Falsches Fahrrad geliefert..einfach behalten?
Hallo.
ich habe mir ein Fahrrad bestellt und es kam ein falsches mit vielfachen Wert an. Kann ich es einfach behalten oder muss ich es zurück schicken ?
Bestelltes Fahrrad 300 €.... das was angekommen ist: 1200€
10 Antworten
Du hast eine Leistung ohne rechtlichen Grund erhalten - der Verkäufer hat einen Anspruch auf Rückgabe des Artikels aus § 812 (1) BGB . Ist das Fahrrad nicht mehr vorhanden oder bereits benutzt worden, musst Du Wertersatz leisten (§ 818 (2) BGB).
Nach hM bist Du verpflichtet, den Verkäufer über seinen Irrtum zu informieren und das Rad aufzubewahren. Dies ergibt sich aus § 242 BGB. Zurückschicken musst Du es allerdings nicht, zumindest nicht auf eigene Kosten.
Wenn mit dem Verkäufer im Kaufvertrag ein "Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung" vereinbart wurde, könntest Du u.U. sogar strafrechtlich wegen Unterschlagung (§ 246 StGB) belangt werden.
Übrigens: Die Rechte aus § 812 BGB unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Erst ab dem 01.01.2017 könntest Du sicher sein, dass der Verkäufer keine Ansprüche mehr geltend machen kann.
Was steht denn auf der Rechnung? Wenn da auch 1200€ steht und die zahlst, sollte es kein Problem dar stellen wenn du es nach Absprache behälst. Ansonsten wäre es nicht erlaubt und früher oder später werden die es eh merken im Warenwirtschaftssystem.
§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Ich weiß nicht, ob ich das riskieren würde.
Zivilrechtlich ist eine falsche Sache geliefert worden, auf die du keinen Anspruch hast.
Da Fragst du noch? ^^ Steht doch immer dabei: "Produkt kann von der Darstellung abweichen".
Behalte es bis die sich melden, du bist nicht verpflichtet es selbst zu melden oder es ohne aufforderung zurückzuschicken!
du bist nicht verpflichtet es selbst zu melden oder es ohne aufforderung zurückzuschicken!
Letzteres stimmt, ersteres deckt sich nicht mit der herrschenden Meinung.