Gibt es Geld vom Jobcenter wenn die Wohnung auf fremden Namen läuft?
Hallo werte Community,
folgende Sachlage. Seit rund einem halben Jahr wohne ich in meiner Wohnung zusammen mit zwei Rumänen und in etwa genauso lang dauert es auch schon mit der Bearbeitung des Antrags zwecks Geld vom Jobcenter.
Heute gab es dann schließlich die Auskunft, dass eine Wohnungsfinanzierung einzig dann möglich ist wenn die Wohnung auf ihren Namen läuft, wogegen wiederum mein Vermieter etwas hat, da er wohl fürchtet, dass gesetzt den Fall ich sollte einmal ausziehen, es Probleme mit den beiden gibt und möchte daher keinen Vertrag auf ihren Namen ausstellen.
Dies wirkt sich natürlich auch zu meinem Nachteil aus, da die beiden mir somit auch weniger Geld geben (können) für die Miete, weshalb ich nun fragen wollte, ob und welche Möglichkeiten es gibt, dass die beiden für die Wohnung, genauso wie für die Rundfunkgebühr Gelder erstattet bekommen.
Bzw. was lässt sich zumindest tun, damit die Rundfunkgebühr nicht bezahlt werden muss?
6 Antworten
Also dass die Wohnung auf deren Namen laufen muss ist ja schonmal Schwachsinn, dann würde es ja garkeine WGs geben. Ich hatte in der Ausbildungszeit schon folgende Situationen:
Wenn ihr alle nicht verwandt seid muss jede einzelne Person die Hilfebedarf hat einen eigenen Antrag stellen, und alle müssen ihre Meldeadresse dort haben, das ist ja klar. In welcher Konstellation man dann zusammen wohnt ist aber völlig egal, natürlich braucht das Jobcenter nur etwas schriftliches dass der Antragsteller da wohnt.
Wenn alle drei Leistungen vom Jobcenter beziehen, kannst du als alleiniger Hauptmieter sogar freies Wohnrecht erteilen, dann erhältst du das Geld für die volle Miete selbst wenn die Wohnung für eine Person zu teuer wäre, da die Anzahl der Personen die tatsächlich da wohnen trotzdem berücksichtigt wird. Also muss die Miete nur angemessen für drei Personen sein.
Wenn du als Hauptmieter keine Jobcenter Gelder kriegst, können die anderen die trotzdem beantragen, inklusive Miete, wenn du einfach mit Erlaubnis des Vermieters einen Untermietvertrag für jeden machst. Der Betrag pro Person darf dann natürlich so hoch sein wie die maximale angemessene Miete für eine Person.
Auf diesem Weg kann man soviel wie möglich von der Miete auf die beiden Untermieter umlegen, dass man dabei aber Gewinn macht, also mehr Untermiete kassiert als die Gesamtmiete kostet ist aber nur erlaubt wenn du selbst keine Leistungen beziehst.
Mit Untervermietung dürfte eigentlich jeder Vermieter einverstanden sein, denn du allein bist immer noch verantwortlich für die Mietzahlung an ihn, holst halt nur nen Teil wieder rein. Lassen die Untermieter dich hängen, nicht sein Problem.
Zuerst mal müssen Rundfunkgebühren pro Haushalt bezahlt werden und nicht pro Person. Da Du diese ja wahrscheinlich bezahlst, müssen Deine Mitbewohner nicht nochmals zahlen.
Du könntest mit diesen Leuten einen Untermietvertrag abschließen, dann haben sie selbst einen Mietvertrag in der Hand. Gegenüber dem Vermieter bist Du aber allein verantwortlich.
Vielleicht könnte man aber deswegen mal mit dem Vermieter reden.
Wenn die Wohnung groß genug ist, kann der Vermieter eine Untervermietung nur mit gutem Grund verweigern.
Nur mal so zum besseren Verständnis:
eine Wohnungsfinanzierung einzig dann möglich ist wenn die Wohnung auf ihren Namen läuft
Auf den Namen der rumänischen Mitbewohner oder?
Wer hat den Antrag bei der ARGE gestellt? Du oder die Beiden?
So wie hier einige in er Antwort rum-eiern, verstehe ich das auch nicht so genau. Lass Dich doch mal beraten von einer Sozialberatung. Google dazu mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.
Mit Hilfe der Sozialberatung wirst Du hoffentlich die Wohnangelegenheit klären können. - Geh dann zum Jobcenter unbedingt in Begleitung eines erfahrenen (!!) Beistands, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr).
Sprich dort dann auch das Thema Rundfunkgebühr an.
Und falls es an Deinem Wohnort für Bedürftige Ermäßigung für Verkehrsmittel gibt, sprich auch das an (beziehungsweise frage danach).
Hier nun meine Hinweise zum
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Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.
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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.
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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):
- (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
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Google mit
legitimation eines beistands pdf
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.
Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.
Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.
Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.
Wenn ich das richtig verstehe, leben die Rumänen bei dir als Untermieter. Somit musst du diesen bestehenden Vertrag nur noch schriftlich fixieren - natürlich mit dem tatsächlichen Einzugsdatum - und vom Vermieter genehmigen lassen. Damit sollte das JC eine fette Nachzahlung raustun.
Die Genehmigung kann der Vermieter niur mit wichtigem Grund verweigern.
Man darf die Wohnung nur Untervermieten wenn dies im Mietvertrag gestattet ist oder der Vermietern ichts dagegen hat ..