Fuss umgeknickt auf einem privaten Grundstück - Schadenersatz?

11 Antworten

Das ist nun mal Pech, wo wären wir denn, wenn wir jeden verklagen und die schuld von uns weisen, nur weil wir nicht im stande sind zu laufen bzw. die Augen auf zu machen.

Vielleicht solltest du deine Fußmuskulatur festigen bzw. Trainieren und den Schuhhersteller verklagen weil letzten Endes er dafür verantwortlich ist, dass deine Füße so schwach sind!

Dazu ein kleiner anreiz

Der Bewegungsumfang der Gelenke des Fußes und insbesondere der Metatarsal-Phalangeal-Gelenke wird durch das Tragen traditionellen Schuhwerks um 70-80 % reduziert wird. Damit verringert sich die mechanische Belastung von Sehnen und Muskeln und der für die Aufrechterhaltung der Funktion der Strukturen notwendige Stimulus wird entsprechend erheblich reduziert. Die Folge sind Funktionsverlust und Degeneration. Die Beugemuskeln der Zehen verfügen über lange kräftige Sehnen, die plantar unter dem Fuß verlaufen. Sie haben zusammen mit ihren Muskeln eine zentrale Bedeutung bei der Aufrechterhaltung der Stabilität der Fußwölbung, der gesamten Funktion des Fußes und insbesondere die Kraftübertragung über die Segmente des Fußes. Verschiedene Funktionsschuhe, die vorgeben, eine höhere muskuläre Aktivierung zu provozieren und/oder die propriozeptive Beanspruchung zu erhöhen, wurden in Bezug auf ihre kurzfristigen und langfristigen Wirkungen untersucht. Dabei sind die Ergebnisse der prospektiven Interventionsstudien von besonderer Bedeutung. Mit dem Minimal-schuhkonzept etwa des Nike Free konnte gezeigt werden, dass bei normaler Lokomotion, also Gehen und langsamen Laufen, die Aktivität der Zehenbeuger (M. flexor hallucis und M. flexor digiti) um mehr als 20 % beim Tragen des Free gegenüber traditionellem Schuhwerk erhöht wird. Damit erhöht sich die Belastung der biologischen Strukturen und sie erfahren den notwendigen Anpassungsreiz. Im Rahmen einer fünf Monate dauernden prospektiven Studie wurde gezeigt, dass sich durch diesen erhöhten Stimulus die Muskelkraft des für die Integrität und Stabilität des Fußes wichtigen M. flexor hallucis um nahezu 20 % verbessert werden kann. Wesentlich wird dieses auf eine Hypertrophie der Muskulatur von bis zu 10 % und gleichzeitig auf eine Verbesserung der neuromuskulären Leistung zurückgeführt. Die verbesserte neuro-muskuläre Leistungsfähigkeit äußert sich weiterhin in einer Verbesserung der Balance sowie einer Verbesserung der Vortriebsleistung. Neben solchen Effekten wurde gezeigt, dass die Verletzungshäufigkeit nach der Intervention mit Funktionsschuhwerk in einem Beobachtungszeitraum von 10 Monaten bei der Experimentalgruppe gegenüber einer mit traditionellem Schuhwerk trainierenden Kontrollgruppe erheblich – und zwar fast 30 % – reduziert wurde. Durch Funktionsschuhwerk (z.B. Nike Free) erhöhte mechanische oder neuromechanische Stimuli zeigen als hinreichend für funktionelle und morphologische Anpassungen biologischer Strukturen von Fuß und Unterschenkel.

Das war allgemeines Lebensrisiko. Aufpassen wo du lang gehst - selbst in kommunalen Bereichen dürfen Unebenheiten im Strassenbelag sein, z.B. durch Wurzeln sind die Fußwege uneben etc., schauen wo du lang gehst! Kein Schadenersatz - der Schaden würde dann auch eher der Krankenkasse (Arztkosten etc.) ersetzt werden, z. B. durch eine Haftpflichtversicherung. Du müsstest einen Schaden nachweisen, z.B. eine Behinderung aufgrund des Sturzes z. B.. Nur mal so erwähnt, trifft in deinem Fall nicht zu.

Da du arbeitslos bist, stehst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Wenn du krank bist, also nicht arbeitsfähig, benötigst du eine Krankmeldung, abzugeben bei der Agentur für Arbeit. Während der Krankmeldung wirst du dann nicht vermittelt bzw. musst dich auch nirgends vorstellen gehen - denn einem potentiellen Arbeitgeber würdest du aktuell nicht zur Verfügung stehen - weil.....krank. Natürlich nur, wenn du unbedingt willst. Wenn du eine gute Arbeit in Aussicht hast, würde ich eher empfehlen, dich trotzdem vorzustellen und dazu sagen, dass du noch ca. 1 Wo. oder so nicht so gut laufen kannst.

So schlimm scheint es nicht zu sein, denn wenn der Arzt einen Verdacht hätte, würde er nicht abwarten sondern sofort zur besseren Behandlung röntgen oder andere Untersuchungen veranlassen.

Keine Chance. Das geht nur im öffentlichen Bereich. Du hast dieses private Grundstück aus freiem Willen betreten. Da hättest du aufpassen müssen.

Also ich fände es extrem unsymphatisch, wenn jemand, der auf meiner Treppe umknickt, schadensersatz fordern würde.

Und du sagtest, der Bereich VOR der Treppe sei uneben. Du bist aber AUF der Treppe umgeknickt.

Flip77 
Beitragsersteller
 23.06.2013, 19:41

Vielleicht habe ich mich nicht richtig ausgedrückt. Ich bin nicht auf der Treppe umgeknickt, sondern im Bereich davor. Der Boden davor war nicht gerade, sondern ging im Bogen nach oben hin zur Treppe.

Jedenfalls sind die Schmerzen immer noch da, ich werde morgen zum Röntgen ins Krankenhaus fahren. Der Arzt hat nun mal keinen Röntgenblick.

Jedenfalls danke für die Antworten. Jetzt bin ich schlauer.

Flip77 
Beitragsersteller
 23.06.2013, 19:42
@Flip77

Bevor die Genauen wieder schreiben....mich ins Krankenhaus fahren lassen! Denn auftreten ist nicht!

hallo,

ja. du bist aber beweispflichtig, ob irgendein umstand zu dem unfall geführt hat, weil das grundstück, treppe usw. schadhaft waren oder sonstiges.

ist dort alles in ordnung, war es eigenes verschulden.

beste grüsse

dickie59