Gilt das Teilzeitbefristungsgesetz tzbfg auch für die Kirche?

2 Antworten

Das gilt auch für kirchliche Beschäftigungsverhältnisse - tarifvertraglich können die in § 22 aufgeführten Abschnitte abweichen (das gilt aber für alle Branchen).

Die Kirche hat ihr eigenes unmenschliches Arbeitsrecht und das Gesetz gilt für sie nur, wenn sie es wollen. Ich habe selbst bei der Diakonie gearbeitet und weiß, wie flexibel die Gesetze auslegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung