Hannover ist der Meinung, dass eine Rot gepflasterte Straße den Verkehrsteilnehmern keinen Vorrang einräumt.
Dazu gibt es einen passenden Pressebericht, der allerdings schlecht recherchiert und ebenso schlecht formuliert ist. Dadurch entstehen sogar noch mehr Irritationen.
Meine Frage: Wie verhält sich denn die rechtliche Situation nun?
Dazu der entsprechende Bericht: http://www.haz.de/Hannover/Aus-den-Stadtteilen/Gross-Buchholz/Standort-umstritten-Hier-entsteht-die-neue-Grundschule-fuer-Gross-Buchholz/Anwohner-streiten-mit-Stadt-um-Vorfahrtsregelung-in-Milanstrasse-in-Gross-Buchholz
7 Antworten
Die Vorfahrt an Knotenpunkten wird durch Verkehrszeichen geregelt. Die geltenden Verkehrszeichen sind dem Anhang der aktuellen StVO zu entnehmen. Rote Hufpflasterungen sind als solche kein Verkehrszeichen. Sie können lediglich eine bestimmte Zone (Fußgängerzone, Spielstraße, Timo 30) optisch hervorheben.
In Tempo 30 Zonen gilt generell Rechts vor Links (§49 StVO). Ausnahme ist eine Vorfahrtregelung für Strecken, die der ÖPNV benutzt.
Gerne stellt die Stadtverwaltung darauf ab, bloß nichts zu ändern, da die Bürger sich an die Verkehrssituation gewöhnt hätten. Dem darf man entgegenhalten, dass dann auch das Befahren des Bürgersteiges mit dem Fahrrad nicht zu ahnden sei, weil Bürger sich an diese Nutzung einfach gewöhnt hätten.
Wenn man alle Teilnehmer des Straßenverkehrs zu einer Akzeptanz der StVO anhält und diese auch durch Kontrollen und Sanktionen einfordert, dann darf man die Einhaltung der StVO auch durch die Kommune einfordern.
Bei dem genannten Fall in Hannover Groß-Buchholz war in einer 30er-Zone (Wohngebiet) die Seitenstraße rot gepflastern, was die Stadt veranlasst hat, hier das Schild aufzustellen: Vorfahrt achten (also die rechts-vor-links-Regelung aufzuheben). Die schriftliche Begründung der Verwaltung besagte, dass die Pflasterung Auswirkung auf die Vorfahrtsregelung habe = völliger Unsinn ! Erst massive lange öffentliche Diskussionen (und Androhung von Klagen) brachten die Verwaltung zur Einsicht- jetzt gilt dort wieder rechts-vor-links. Siehe auch:https://www.myheimat.de/hannover-gross-buchholz/politik/verkehrsberuhigung-geht-anders-d2774675.htmll
Ist da ein abgesenkter Bordstein? Bei uns sind das Spielstr. die dann rot gepflastert sind. Dort ist dann kein rechts vor links.
Nein das ist nicht nötig, da ja 30 gefahren wird ist ein roter abgesenkter Bordstein erkennbar.(gerade für den der aus der Strasse kommt)
Ja diese regel gilt immer noch...
lg maikel
Es geht um die Abhängigkeit mit der Farbe des Belags. Hast Du den Bericht eigentlich gelesen?
Die Straßenfarbe hat keinerlei Auswirkungen auf die Vorfahrtsregelung. Wenn da kein Schild steht und es keine Einfahrt ist (abgesenkter Bordstein) dann gilt da rechts vor links. Ob man im Dunklen überhaupt sieht, dass die Straße rot gepflastert ist? Ich vermute mal stark nein, zumindest als Ortsunkundiger.
Auf dem Fotos des Presseberichtes steht doch ein Vorfahrt-achten-Schild. Staße rot gepflastert, Schild aufgestellt - klare Verkehrsregelung. Nix rechts vor links. Aber ich vermute glatt mal, dass es sich auf dem Bild eben nicht um die von dir besagte Straße handelt?
Dann ist aber bestimmt auch eine entsprechende Beschilderung bzgl. der Vorfahrt vorhanden?