Kann EU-Rente abgelehnt werden, wenn man einer Operation nicht zustimmt?

2 Antworten

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Hallo JiaoYu,

Sie schreiben:

Kann EU-Rente abgelehnt werden, wenn man einer Operation nicht zustimmt?

Antwort:

Niemand kann und darf Sie zu einer OP zwingen!

Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun!

Bei der Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente geht es in erster Linie um Ihren Nachweis an Hand Ihrer eigenen Krankenakte, daß Ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist!

Sollten Sie nach dem 1.1.1961 geboren sein, haben Sie in der Deutschen Rentenversicherung keinen Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit!

Kann diese "Verweigerung" später ein Ablehnungsgrund für die EU-Rente sein, da ja die Erkrankung noch therapierbar ist?

Antwort:

Nein!

Erwerbsminderungsrenten werden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, zeitlich begrenzt bewilligt, meist zwischen 1 bis 3 Jahre! (Ausnahmen bestätigen die Regel)

Eine Erwerbsminderung wird in der Regel zugestanden, wenn die versicheurngsrechtlichen Voruassetzungen erfüllt sind, wenn eine mindestens 6-monatige-Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden kann und wenn die o.a. Voraussetzungen mit unter 3 Stunden pro Arbeitstag +.........vorliegen!

Rechtzeitig vor Ablauf der zeitlichen Befristung muß dann ggf. ein Antrag auf Weiterbewilligung bei der DRV eingereicht werden!

Bevor es aber überhaupt zu einer Bewilligung kommt, muß die eigene Krankenakte laut dem Roten-Faden auf Vordermann gebracht, aktualisiert und optimiert werden!

google>>

erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

google>>

vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/64026/rechtsberatung

google>>

youtube.com/user/hubkon/videos

Besten Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Bist du vor JHG 61 geboren? Heutzutage bekommt quasi niemand mehr wegen Bandscheibenprobleme EU Rente. Außer wenn du vor 61 geboren bist hast du bis zu einem gewissen Grad Berufsschutz und dann könnte es klappen, wenn du zB Altenpfleger, Fleischer oder so bist. Aber die Chancen sind nicht sehr hoch!

FantaFanta76  20.01.2016, 14:13

Und immer Reha vor Rente!

JiaoYu 
Beitragsersteller
 20.01.2016, 14:41
@FantaFanta76

Bin JHG 67 und wegen der massiven Bandscheibenschäden und anderer schwerwiegender Erkrankungen ist eine EU-Rente angeraten worden (3 unabhängige Ärzte haben mir dazu geraten nach Vorlage der Befunde usw.) Frage ist ja nur, ob eine OP als Therapie angesehen wird und deren Ablehnung zur Ablehnung der EU-Rente führt.

REHA hatte ich bereits 4 x ....

kevin1905  20.01.2016, 16:43
@JiaoYu

REHA hatte ich bereits 4 x ....

Und du bist am jetzigen Punkt des Verfahrens nicht mal auf die Idee gekommen vorsorglich einen Sozialrechtler zu bemühen oder zumindest mal beim VdK vorzusprechen?

FantaFanta76  20.01.2016, 17:01

Ich finde die Story auch grad komisch!

FantaFanta76  20.01.2016, 14:55

So ist eigentlich nicht der Ablauf, sondern das wird auf der Reha direkt gemacht. Sollte das nicht der Fall sein, musst du jetzt erst wieder Reha beantragen. Wenn eine Operation alles wieder herstellen würde, kann deine Weigerung zur Ablehnung der Rente führen. Bei Hüften jedenfalls wird das gemacht.