Arbeitgeber bezahlt LKW Führerschein,Arbeitnehmer soll zahlen?
Hallo liebe Community.
Ich benötige mal einen kleinen rechtlichen Rat.
Ich habe letztes Jahr meinen LKW Führerschein von meinem Arbeitgeber zum Teil bezahlt bekommen,50%der Kosten wurden von der Arbeitsagentur übernommen.
Den Führerschein habe ich letztendlich November 2017 bestaden.
Im März 2018 fand ich auf meinem Spesenzettel einen einzeiler wo drauf stand.
Ab sofort 150€ mtl.vom Gehalt für den LKW Führerschein mit angehangener Rechnung.
Ich bin seit 4 Jahren in der Firma als Kraftfahrer angestellt zu der Zeit mit Transporter.
Die Weiterbildungsmassnahme sollte zur wirtschaftlichkeit Beitragen.
Nun hat mein Chef gemerkt das er mit zunehmender Überlastung aller Arbeitnehmer mehr Geld verdient dies ist mittlerweile ein untragbarer Zustand geworden.
Meine Frage ist im Falle einer Kündigung meinerseits dürfte er mein Gehalt pfänden um den noch offenen Differenzbetrag für die Kosten des LKW FS auszugleichen.
Mein Fahrlehrer sagte das die Umlegung der Kosten auf den Arbeitnehmer rechtlich nicht sauber ist.Kann dies jemand bestätigen am besten mit §?
3 Antworten
Wenn es - wie Du in einem ergänzenden Kommentar schreibst - keine schriftliche Vereinbarung zwischen Dir und dem Arbeitgeber zu den Kosten dieser Fortbildungsmaßnahme gibt, dann muss Du auch nichts zurückzahlen.
Eine solche Vereinbarung müsste festhalten, wie hoch die Kosten (soweit der Arbeitgeber sie trägt) der Maßnahme sind,wie lange er Dich an den Betrieb bindet und wie die Rückzahlung geregelt ist, wenn Du vor dem Ende der Bindungsfrist den Betrieb verlässt (durch eigene Kündigung oder durch schuldhaft verursachte Kündigung durch den Arbeitnehmer).
Die vom Betrieb getragenen Kosten der Maßnahme, die Dauer der Maßnahme, die Bindungsdauer und die anteiligen Kosten der Rückzahlung bei vorzeitiger Beendigung müssen genau angegeben werden und in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen
Es gibt dazu keine direkte gesetzliche Bestimmung, die Details ergeben sich aus Richterrecht Du findest aber im Internet zahlreiche Informationen und Beispiele zu diesem Thema, z.B. https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Rueckzahlungsklausel.html oder https://www.fachanwalt-arbeitsrecht-essen.de/arbeitsrecht-fuer-arbeitnehmer/rueckzahlung-von-fortbildungskosten/ oder https://trabhardt-arbeitsrecht.de/fortbildungskosten-rueckzahlung/ .
Ja wenn nix schriftliches da ist und du prozesserst, wird am Ende ein Vergleich gestellt. Die andere 25 dein AG und du 25. Aussage gegen Aussage.
Nein!
Wenn es keine schriftliche Vereinbarung dazu gibt, dass der Arbeitnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Kosten des Arbeitnehmer für die Fortbildungsmaßnahme anteilig übernehmen muss, dann muss der Arbeitnehmer auch nichts zurückzahlen - da gibt es keinen Vergleich "halbe - halbe"!
Wurde mit dem AG eine Rückzahlungsvereinbarung ( schriftlich ) getroffen ?
Nein garnix.Das Arbeitsamt wollte eine Unterschrift da sie 50% der Kosten tragen.
Mit meinem Arbeitgeber wurde keine schriftliche Vereinbarung getroffen.
Dein Chef kann dir garnichts pfänden oder einbehalten bei einer Kündigung !
Der gesunde Menschenverstand sagt, wenn nix schriftliches festgelegt wurde gibts auch keine rechtliche Handhabe etwas zurückzufordern, aber bei manchen Gerichtsuteilen fängt man an eben demselben an zu zweifeln, also Anwalt fragen.
Als ADAC Mitglied hat man das umsonst. (dies ist keine Webung sondern nur n Hinweis)
okay, hast recht. Bleib locker