Sparbücher wurden gestohlen, was nun?
Nach dem Urlaub musste ich feststellen, dass alle Sparbücher gestohlen worden sind. Nun meinte die Bank, sie könne die "Bücher" nicht sperren lassen, da ich deren (Konto)Nummer (?) nicht kenne. Mir wurde erklärt, dass es sich nichts bringt, wenn ich ihnen einen Lichtbildausweis vorzeigen und das Losungswort nennen kann - nur die Nummer bzw. der genaue Betrag der einzelnen Sparbucher (da reichen nicht einmal Schätzwerte).
Die Beraterin hat mich zur Polizei geschickt, damit ich eine Anzeige gegen Unbekannt mache. Diese hat den Fall anscheinend als Spaß angesehen und schickte mich ins Magistrat, sodass eine Verlustanzeige(!) gemacht wird.
Danach bin ich in eine andere Filiale derselben Bank gegangen und habe einer Mitarbeiterin erklärt, dass ich bereits in einer anderen Filiale gewesen bin und dann bei der Polizei und beim Magistrat war. Die Dame meinte es gäbe ohne der Bekanntgabe der Nummern keine Chancen mehr an das Geld zu kommen - quasi ein "Pech gehabt, das sehen Sie nie wieder".
Kannst du mir bitte bitte weiterhelfen? Es steht nämlich eine recht hohe Summe auf dem Spiel und ich kann einfach nicht nachvollziehen, dass ich weder von der Bank noch von der Polizei Hilfe bekomme.
VIelen lieben Dank im Voraus
5 Antworten
Früher hatte man sowas wie eine Karteikarte zu jedem Kundenkonto über die man die Verbindung zwischen Kunden und zugehöriger Kontonummer feeststellen Konto.
Das hat im Laufe der Jahre nicht geändert.
Heute stellt man die Gesamtkundenverbingung mit allen zugehörigen Konten per Knopfdruck über das "Bild der Verbindung" fest.
Dass es bei Banken vermehrt Pfeiffen gibt, ist bekannt, kann aber für Sie nicht hemmend wirken.
Bleiben Sie mal tapfer am Ball und bohren Sie nach!
Hast du dir das ausgedacht, oder ist das wirklich passiert?
Natürlich kann die Bank auch anhand deines Namens feststellen, ob du dort ein Konto hast. Wenn du zur Bank gehst und deinen Personalausweis vorlegst, dann sollte dir die Mitarbeiterin sagen, ob du dort ein Sparbuch hast, welche Nummer es hat und wieviel drauf ist!
Ansonsten frage nach dem Filialleiter und bitte ihn um Hilfe.
Diese Argumentation ist wirklich Blödsinn. Die Bank kann und muss dir die Auskunft geben. Das ist alles in den Systemen hinterlegt - auch die reine Namenssuche ist möglich. Wenn dir der einfache Mitarbeiter nicht helfen will, dann frage nach dem Filialleiter. Wenn auch das nicht hilft: Es gibt bei der Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Beschwerdestelle, an die du dich kostenlos wenden kannst und die intervenieren dann.
Die einzige Erklärung, die ich für das Verhalten der Bank habe: Es gibt ja heute eigentlich kaum noch Sparbücher. Alte Sparbücher (mehrere Jahre alt, vielleicht noch auf DM lautend) werden, wenn sie nur geringe Guthaben aufweisen, irgendwann aus den Systemen gelöscht. Und dann wäre es wirklich aufwändig, wenn ein Mitarbeiter per Hand im Archiv nach den alten Unterlagen suchen muss. Dafür würde die Bank bestimmt auch etwas berechnen. Das gilt aber wirklich nur ganz für geringe Guthaben. Wenn das Sparbuch noch aus DM-Zeiten stammt und ein paar Hundert DM drauf waren, dann solle das eigentlich auch heute sofort in den Systemen ersichtlich sein.
Weißt du, ob es soetwas auch in Österreich gibt?
Die Sparbücher wurden vor max. 10 Jahren eröffnet und sollten daher im System hinterlegt sein. Laut der Bank wäre das Suchen nach den einzelnen Bücher jedoch zu aufwendig, deshalb seien die Nummern erforderlich. Das konnte ich nicht nachvollziehen und meinte sie sollen per Name meine Konten aufrufen. Danach wurden eben die genauen Beträge der Bücher von mir verlangt, die ich natürlich nicht auf den Euro genau wusste.
Naja, ich versuch es morgen erneut in einer anderen Filiale...
Bezüglich Österreich bin ich überfragt. Aber jedes Land hat eine Nationalbank (hier also die Österreichische Nationalbank ÖNB), und diese hat auch eine Bankenaufsicht, die aufpasst, dass sich die Geschäftsbanken an die Spielregeln halten. Ob es da nun auch analog zu Deutschland eine Schlichtungsstelle für Verbraucher gibt, weiß ich nicht. Ruf da doch einfach mal an.
Wenn die deinen Namen in ihr System eingeben, müssen die doch erkennen, ob du dort Kunde bist und welche Guthaben du dort hast. Du hast doch einen Auskunftsanspruch über deine Daten gegenüber der Bank! Das müssen die dir sagen.
Wenn die nichts im System finden, weil die Sparbücher aufgrund geringer Guthaben und langer Nichtnutzung vielleicht aus den Systemen gelöscht sind, dann müssen eben im Archiv oder sonstwo nach den Unterlagen suchen. Allerdings werden die dir dafür vermutlich den Arbeitsaufwand in Rechnung stellen, sodass du abwägen solltest, ob sich das lohnt.
Evtl. brauchst Du schnell einen Anwalt.Vielleicht kannst Du der Glaubwürdigkeit halber den Namen der Bank nennen.Auch könntest Du Deine Frage noch in ,,finanzfrage.net " setzen.
Ja das habe ich mir auch schon überlegt.
&danke für den Tipp
Für die Polizei ist das eh: knicken, lochen, abheften. Was sollen die denn für dich tun??!!
Dass die Bank keine Sparbücher über deinen Namen zuordnen kann, verwundert mich jedoch sehr? Ist das so ein berühmtes schweizer Nummernkonto?
Sie hätten mich wenigsten ernst nehmen können. Aber mir der Polizeit hatte ich nach Diebstählen o.Ä. sowieso nie gute Erfahrungen.
Alle Sparbücher wurden in Österreich eröffnet. In beiden Filialen wurde behauptet, dass der Name allein nicht ausreichen würde. Nur mithilfe der Nummern + Losungswörter könnten sie die Bücher sperren lassen.
Das habe ich noch nie gehört. Bei meiner Bank, komme ich auch mit meinem Namen und Ausweis an mein Geld. Zudem weiß die Bank welche Konten auf welchem Namen laufen. Anders herum wird der Banause der die Sparbücher gestohlen hat, wohl niemals an das Geld kommen.
Angeblich haben sie ohne den Nummern keine Einsicht auf die Konten oder die Möglichkeit diese zu sperren.
Das ist mir heute leider tatsächlich passiert...
Einen Ausweis hatte ich natürlich mit, aber mir wurde gesagt, dass das nicht ausreiche, also dass die Bank dadurch (angeblich) keinen Zugriff auf die Bücher hat und man sich deshalb unbedingt alle Nummern seperat aufschreiben müsse.
Danach durfte ich die Beträge der Sparbücher erraten, wobei ich bei einem die Summe tatsächlich nennen konnte. Das Losungswort musste ich ebenfals nennen, quasi als offizielle "Bestätigung", oder wie auch immer ich das nennen soll. Trotzdem konnte nicht einmal dieses Sparbuch, ohne der Anzeige + Bestätigung der Polizei gesperrt werden - aber die Geschichte kennen Sie ja schon.