Darf man zu Beweiszwecken Fotos von anderen Personen ohne deren Zustimmung machen?

5 Antworten

Die Frage wäre, was Du mit dem Bild überhaupt anstellen möchtest. Identifizierbar werden die Personen daher ja nicht.

Wenn Du dich über die beiden beschweren möchtest, dann kannst Du das per Email an kundendialog@bahn.de unter Angabe von Zugnummer, Datum und Uhrzeit sowie weiteren, dir zur Verfügung stehenden Daten senden. Dafür ist auch kein Foto notwendig. Intern wird der Vorfall dann überprüft.

nur mit Erlaubnis, ein solches Foto wird kaum als Beweismittel ausreichen

abgeschlossener raum und Arbeitskollegen- glaube kaum dass die in dem Falle an die Maskenpflicht gebunden sind.

Bahnfahrer401 
Beitragsersteller
 23.01.2022, 16:31
abgeschlossener raum und Arbeitskollegen- glaube kaum dass die in dem Falle an die Maskenpflicht gebunden sind.

Doch, sind sie. Im Gesamten Zug gilt Maskenpflicht. Ich saß ja auch alleine im Abteil und muss trotzdem meine Maske tragen.

peterobm  23.01.2022, 16:33
@Bahnfahrer401

bei dir kann jederzeit eine weitere Person zusteigen - nicht aber beim Zugpersonal

Bahnfahrer401 
Beitragsersteller
 23.01.2022, 16:36
@peterobm

Erstens war das kein Zugpersonal, sondern DB Sicherheit und zweitens kann auch dort jemand zusteigen, es war ja kein Dienstabteil, sondern ein ganz normales Abteil, in das sie sich einfach reingesetzt haben.

peterobm  23.01.2022, 17:06
@Bahnfahrer401
Dienstabteil

davon bin ich mal ausgegangen

DANN hätten auch die Masken tragen müssen

In der Bahn befindest du dich nicht auf einer öffentlichen Fläche sondern im Privateigentum der Bahn. Kommt also drauf an, ob es dir überhaupt gestattet ist, Fotos zu machen. Und wenns darum geht Bahnbedienstete anzuschwärzen, ist das sicher nicht der Fall.

Wenn du trotzdem ein Foto machen würdest und würdest es auf Anfrage nicht löschen, würde es denke mich mal auf ein Hausverbot für dich hinauslaufen eventuell sogar eine Strafzahlung.

Nein, hättest Du nicht.