Doppelte Rundfunkgebühren im Trennungsjahr?

5 Antworten

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ja weil gilt pro Haushalt, ab dem 1.Januar des Folgejahres nach der Trennung ist auch Steuerklasse 1 geltend

Grundsätzlich besteht für jedes Rundfunkgerät gesonderte Gebührenpflicht, allerdings sind innerhalb einer Wohnung alle gleichartigen weitern Geräte von der Gebührenpflicht freigestellt (d.h. grundsätzlich pro Wohnung eine Gebühr). Damit ist, wenn nach einer Trennung 2 Wohnungen bewohnt werden, für jede Wohnung mit Rundfunkgeräten jeweils gesondert einmal zu zahlen. Die steuerliche Regelung hat hier keinerlei Einfluß, die Gebührenpflicht beginnt vielmehr mit dem Monat des Bezugs der 2. Wohnung.

Ja, sobald beide in ihren jeweiligen Wohnungen irgendwelche Empfangsgeräte (auch Handy's, PC,Autoradio) bereithalten.

Unterschiedlicher Haushalt = unterschiedlicher Rundfunk-Teilnehmer.

Ergo werdet ihr beide zahlen müssen.

fesch 
Beitragsersteller
 09.10.2010, 17:06

Zum Glück geht es nicht um mich.

Ja. Das wird wohl noch das kleinste Problem sein bei einer Scheidung.