Gibt es eine Rückerstattung, wenn statt einem gebuchten IC ein Regio als Ersatzzug kam?
Hallo :) Ich hab im Internet schon gesucht, aber leider nichts gefunden. Und zwar ist Samstag in Frankfurt mein gebuchter IC nach Würzburg ausgefallen. 15 Minuten später wurde ein total überfüllter Regio geschickt, der auch erst losgefahren ist, als ein paar Leute ausgestiegen sind (Nach 40 Minuten). Ich kam dann zu spät in Würzburg an, hab meinen Anschluss Regio verpasst und war erst 2 Stunden später als geplant am Zielbahnhof. Nun meine Frage: Kann ich den Zuschlag vom IC zurückverlangen? Weil das was die da gebracht haben, war echt unmöglich. Dazu kommt ja noch die Verspätung. Gibt es dafür dann auch eine Entschädigung? Schonmal danke im Voraus! :)
7 Antworten
Den IC -Zuschlag kannst du auf jeden Fall zurück verlangen. Die DB hat doch auch mal Werbung gemacht........in dem Sinne "Wir sind pünktlich...." und versprochen, dass bei Verspätung Kosten erstattet werden, je nach Zeit etc. Da müsste es doch eine Tabellegeben oder dir jemand an jedem x-beliebigen DB-Schalter helfen können.
Viel Erfolg.
Wenn die Verspätung unter einer Stunde ist bekommst du nichts. Ausserdem hat die Bahn ein recht darauf den Zug ohne vorwarnung zu ändern. Es ist deine verantwortung sich darum zu kümmern das genug Zeit zum umsteigen bleibt.
U.a. "war erst 2 Stunden später als geplant am Zielbahnhof"
Wurde vor´m Antworten überhaupt die Frage gelesen und verstanden?
Das geht ja an allen Fakten vorbei.
Würd ich ganz klar versuchen: a) Verspätung, b) Erstattung des Zuschlages.
Wenn Du ne Limousine beim Autovermieter buchst, akzeptierst Du ja auch nicht nen Bobbicar für den gleichen Preis.
Wenn der Regio schon voll war ist er von irgendwo anders bekommen? Dann erhälst du keine Rückerstattung, da es kein Ersatzzug für den ausgefallenen IC war.
Du kannst höchstens die Fahrgastrechte in Anspruch nehmen und versuchen da das Geld zurück zu erhalten. Es könnte aber sein, dass du nicht die 50% für eine Verspätung über 2 Stunden erhälst, sondern nur die 25%.
Ab einer Verspätung von zwei Stunden (Ankunft am Zielbahnhof) hast du Anspruch auf Erstattung des halben Fahrpreises. www.bahn.de/fahrgastrechtee