Kann ein Fremder für mich von meinem Sparbuch Geld abholen?

14 Antworten

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Ein Sparbuch ist normalerweise ein sogenanntes "Inhaberpapier"; d. h. jeder, der es in den Händen hälte, darf und kann damit Geld abheben.

Du hast Dein Sparbuch mit einem sogenannten "Kennwort" abgesichert; man muß also dieses Kennwort kennen, um Geld abheben zu können (habe ich übrigens auch gemacht, klappt recht gut). Sicherheitshalber würde ich Deinem Bekannten nicht nur das Kennwort, sondern auch eine schriftliche Vollmacht (mit all' seinen persönlichen Daten wie Name, Geburtstag und Wohnort) mitgeben ... selbstverständlich müsste er dann auch dementsprchend ausweisen können! Sicherheitshalber erwähne auf dieser Vollmacht auch den Betrag, den Dein Bekannter abheben darf, sowie das betreffende Sparkonto.

in die Hand drücken nicht einfach (die Zeiten wo gegen Vorlage des Sparbuches ausbezahlt wird sind vorbei. Die Bankmitarbeiter sind da schon vorsichtig) Schreib ihm am Besten noch eine unterschriebene Vollmacht mit dass er entsprechend den Betrag x mitnehmen darf (erwähn ihn namentlich und lass ihn seinem ausweis mitnehmen) Dann klappt es sicher

freakpower  05.05.2013, 11:56

sparbuch und kennwort (wenn eins drauf ist) reicht vollkommen.

kittykatze90  05.05.2013, 11:58
@freakpower

Ich arbeite in der Bank - Bei MIR bekommt keiner nur mit Vorlage des Sparbuches das Geld. Und das ist auch bei mir in der gesamten Bank so angewiesen dass so nicht ausbezahlt wird. Rein rechtlich DARF der Kassierer auszahlen, von der Bank selbst sind sie aber zur Vorsicht geschult.

comedyla  05.05.2013, 11:59
@freakpower

(die Zeiten wo gegen Vorlage des Sparbuches ausbezahlt wird sind vorbei

nein sind sie nicht... es kann sich jeder alles holen. wenn das sparbuch ohne Kennwort versehen ist, dann reicht es das Ding nur in der Hand zu haben... und schon kann jeder das Geld holen. rechtlich ist das auch völlig okay...

und mit kennwort sowieso.. der Bankmitarbeiter kennt ja nicht alle Kunden...

kittykatze90  05.05.2013, 12:01
@comedyla

Ihr verwechselt was. Der Kassierer DARF gegen Vorlage auszahlen. Wird es aber in den seltesten Fällen tun. Deswegen mein Hinweis dass er sicherheitshalber ne zusätzliche Vollmacht schreiben soll.

freakpower  05.05.2013, 12:03
@kittykatze90

@kittykatze: aber genau das ist doch der sinn eines sparbuchs. wenn ich jetzt auch noch jedes mal eine vollmacht ausfüllen , würde meine bank aber was zu hören bekommen. ist aber auch noch NIE vorgekommen (stadt-sparkasse düsseldorf)

comedyla  05.05.2013, 12:14
@freakpower

natürlich muss die Bank auszahlen... auch bei mir wurde noch nie ein ausweis etc verlangt. wenn jemand das sparbuch hat, dann kann er machen was er will damit. Moralische Verpflichtungen sind da fehl am Platz... genauso wenn jemand Karte und PIN hat...

comedyla  05.05.2013, 12:14
@freakpower

natürlich muss die Bank auszahlen... auch bei mir wurde noch nie ein ausweis etc verlangt. wenn jemand das sparbuch hat, dann kann er machen was er will damit. Moralische Verpflichtungen sind da fehl am Platz... genauso wenn jemand Karte und PIN hat...

Pokechui566  05.05.2013, 13:22
@freakpower

ich bin 17 .. hab das selbe problem. kann ich auch jemand aelteren schicken???

Hallo, das geht nur mit einer Vollmacht.

freakpower  05.05.2013, 11:55

das stimmt nicht. sparbuch und kennwort reicht völlig!!!

Ja kann er!

jeder das das Sparbuch in der Hand hat kann alles aholen.. (Deswegen ist es eigentlich so unsicher)

Ein Sparbuch hat eigentlich kein Kenntwort..

meinst du dein Girokonto und dein PIN?

BayHaborButcher 
Beitragsersteller
 05.05.2013, 12:15

Wenn ich was von meinem Sparbuch abholen will muss ich zuerst mein Kennwort.. Sperrwort.. aufschreiben. (Mein Vater hat damals ein Sparbuch für mich eröffnet...als ich noch ganz klein war.... Oben steht dann Von ''Name meines Vaters'' für ''Mein Name''....... also z.B. Von Max Mustermann für Maxime Mustermann :D ..schlechtes Beispiel)

comedyla  05.05.2013, 12:17
@BayHaborButcher

haha okay, ich hatte dann auch gegoogelt, wusste nicht, dass man das extra noch mit Kennwort speichern kann ;-)

aber dann ist das ja eh nochmal ein sicherheitsschritt mehr und wenn jemand das Kennwort weiß, wird auch ausgezahlt.

Du musst ihm einfach eine handschriftliche Vollmacht mit Namen und vielleicht auch Geburtsdatum dazu geben .

Und er soll vorsichtshalber seinen Perso mitnehmen - dann dürfte das auf jeden Fall gehen.

Normalerweise sagt man ja - wer das Sparbuch und das Passwort hat ( wenn man überhaupt eines hat ) kriegt auch Geld . Aber ganz sicher bist du mit der Vollmacht