Sachbeschädigung/Lärmbelästigung durch Subwoofer?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt drauf, an ob die Weingläser umgefallen sind oder er sagt, es wäre wegen dem Schall oder irgendwelchen Sachen passiert^^ Aber in keinem der Fälle würde ich persönlich es für möglich halten, dass die Gläser kaputt gehen :P Das müsste schon ne richtig fette Anlage sein müssen. Und Schall wird natürlich durch Wände gedämpft und kann sowieso nicht solche Gläser zerstören. Und solang es keine Zeugen gibt, die bestätigen können, dass die Gläser einfach so umgekippt sind, gibts auch kein Problem denk ich^^ Und wegen der Lärmbelästigung. Er hätte die Polizisten sofort rufen müssen. Die Einwohner können sich zwar beschweren, ber nur bei Wiederholungen könnte etwas passieren :)

PewPowKaBoom 
Beitragsersteller
 08.07.2013, 04:37

Achso, Danke. Also es ist eigentlich ne PA-Anlage gewesen gesamt glaube ich um die 8000Watt. Aber das weiß ich nicht da es nicht meine ist. Ich habe nur dem Gespräch des besitzers gelauscht... Das glaube ich nämlich auch das es nicht möglich ist... (das mit den gläsern. Ich wette der hatte noch kaputte gläser...

Mit ein bisschen Pech könnten die Gläser vielleicht runterfallen und dann kaputt gehen. Allerdings habt ihr das nicht mit Absicht gemacht, daher ist es höchstens eine fahrlässige Sachbeschädigung, welche aber nicht strafbar ist. Er kann hier aber Schadensersatzansprüche geltend machen, muss jedoch beweisen, dass die Gläser von eurem Subwoofer kaputt gegangen sind. Wie es mit der Lärmbelästigung aussieht, kann ich dir Leider nicht viel sagen. Kann mir aber nicht vorstellen, dass da was passiert.

PewPowKaBoom 
Beitragsersteller
 08.07.2013, 05:09

Ok. Mit den Gläsern kann er uns auf jeden fall nichts anhängen. (Laut kommentaren und ähnlichem, bin auch selber jetzt überzeugt). Mit lärm werden wir mal sehen. Dem traue ich zu das er ein video gemacht hat... Also vom lärm. die gläser sahen schon länger kaputt aus.

Was die Lärmbelästigung betrifft: Nein, es gibt nicht das "eine Mal im Jahr". In der TA Lärm sind bundesweit für verschiedene Gebiete und Uhrzeiten die erlaubten dB(A)-Grenzwerte abgedruckt (Punkt 6). Alles andere ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit, die zur Anzeige gebracht werden kann.

Aber der Nachbar hat ein Beweisproblem. Denn keiner hat die Party gemessen, es waren keine Ordnungsamts-Mitarbeiter oder Polizei vor Ort, oder? Dann hat man im Nachhinein schlechte Karten. Auch was die Gläser betrifft, muss er das beweisen können, was auch schwer sein dürfte. Besser sollte man miteinander reden, und wenn der Eindruck passt, sich auch über eine Teilung des Gläserersatzes unterhalten.

Grundsätzlich halte ich viel davon, vorher in der Nachbarschaft Bescheid zu sagen, ohne ist es ziemlich rücksichtslos.

PewPowKaBoom 
Beitragsersteller
 08.07.2013, 07:12

Wir haben Warn-Flyer verteilt. Mit dem Nachbar haben wir über die Gläser geredet und gesagt das wir die kaputten ersetzen würden. Aber das ist so ein sturer alter @#!?€ Naja ist ja auch egal. Er wird ja nicht weiter kommen.

darkhouse  08.07.2013, 19:30
@PewPowKaBoom

Richtig so. Auch wenn man es manchmal mit so alten Biestern zu tun hat, besser ist es doch, man geht aufeinander zu, sonst endet das meist böse.

darkhouse  08.07.2013, 07:10

Auch Lärm ohne Messung kann nach dem § 117 OWiG geahndet werden, da dort die Belästigung als solches entscheidend ist. Mal nachlesen, auch hier hätte er ein Beweisproblem.

Wegen Lärmbelästigung braucht er dich im Nachhinein nichtmehr anzeigen. Da macht er sich lächerlich. Das mit den Weingläsern kann gut stimmen, sei einfach nett und zahl sie ihm. Damit es nicht ausartet. Dann kannst vielleicht auch mal wieder feiern ohne, dass er rummeckert und die Polizei ruft.

Rechtlich gesehen darf man sogar pro Quartal (also viermal pro Jahr) eine fette Party veranstalten.

Für den Nachbarn wird es schwierig sein, seine Ansprüche durchzusetzen.