Jobcenter abmelden?
Hallo, ich bin 17 (in 11 Tagen 18) und kriege Unterstützung vom Jobcenter bei der Suche nach einer Schule oder Ausbildung, da ich aber der Meinung bin das ich von denen halt keine Hilfe brauche und es wohl alleine schaffe, mich für eine Schule anzumelden oder eine Ausbildung zu suchen, wollte ich fragen ob ich mich dort abmelden kann? Ich kriege ja kein Geld von denen. Außer halt meine Mutter die bezahlen halt unsere Wohnung mehr aber auch nicht, deshalb wollte ich jetzt wissen ob ich mich nicht dort abmelden könnte ? Da es schon nervt andauern zu den Terminen zu fahren und meine Lage zu schildern.
3 Antworten
Wenn deine Mutter Leistungen vom Jobcenter bekommt, dann bekommst sie diese auch für dich, da deine Mutter mit ihrem anrechenbaren Einkommen euren Gesamtbedarf nach dem SGB - ll nicht decken kann und du deinen eigenen Bedarf ja offensichtlich auch nicht.
Deine Mutter sollte also zumindest bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres Kindergeld von derzeit 194 € bekommen, ab 18 muss dann der Familienkasse nachgewiesen werden das du entweder als Arbeit suchend ( 18 - 21 ) bei z.B. der Agentur für Arbeit gemeldet bist oder dann Ausbildung suchend, dass ginge auch beim Jobcenter bzw.du müsstest dann der Familienkasse selber nachweisen das du dich ernsthaft bemühst eine Ausbildung zu finden.
Du müsstest dann also selber Bewerbungen / Absagen vorweisen können, denn sobald du dich als Ausbildung suchend abmeldest bzw.beim Jobcenter schriftlich und freiwillig auf Leistungen verzichten würdest, würde man dich als Ausbildung suchend bei der Familienkasse abmelden, deshalb müsstest du die Nachweise dann selber erbringen oder es gibt kein Kindergeld mehr bzw.wenn deine Mutter es weiter bekommen würde, könnte es dann ggf.zurückgefordert werden.
Nun, du kannst dich wie gesagt ab 18 beim Jobcenter melden bzw.diesem dann schriftlich mitteilen das du freiwillig auf ALG - 2 verzichtest, dass regelt der § 46 SGB - l , diesen kannst du dir aus dem Internet suchen und lesen was da steht.
Es kann dann aber durch deinen Verzicht passieren das deine Mutter dann auch keine Leistungen mehr bekommt, weil dann nicht nur dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt entfällt, sondern auch dein Anteil der warmen Wohnkosten.
Und wenn deine Mutter für dich dann angenommen auch weiter Kindergeld bekommen würde, dann würde dies durch deinen freiwilligen Verzicht wenn auch nur fiktiv wieder als Einkommen deiner Mutter angesehen und dementsprechend auf ihren Bedarf angerechnet.
Wirst du dieses Jahr fertig? Oder nächstes?
Dnn liefer denen doch einfach einen Plan oder eine anmeldung. Dann sollte sich das erledigt haben. Da für dich die Miete ja auch gezahlt wird kannst du dich nicht abmelden.
Ja klar kann er. Aber das ist ja hier eigentlich nicht gewollt. Ich habe mich da wohl nicht klar genug ausgedrückt. Da die Miete für ihn mit gezahlt wird kann er sich nicht folgenlos abmelden.
Wenn die Mutter auf Geld für die Miete o. Ä. Angewiesen ist müsste er dann ja seinen Anteil daran selbst aufbringen. Ich gehe mal davon aus das er das weder will noch kann.
Das war ja aber nicht die Frage, dass muss er dann mit seiner Mutter selber klären.
Nicht für mich wird die Miete bezahlt, sondern für meine Mutter ist doch was anderes oder ?
Solange du bei deiner Mutter wohnst nicht.
Ihr bildet solange du bei ihr wohnst und u25 bist eine Gemeinschaft. Das was die zahlen, sei es der volle Hartz IV Satz oder Aufstockung richtet sich danach wie viele Personen in der BEdarfsgemeinschaft leben. Es wird nur pro HAushalt einmal ausgezahlt.
natürlich kannst du das. du zahlst dann aus deinem einkommen deine anteile miete, strom, lebensmittel, internet/telefon an deine mutter.
Sicher kann er zumindest an 18 dann nach § 46 SGB - l , freiwillig und schriftlich auf zustehende Leistungen verzichten, dieser freiwillige Verzicht kann dann jeder Zeit für die Zukunft auch wieder zurückgenommen werden, also dann ein neuer Antrag gestellt werden.
Auch unter 25 kann man aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) der Eltern raus sein, selbst ein minderjähriges Kind, dass Kind muss z.B. nur seinen eigenen Bedarf mit seinem anrechenbaren Einkommen decken können, da kann Kindergeld und Unterhalt / Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt manchmal schon ausreichen.