Gibt es Möglichkeit den Anwalt während einer Kündigungsschutzklage zu wechseln?

2 Antworten

Ich habe eine RSV Versicherung.

Dann musst Du auch genau die fragen und nicht hier!

Hier kennt kein Mensch Deine Vertragsbedingungen

NiMi15 
Beitragsersteller
 14.02.2020, 09:56

Ok.

Jederzeit. Die Mehrkosten zahlst Du aber selbst, d. h. die Verfahrens- und Terminsgebühr fallen beim neuen Anwalt nochmals an = Dein Vergnügen. Nur die Einigungsgebühr entsteht nur beim neuen Anwalt, falls Ihr Euch im Kammertermin vergleicht, und wird ihm von der RSV erstattet.

Anwaltswechsel kurt vorm im Kammertermin ist nicht sinnvoll wegen der Präklusionswirkung. Besser ist Flucht in die Säumnis bzw. in die Berufung. Anwaltswechsel für die Berufung wird voll von RSV bezahlt. Geh zum neuen Anwalt und zeige ihm diesen Beitrag. Ob Du ihn selbst verstehst, ist nicht so wichtig.