Ist es erlaubt ein Zimmer ohne Fenster zu vermieten?
Gelten hierbei dann besondere Regelungen?
9 Antworten
Also wenn es ein Bad ist glaube ich ist es nicht wichtig wenn eine lüftung vorhanden ist wenn es Flur ist klar kann ja durch andere Räume durchzug gelangen aber wie es jetzt mit einen normalen Raum ist das weiß ich nicht.
Zu Wohnzwecken nicht - höchstens als Archivraum, Abstellkammer etc.
Gemäß § 535 BGB muss die Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet sein. Wenn das Zimmer zu Wohnzwecken vermietet wird, ist zweifelhaft, ob es ohne Fenster zu diesem Zweck geeignet ist. Insofern wäre dies dann rechtlich überhaupt nicht möglich, ein wirksamer und somit rechtlich bindender Mietvertrag könnte nicht abgeschlossen werden...
wenn du es zahlst warum nicht,wo steht das zimmer fenster haben müssen,ist deine entscheidung
Wie soll das den gehen? Etwa so? "Ja Sie können das Zimmer mieten, aber sie dürfen nicht aus dem Fenster rausschauen"
Hahahahahahaha
Ja aber echt...lach...