Wie hoch ist der GdB bei Arthrose?
Ich weiß ja, dass es zB bei höchstgradiger Arthrose im Knie ca 30 % Grad der Behinderung gibt und das einzelne Grade nicht zusammen gezählt werden. Wenn man jedoch zB in beiden Knien, in der Hüfte und in beiden Schultern extrem hoch Arthrose hat , dann müsste das doch theoretisch mehr ergeben als 30 % oder? Wie wird das berechnet, wenn man mehrere Sachen hat?
4 Antworten
Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Der Grad der Behinderung hängt nicht von einer Diagnose, sondern von den Beschwerden ab. Das heißt, dass ein Patient mit Arthrose und eventuell nur leichteren Einschränkungen eine andere Einschätzung erhält als jemand, der seine Finger bzw. Knie kaum bewegen kann. Die genaue Einschätzung nimmt der medizinische Dienst vor. Dazu musst du deine Krankenakten einreichen. Mehr Infos findest du hier: https://www.vdk.de/deutschland/pages/teilhabe_und_behinderung/9216/grad_der_behinderung_gdb
Hallo MuttiSagt,
Sie schreiben:
Wie GdB bei Arthrose?Ich weiß ja, dass es zB bei höchstgradiger Arthrose im Knie ca 30 % Grad der Behinderung gibt und das einzelne Grade nicht zusammen gezählt werden. Wenn man jedoch zB in beiden Knien, in der Hüfte und in beiden Schultern extrem hoch Arthrose hat , dann müsste das doch theoretisch mehr ergeben als 30 % oder? Wie wird das berechnet, wenn man mehrere Sachen hat?
Antwort:
Behinderung/Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschlielich in GDB ausgewiesen!
Wenn mehrere, verschiedene Beschwerden vorliegen, kann es zu Überschneidungen kommen, welche dann ggf. zusammen keinen höheren GDB rechtfertigen!
Dies entscheidet der medizinische Dienst an Hand der eingereichten Krankenakten!
http://www.versorgungsmedizinische-grundsaetze.de/GdS-Tabelle.html
http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis
https://youtube.com/watch?v=np1SB-fBsdE
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Ohne schriftlichen Bescheid haben Sie Anspruch auf gar nichts!
Mit schriftlichem Bescheid haben Sie zumindest Anspruch auf die zum GDB jeweils zugewiesenen Nachteilsausgleiche!
Allerdings hat Behinderung/Schwerbehinderung auf die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in der Regel keine Auswirkung!
http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Arthrose ist grundsätzlich individuell zu beurteilen. Das kann man überhaupt nicht kategorisieren.
Das kann man so nicht sagen.
Ich z. B. bekam für Dauerschmerzen wegen Arthrose einen zusätzlichen GdB von 10 (30 hatte ich schon).
Mit 30 oder 40 kann man sich gleichstellen lassen.
Ah ok dann ist das also immer Einzelfall abhängig? 30 grad nützen einen aber ja quasi nichts? Aber schadet ja auch nicht, oder? Macht es Sinn da einen Antrag abzusenden?