Gibt es so Tabellen, ab wann man Erwerbsminderung bekommen könnte?
Die Berufsgenossenschaft hat ja so MDE Tabellen, aber von der deutschen Rentenversicherung finde ich nichts. Gibt es eine Seite zB mit Gerichtsurteilen, wann jemand Erwerbsminderung bekommt? Es geht hier um meine Mutter, die in der Hüfte und im Knie Arthrose hat und Impingement in der Schulter und zwei Bandscheibenvorfälle. Die Hüfte und ein Knie ist sogar hochgradig. Sie ist 59, fast 60. Hätte sie damit eine Chance?
6 Antworten
HAllo,
nein, es gibt Definitionen nach dem SGB VI und einen Vertrauensschutz für vor 1961 Geborene.
Aktuell: wer nur noch 0-3 Stunden arbeiten kann volle Rente
wer nur noch 3-6 Stunden arbeiten kann halbe Rente
Vertrauenschutz,: wer nicht merh seinen erlenrten qualifizierten Beruf ausüben kann und nicht verwiesen werden kann, erhält die halbe Rente.
ACHTUNG, vereinfacht dargestellt.
Beste Grüße
Dickie59
Bei der deutschen Rentenversicherung gibt es keine solche Tabelle. Der Grad der Behinderung spielt bei einer Erwerbsminderungsrente keine Rolle. Dann würden ja alle die einen GdB von 100 eine Rente bekommen.
Ob es bei den o.g. Behinderungen für eine Rente reicht, kann so pauschal hier nicht beantwortet werden.
Nein hat sie leider keine Chance.
Die Möglichkeit wäre es, auf Grund einer Depression zu versuchen und das sollte sie mit ihrem Hausarzt besprechen.
Da geht es durch endlose Gutachter und da braucht man Hilfe.
Sie sollte sich beim vdk anmelden und ihnen den Fall schildern.Sie werden versuchen da zu helfen und in den meisten Fällen klappt das dann auch mit dieser Hilfe.
Bei der Erwerbsminderung spielen die MdE und GdB-Grade keine Rolle. In einem fachärztlichen Gutachten legt der Sachverständige fest, ob der Proband weniger als drei Stunden, zwischen drei und sechs Stunden oder mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann.
Danach richtet sich die Erwerbsminderungs-Rente.
Nein, solche Tabellen gibt es für die RV nicht. Hier ist nur wichtig, wieviele Stunden der Versicherte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten könnte. Wie die Befunde zu werten sind, kann nur der Arzt des medizinischen Dienstes der RV entscheiden.