Doppelhaus: GEsetz jeder seperanten Elektro Hausanschluss braucht? Haben bis jetzt gemeinsamen
Hallo - unser Doppelhaus wurde in den 70ern gebaut. Damals gab es nur einen Hausanschluss - also nur 1 Kabel von der Straße. -> in den Keller des Nachbarn -> dort 2-geteilt -> durch die Wand zu uns.
Der Nachbar will jetzt seinen Sicherungskasten verlegen - was uns eigentlich nicht interssiert - das geht ohne Probleme. Aber die Netzagentur war da und sagt: Diese gemeinsamen Hausanschlüsse sind nicht mehr gestattet und wenn er den Elektromonteur sowieso am Hauptanschluss arbeiten lässt, dann müssen wir als Nachbarn uns bei der Gelegenheit einen eigenen Anschluss von der Straße legen lassen! d.h. Vorgarten aufgraben, Hauswand durchbohren, Kabel durch und verschließen, neue Haupt-Leitung innen verlegen....
Kann mir jemand sagen, ob die Netzagentur Recht hat und das verlangen darf? Danke!
5 Antworten
Es besteht Bestandsschutz, daher müsst ihr nicht alle paar Monate alles umbauen.
Es gibt keine Gesetze die das regeln sondern Vorschriften und ein einziges Gesetz das sagt, diese einzuhalten.
Ja, die aktuellen Vorschriften erlauben es nicht mehr den Strom vom Nachbarn zu kriegen.
Ich habe das selbe "Problem". Aber wenn ich oder mein Nachbar modernisieren wollen, dann übernimmt mein Stromversorger alle Kosten bis zum Zählerkasten. Dann darf ich aber nicht den 60er Jahre Zähler"kasten" (habe keinen Kasten, alles auf die Wand geschraubt) weiter verwenden und muß mir einen Schaltschrank kaufen da ein DIN Zählerkasten nicht da hin passt wo jetzt alles angeschlossen ist.
Die müsen mindestens bis zum "Übergabepunkt", also bis zur "Panzersicherung" zahlen. Die ist aber in der Regel keine 30cm weit vom Punkt wo das Kabel ins Haus kommt.
Mein Stromversorger, die Rhenag zahlt mir nicht nur den Hausanschluß inklusive Panzersicherung, die zahlen auch bis an den Zähler, denn die übernehmen alles was "ungezählt" ist. Sobald Wasser, Strom und Gas einen Zähler durchlaufen haben ist das Kundensache. Abgesehen vom Gas ist das denen Egal ob das Zeug hinter dem Zähler in den Keller läuft oder in einem Rohr weiter geführt wird.
Weil der Nachbar seinen Sicherungskasten verlegen will fällt der Bestandsschutz weg. Deswegen kann der Energieversorger verlangen das ihr euch einen neuen eigenen Hausanschluß legen laßt. Wenn ihr z.B. euern Strom nicht mehr bezahlen könnt/wollt braucht euer Nachbar keinen in sein Haus lassen um euch den Strom ab zu klemmen. Deswegen wollen die einen eigenen Stromanschluß mit eigenem Vertrag in dem ihr ihnen den Zutritt gestattet.
Danke - den Hintergrund hatte ich auch schon angedacht - heut zutage kommt das ja oft vor (siehe Fernsehen)
Danke - den Hintergrund hatte ich auch schon angedacht - heut zutage kommt das ja oft vor (siehe Fernsehen)
Zwischenzeitlich liefern die Energieversorger [ Strom , Gas , Wasser , Telefon ] nur noch bis zur Grunstückgrenze, so liegt die Verantwortung für den Rest bei den Grundeigentümern.
das ist Unsinn! - GF ist nicht zum vollmüllen da!
so lange der vorhandene Hausanschluss für jeden Abgang einen eigenen Satz Sicherungen besitzt, es gibt Kästen mit einem, 2 oder 3 Abgängen, die haben dann insgesamt 3, 6 oder 9 Sicherungen und heißen z.b. 2 x 3 NH 00 (2 Abgänge)
für den Hausanschluss als solchen gibt es die Regel, dass alles bis zum oberen Abgangskamm der NH Sicherungen Kundenanlage ist, da aber nur bis hier gearbeitet wird, gilt für alles andere der Besatandschutz...
übrigens: der einzige Vorteil für euch wäre darin gelagert, dass ihr euren Anschluss freischalten könnt. wenn ihr mal den Zählerkasten erneuern lassen müsst, oder wenn es mal zu einem Kurzschluss oder Schaden an der Hauptleitung kommt, ihr Zugriff auf den Anschluss hättet... kurz um gesagt: im Durschnitt alle 25 Jahre mal
dem Energieversorger geht es übrigens nicht um den einzelnen Hausanschluss als solchen, sondern darum, die Hausanschlüsse nach außen zu bekommen, gemäß den atkuellen teschnischen Anschlussbestimmungen....
das dient der Gefahrenabwehr, z.b. damit die Feuerwehr im Brandfall die Sicherungen ziehen kann, oder wenn es zu einem Kurzschluss in der Erdverkabelung kommt, der Energieversorger die Kundenanlage abtrennen kann, um Schäden durch das Stoßen zu vermeiden. und last but not least: um Zahlungsunwilligen Kunden den Anschluss sperren zu können, ohne den lästigen Umweg übers Gericht gehen zu müssen...
lg, Anna
Danke So ganz verstehe ich noch nicht: den 3 Absatz verstehe ich komplett nicht - warum ist der Hausanschluss draußen? Da kommt doch ohne Graben niemand dran? Ich habe auch so gedacht wie jmd hier schrieb - damit man bei Zahlungsrückständen seperat abklemmen kann?
(Was meinst Du mit Stoßen im letzten Absatz?)
Ich erklärt es spezifischer: Straße -> Kabel Nachbar -> Verzweigung -> durch die KEllerwand -> Hauptstrang durch Keller hoch in den Erdgeschoss -> in den alten Sicherungskasten -> dort 3 Kippschalter für die Etagen -> weiter zur 10 JAhre alten SicherungsAnlage für jedes Zimmer und Licht und Steckdosen getrennt.
Bedeutet das unterm Strich - alles bis zum neuen Sicherungskasten im Keller muss der VErsorger bezahlen?
mit stoßen meint sie ein suchverfahren um einen fehler im kabel zu finden wenn mal einer auftritt
hausanschluss draußen bedeutet, entweder hinter einer klappe in der außenwand, in einer so genannten Hausanschlussäule vor dem Haus, oder in ausnahmefällen z.b. bei den stadtwerken Biedenkopf, in einem Anschlussschrank an der Straße. da sind dann immer ein paar häuser angeschlossen (jedes an einer eigenen Sicherung)
Stoßen bedeutet hochspannungsimpulse auf das Kabel zu geben, um dann mit geophonen (erdmikrofone) nachzuhören, wo die schadstelle ist...
wegen dem bezahlen... NEIN! bezahlen muss der Kunde. aber an die Anlage darf nur der Energieversorger selbst ran, das ding was du "sicherungskasten" nennst ist übrigens der Hausanschlusskasten, oder Hausübergabepunkt, auch wenn sicherungen drin sind, nennt man ihn nicht sicherungskasten.
hinter dem hausübergabepunkt kommt der zählerkasten, kann auch stromkreissicherungen beherbergen, und dahinter dann die unterverteilungen...
lg, Anna
danke für die Korrektur dann blamier ich mich wenigsten nicht, aber im Moment ist beides bei uns 1 Kasten!
mit beide meinst du zählerkasten und Sicherungskasten, also (unter)verteillung. das ist durchaus üblich und in einem einfamlienhaus (doppelhaushälfte zählt hier auch dazu) kein Anlass irgendwas ändern zu müssen...
lg, Anna
der anschluss wurde damals doch halbe halbe bezahlt,würde mich da stur stellen,entweder sie übernehmen alles oder ihr willigt nicht ein.ihr habt Anspruch auf stromlieferung da ja schon mal bezahlt wurde
Danke für die Idee/Denkanstoß
Danke, Also ich war nicht selbst beim Termin da, meine Eltern haben mir berichtet, der Mann von der Netz-Agentur hat die Kostverteilung so beschrieben: Bis zur Hauswand - der Versorger (bloß der Vorgarten leidet - das zahlt niemand, denn sie können wohl nicht underirdisch durchschießen, weil die Wasserleitung gekreuzt wird) sondern müssen graben. Alles innen sagte der Mann geht auf unsere Kosten.
Deine Meinung macht mehr Sinn - bis zum Zähler. Der müßte nach unten in den Keller verlegt werden - denn es ist bis jetzt so ein alter - wie Du beschrieben hast: 70 mal 40 mal 30 in die Wand im Erdgeschoss eingelassen mit Holztür. Ich verstehe schon dass das aus Brandschutz nicht geht!
Und Du bist Dir sicher, dass sie bis zum neuen Sicherungskasten im Keller bezahlen? Weißt ja bei den Kupferpreisen machen ein paar Meter viel aus!