Doppelte Rundfunkgebühren im Trennungsjahr?
Wenn ein scheidungswilliges, getrennt lebendes Ehepaar unterschiedliche Wohnungen bewohnt, steuerlich aber noch zusammen veranlagt ist, müssen dann beide Partner jeweils die vollen Rundfunkgebühren bezahlen?
5 Antworten
ja weil gilt pro Haushalt, ab dem 1.Januar des Folgejahres nach der Trennung ist auch Steuerklasse 1 geltend
Grundsätzlich besteht für jedes Rundfunkgerät gesonderte Gebührenpflicht, allerdings sind innerhalb einer Wohnung alle gleichartigen weitern Geräte von der Gebührenpflicht freigestellt (d.h. grundsätzlich pro Wohnung eine Gebühr). Damit ist, wenn nach einer Trennung 2 Wohnungen bewohnt werden, für jede Wohnung mit Rundfunkgeräten jeweils gesondert einmal zu zahlen. Die steuerliche Regelung hat hier keinerlei Einfluß, die Gebührenpflicht beginnt vielmehr mit dem Monat des Bezugs der 2. Wohnung.
Ja, sobald beide in ihren jeweiligen Wohnungen irgendwelche Empfangsgeräte (auch Handy's, PC,Autoradio) bereithalten.
Unterschiedlicher Haushalt = unterschiedlicher Rundfunk-Teilnehmer.
Ergo werdet ihr beide zahlen müssen.
Zum Glück geht es nicht um mich.
Ja. Das wird wohl noch das kleinste Problem sein bei einer Scheidung.