Unwissend geklautes Fahrrad gekauft und erwischt worden (Mit Kaufvertrag). Was würde passieren?

6 Antworten

wie bereits geschrieben wurde kann dir bei einem Kaufvertrag eig. nichts passieren, da der Verkäufer mit diesem ja bestätigt dass es sein Eigentum ist und er dieses auf dich überträgt.

Allerdings musst du das Rad zurückgeben, dann kannst du das Geld vom Verkäufer zurückfordern.

hierzu noch:

http://www.ebay.de/gds/Gestohlene-Ware-gekauft-was-nun-/10000000008419606/g.html

http://www.n-tv.de/ratgeber/Wenn-Kaufen-kriminell-ist-article242880.html

so wie ich das verstehe machst du dich also nicht strafbar wenn du geklaute Ware unwissentlich kaufst, wenn du allerdings einen begründeten Verdacht (z.B. unrealistisch günstiger Preis?) hast ist das wohl wieder was anderes.

Wie bereits geschrieben wurde, würde ich einfach die Rahmennummer aufschreiben und vor dem Kauf bei der Polizei die Rahmennummer prüfen lassen, dann bist du meiner Meinung nach auf Nummer sicher gegangen und hast alles in deiner Macht stehende getan um keine Hehlerware zu kaufen

biker30000  12.12.2016, 07:54

Gute Antwort!

treppensteiger  13.12.2016, 15:41
@biker30000

Die Rahmennummer überprüfen geht dummerweise bloß, wenn man das Rad mit zur Polizei nimmt. Als Vorabmaßnahme ist das also ungeeignet.

Nevermind1992  14.12.2016, 20:54
@treppensteiger

Stift und Papier?

ansonsten auf Probefahrt bestehen und während dessen Rahmennummer prüfen lassen

Du kannst kein Eigentum an gestohlener Ware erwerben. Wird bewiesen, dass das Fahrrade gestohlen ist, musst du es zurückgeben.

Wenn dir keine Straftat nachgewiesen wird passiert dir auch nichts weiter. Du musst dann nur zusehen, dass du dein Geld zurück bekommst. Da liegt wohl das größte Risiko

Wenn du nicht gewusst hast und auch nicht wissen konntest, dass das Rad gestohlen war, gibt es für dich strafrechtlich keine Konsequenzen.

Zivilrechtlich kannst du an dem gestohlenen Rad kein Eigentum erworben haben und müsstest es ggf. an den Eigentümer herausgeben.
Gegen den Verkäufer hättest du einen Schadensersatzanspruch.

ich würde die rahmennummer bei der Polizei prüfen lassen.

wenn der Besitzer es später als gestohlen meldet bist du zumindest aus dem schneider was eine Strafverfolgung gäbe. jedoch musst du dein Geld zivilrechtlich beim Verkäufer einklagen und ob du das dann jemals wiedersehen wirst ist eher fraglich

Strafbar machst du dich nicht. Das Fahrrad ist aber auch nicht in dein Eigentum übergegangen, Ersatzansprüche stehen dir nur gegenüber dem Dieb zu. Ob der Geld hat, ist fraglich.