MdE Nachbegutachtung
Ich hatte vor 15 Jahren einen Arbeitsunfall und habe nach dem zweiten Rentengutachten eine MdE von 20% erhalten. Diagnose lautet - Abriss Distaler Patellapol mit Sekundärarthrose Grad 1-2 im Knie und Femurschaftfraktur mit verbleibendem Callus. Beugefähigkeit Knie 110°. Da sich seit ca. eineinhalb Jahren die Beschwerden massiv vermehrt haben und jetzt das Musekeldefizit von li. na re. ca. 10cm beträgt, die Sekundärarthrose inzwischen auf Grad 3 ist, die Beugefähigkeit noch max. 90° ist, durch Lymphschäden teilweise Druckstellen am Bein (am Bund der Socke), bei längerem gehen Beulen in der Kniekehle und Treppensteigen immer mehr Schwierigkeiten bereitet hat mir der Hausarzt geraten einen Verschlimmerungsantrag durch einen Durchgangsarzt zu beantragen. Dies habe ich auch gemacht und der Arzt sagte gleich dass dies jetzt auf jeden Fall bereits eine MdE von 30% ist.
In dem Bericht des Durchgangsarztes an die BG habe ich festgestellt, dass dort ein Punkt fehlt den ich vergessen habe zu erwähnen. Durch das massive Musekldefizit im vergleich zu rechts drückt es mir den Nerv auf den verbliebenen Callus und mir schläft nach kurzer Zeit das Bein nach unten ein und wird "kalt". Ich muss dann aufstehen und etwas gehen damit es sich wieder beruhigt. Stehe ich aber zu lange schwillt mein Knie wieder an.
Ein Bekannter Arzt meinte, dass die Einschränkung in der Summe wohl eher in Richtung 40% gehen.
Hat jemand Erfahrung mit diesem Verletzungsbild und gibt es irgendwo einen Hinweis wie solche Beschwerden mit Taubheitsgefühl bewertet werden? Ich habe schon im Internet nachgesehen und habe aber nur eine GDB-MDE Tabelle von RS Schulz / Wolter Kluwers gefunden. Dort konnte ich aber keine Einschränkung finden die zu dem Verletzungsbild passen.
Vorab bereits besten Dank für Eure Erfahrungen und Tipps.
2 Antworten
Hoi.
Ein exkat gleiches Beschwerdebild wirst du kaum finden. Ausserdem bewertet ja jeder Arzt etwas anders.
Ich würde dir raten, erst einmal den neuen Rentenbescheid abzuwarten. Du hast dann immernoch vier Wochen Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen, wenn dir das Ergebnis nicht gefällt.
Solange du aber noch keinen Bescheid hast, kannst du noch "nachlegen" und deinen vergessenen Punkt nachmelden.
Ciao Loki
Hallo Loki,
vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde tatsächlich erst mal abwarten. Termin für die Begutachtung ist nächsten Freitag. Ich habe mich auch schon bei dem Arzt erkundigt wie die Einstufungen erfolgen. Er sagte, dass hierbei nur die objektiven Beschwerden berücksichtigt werden. d.h. wenn ich durch den Unfall jetzt Rückenbeschwerden habe durch mein verkürztes Bein wird dies nicht anerkannt - und er sagte schmerzen kann man nicht messen... deshalb war meine Frage ob jemand Erfahrung damit hat und bei dem ein solches Symptom mit Taubheitsgefühlen bereits mal bewertet wurde.
Nochmals vielen Dank für Deine Hilfe :-).
Gruß Alex
Ich vermute mal, dass Du einen Verschlimmerungsantrag gestellt hast bzw. dein Arzt.
Die BG wird deshalb voraussichtlich die Unterlagen aller zwischenzeitlichen Ärzte anfordern und ein Gutachten veranlassen, in dem die Veränderungen im Vergleich zu vorher überprüft werden.
Da die MDE nicht auf deinen Gesundheitsschaden (wie ein Schadensbericht) abstellt, sondern auf die Anzahl der noch erreichbaren Tätigkeiten im Arbeitsmarkt, ist das mit dem Prozentsatz und der Meinung des dir bekannten Arztes eh nicht so einfach.
Sollte dein Bekannter kein D-Arzt sein, könnte es sein, dass er mit der 40 % vielleicht mit deinem Grad der Behinderung (Versorgungsamt-Behindertenausweis) Recht hat, aber nicht im Bezug auf die MDE.
Das muss man hier trennen.
Also die "Stufen" hängen nicht von einer BG ab. Zwischen den BG'en sind bei Renten nur zwei wichtige Dinge unterschiedlich:
- Der Höchst JAV (liegt bei den Unfallkassen im Bereich 60.480,00 € bis 104.580.00 € und bei den BG'en im Bereich 69720,00 € (BG BAU) und 96000,00 € (VBG)).
- Der Faktor Mensch. Das kann aber schon innerhalb einer einzigen Verwaltung der gleichen BG gelten.
Wir reden bei er Festsetzung der MDE ohnehin nur von Annäherungswerten . Deshalb machen diese "Stufen" von 5 v.H. in der Praxis Sinn. Diese "Stufen" sind aber nicht vorgeschrieben, sondern nur allgemein üblich. Hinzu kommen aber Werte wie 33 1/3 und 66 2/3. Theoretisch könnte ein Arzt also Werte wie 53,654 v.H. durchaus angeben. Ob die MDE Erstfestgesetzt wird oder es um Verschlimmerungen geht ist (von Mindeständerungen abgesehen) egal.
Der Mindestsatz für die MDE Festsetzungen beträgt 10 v.H., Rente gibt es bei einem Einzelschaden aber erst ab 20 v.H.. Außerdem gilt der Höchstsatz von 100 v.H. (Alle Renten zusammen) ebenfalls.
MDE Tabellen findest Du im Schönberger * Mehrtens * Valentin "Arbeitsunfall und Berufskrankheit" oder im Bereiter-Hahn * Mehrtens "Gesetzliche Unfallversicherung" Handkommentar und in weiteren Standardwerken. Kannst Du in jeder gut sortierten UNI-Bibliothek nachlesen.
Hallo Lumbago,
erst mal vielen Dank für Deine Antwort.
Stimmt ich habe ein Verschlimmerungsantrag gestellt nachdem ein befreundeter Arzt mir dazu geraten hat weil er gesehen hat dass es schlimmer geworden ist. Ich habe auch schon den Termin zur Nachbegutachtung für nächsten Freitag.
Bei meinem Bekannten von dem ich geschrieben habe handelt es sich um meinen Onkel der selbst Durchgangsarzt war aber bereits einige Jahre in Rente ist.
Mir ist bekannt, dass sich die MdE nicht auf die Summe der einzelnen Einschränkungen bezieht sondern auf die gesamte Einschränkung - sonst wäre man teilweise recht schnell bei 80-100% ;-).
Hast Du vielleicht Erfahrung bzw. davon gehört wenn sich die MdE jetzt von 20% auf Beispielsweise 40% auf einmal erhöhen würde ob die BG dem Bericht des begutachtenden Arztes problemlos folgt da es eine Erhöhung um zwei Stufen ist.
Eigentlich sollte es so sein denn dafür gibt es ja ausgebildete Ärzte die von den BG`s als Gutachter akzeptiert werden.
Die Gutachten von den Ärzten müssen ja auch vor Gericht stand halten.
Danke Dir nochmals
Viele Grüße
Alex
Hallo,
Ich würde den GA fragen, welche MDE er sieht und die mit dem Anhörungsschreiben bzw. dem späteren Bescheid vergleichen. Bei Unklarheiten kannst Du fristwahrend Widerspruch einlegen und deine Akte anfordern - bzw. Einsicht in die Akte verlangen. Du kannst deinen Bekannten mal drüber lesen lassen, ob das GA schlüssig ist.
Wenn es hart auf hart kommt kannst Du einen Anwalt, am besten einen Fachanwalt für Sozialrecht hinzuziehen oder dich bei einem Patientenverein beraten lassen.
Bei der MDE gibt es keine Stufen. Eine Änderung der MDE muss lediglich mindestens 5 v.H. betragen und bei Dauerrenten mehr als drei Monate bestehen (§ 73 Abs. 3 SGB VII). Höchstgrenzen gibt es keine (außer die 100). Das wäre auch je nach Fall echt problematisch.
Ob die BG den Gutachten folgt, hängt letztlich von mehreren Faktoren ab. Zu viele um irgendeine sinnvolle Prognose abgeben zu können.
Viele Grüße
Lumbago
Ein Anmerkung: Die Erfahrungswertetabellen, die man in der einschlägigen Literatur findet, sind lediglich Mittelwerte, an denen sich die BG anlehnen kann. Die BG kann daher im Einzelfall auch mal deutlich drüber oder darunter liegen, da die MDE von verschiedenen Faktoren abhängt.
Da bei Dir ein komplexes Krankheitsbild hast, sind die Tabellen nicht ausreichend. Das heißt hier wird dein Zustand genommen und dann geschaut, wie Du bezogen auf den für dich (vor dem Unfall) erreichbaren Arbeitsmarkt, jetzt eingestuft wirst.
Es erfolgt keine Addition der Erfahrungswerte, sondern der Bildung einer Gesamt-MDE (Einzelfallbezogen).
Hallo...
Vielen Dank für Deine Antwort.
Jetzt bin ich etwas beruhigt über das mögliche weitere Vorgehen. Dabei gibt es doch einige Möglichkeiten.
Aber bezüglich Deiner Aussage über die "Stufen" bei der BG bin ich anders informiert.
Als ich bei der BG angerufen habe bezüglich dem Vorgehen bei einer Verschlimmerung wurde mir gesagt, dass ich zu einem Durchgangsarzt gehen soll und der einen Bericht darüber schreiben soll ob es sich um eine "erhebliche" Verschlimmerung handelt. Erheblich würde bedeuten um mindestens 10%.
Mir wurde gesagt, dass es bei der ersten Einstufung mind. 20%MdE sein müssen aber diese auch in 5% Schritten gemacht werden können - also 25, 30, 35 usw.
Aber bei Nachbegutachtungen muss eine erhebliche Verschlimmerung vorhanden sein was eine Änderung von mind. 10% bedeutet und dann auch nur in weiteren 10% Schritten erfolgt.
Deshalb habe ich das in "Stufen" geschrieben.
Oder ist das Ganze auch abhängig von welche BG das ist...zum Beispiel BG Bau oder Verwaltungs BG???
Viele Grüße
Alex