--EU-Rente--- Behinderten Menschen
Hallo Ich habe eine frage ich bekomme jetzt die EU-Rente und meine frage ist kann ich noch in der Behindertenwerkstatt noch arbeiten oder kann ich dort küdigen?? weil ich habe heute post bekommen von der Werkstatt wegen meine Sozialversicherung da steht einmal Abmeldung nach Beginn der EU-Rente und auf dem anderen Brief steht Anmeldung nach der EU-Rente kann ich noch in der Behindertenwerkstatt arbeiten oder kann ich dort auch küdigen??
wäre euch für Antwoert sehr hilfreich
4 Antworten
Hallo chaou867,
Sie schreiben:
--EU-Rente--- Behinderten Menschen.<
Antwort:
So wie sich Ihre Zeilen lesen, handelt es sich um eine reine Formalität!
Es gibt wohl keinen Grund, warum Sie im Zusammenhang mit Ihrer Erwerbsminderungsrente nicht mehr in der Behindertenwerkstatt arbeiten dürfen!
Bei Unsicherheit sollten Sie sich vom sozialen Dienst Ihrer Einrichtung weiterhelfen/beraten lassen oder direkt mit Ihrer zuständigen DRV-Rentenantsalt Kontakt aufnehmen!
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deutsche-rentenversicherung.de/BraunschweigHannover/de/Inhalt/4_Presse/Medieninformationen/02_Pressearchiv/PM_2013/PM_22_2013_Behindertenwerkstaetten_EM_Rente.html
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Die gesetzliche Regelung in § 96a Abs. 1 sagt:
§ 96a SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst (1) Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wird nur geleistet, wenn die Hinzuverdienstgrenze nicht überschritten wird. Sie wird nicht überschritten, wenn das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen im Monat die in Absatz 2 genannten Beträge nicht übersteigt, wobei ein zweimaliges Überschreiten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Hinzuverdienstgrenze nach Absatz 2 im Laufe eines jeden Kalenderjahres außer Betracht bleibt. Die in Satz 2 genannten Einkünfte werden zusammengerechnet. Nicht als Arbeitsentgelt gilt das Entgelt, das
- eine Pflegeperson von dem Pflegebedürftigen erhält, wenn es das dem Umfang der Pflegetätigkeit entsprechende Pflegegeld im Sinne des § 37 des Elften Buches nicht übersteigt, oder
2. ein behinderter Mensch von dem Träger einer in § 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Einrichtung erhält.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/96a.html
Du kannst also weiter in der Werkstatt arbeiten.
Ich nehme mal an, du bekommst die volle Erwerbsminderungsrente, dann darfst du 450 Euro pro Monat dazuverdienen. Wenn du darunter bleibst, nehme ich an, dass du dann pro Tag unter 3 Stunden arbeiten darfst. Wie es allerdings bei Arbeit in einer Behindertenwerkstatt geregelt ist, weiß ich leider nicht. Rufe am besten bei der Rentenversicherung an und frage dort nach, um sicher zu gehen!
Du kannst weiterhin in der Behindertenwerkstatt arbeiten gehen. Die EU-Rente wird auf Deine Grundsicherung angerechnet. Da bekommst Du dann weniger. Den Werkstattlohn bekommst Du auch weiter. Rede mal mit dem Sozialen Dienst in der Werkstatt. Die können Dir alles erklären. Kündigen und den ganzen Tag zu Haus sitzen würde ich Dir nicht raten.