Arbeitgeber bezahlt LKW Führerschein,Arbeitnehmer soll zahlen?

3 Antworten

Wenn es - wie Du in einem ergänzenden Kommentar schreibst - keine schriftliche Vereinbarung zwischen Dir und dem Arbeitgeber zu den Kosten dieser Fortbildungsmaßnahme gibt, dann muss Du auch nichts zurückzahlen.

Eine solche Vereinbarung müsste festhalten, wie hoch die Kosten (soweit der Arbeitgeber sie trägt) der Maßnahme sind,wie lange er Dich an den Betrieb bindet und wie die Rückzahlung geregelt ist, wenn Du vor dem Ende der Bindungsfrist den Betrieb verlässt (durch eigene Kündigung oder durch schuldhaft verursachte Kündigung durch den Arbeitnehmer).

Die vom Betrieb getragenen Kosten der Maßnahme, die Dauer der Maßnahme, die Bindungsdauer und die anteiligen Kosten der Rückzahlung bei vorzeitiger Beendigung müssen genau angegeben werden und in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen

Es gibt dazu keine direkte gesetzliche Bestimmung, die Details ergeben sich aus Richterrecht Du findest aber im Internet zahlreiche Informationen und Beispiele zu diesem Thema, z.B. https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Rueckzahlungsklausel.html oder https://www.fachanwalt-arbeitsrecht-essen.de/arbeitsrecht-fuer-arbeitnehmer/rueckzahlung-von-fortbildungskosten/ oder https://trabhardt-arbeitsrecht.de/fortbildungskosten-rueckzahlung/ .

Ja wenn nix schriftliches da ist und du prozesserst, wird am Ende ein Vergleich gestellt. Die andere 25 dein AG und du 25. Aussage gegen Aussage.

Familiengerd  03.10.2018, 13:11

Nein!

Wenn es keine schriftliche Vereinbarung dazu gibt, dass der Arbeitnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Kosten des Arbeitnehmer für die Fortbildungsmaßnahme anteilig übernehmen muss, dann muss der Arbeitnehmer auch nichts zurückzahlen - da gibt es keinen Vergleich "halbe - halbe"!

CARLOWUM  03.10.2018, 23:05

okay, hast recht. Bleib locker

Familiengerd  04.10.2018, 12:12
@CARLOWUM
okay, hast recht.

Selbstverständlich!

Bleib locker

Bin ich natürlich!

Wurde mit dem AG eine Rückzahlungsvereinbarung ( schriftlich ) getroffen ?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DeadlyNightmare 
Beitragsersteller
 02.10.2018, 18:57

Nein garnix.Das Arbeitsamt wollte eine Unterschrift da sie 50% der Kosten tragen.
Mit meinem Arbeitgeber wurde keine schriftliche Vereinbarung getroffen.

schoschi06  02.10.2018, 19:05
@DeadlyNightmare

Dein Chef kann dir garnichts pfänden oder einbehalten bei einer Kündigung !

Minijobopa  03.10.2018, 13:00
@DeadlyNightmare

Der gesunde Menschenverstand sagt, wenn nix schriftliches festgelegt wurde gibts auch keine rechtliche Handhabe etwas zurückzufordern, aber bei manchen Gerichtsuteilen fängt man an eben demselben an zu zweifeln, also Anwalt fragen.

Als ADAC Mitglied hat man das umsonst. (dies ist keine Webung sondern nur n Hinweis)

Familiengerd  03.10.2018, 13:28
@DeadlyNightmare
Nein garnix.

Dann musst auch auch nichts zurückzahlen!!