Darf man zu Beweiszwecken Fotos von anderen Personen ohne deren Zustimmung machen?
Es hat sich folgendes ereignet:
Ich sitze im Zug alleine in einem Abteil und bin am Essen, natürlich ohne Maske. Es laufen zwei Mitarbeiter von DB Sicherheit vorbei, öffnen die Abteiltür und fahren mich in unverschämten Ton an, dass ich meine Maske zu tragen habe.
Wenig später laufe ich zur Toilette und sehe die beiden Mitarbeiter zwei Abteile weiter sitzen, ohne Maske. Beim Rückweg zu meinem Abteil sitzen sie immer noch ohne Maske da. Essen ist keins zu sehen. Ich bin noch weitere Male vorbeigelaufen, und bei keinem Mal trugen sie eine Maske. Das Zugbegleitpersonal hat das auch nicht interessiert.
Hätte ich in dieser Situation ein Foto von den zwei Mitarbeitern machen dürfen wie sie ohne Maske dasitzen und das an ihren Arbeitgeber oder die Polizei schicken dürfen?
5 Antworten
Die Frage wäre, was Du mit dem Bild überhaupt anstellen möchtest. Identifizierbar werden die Personen daher ja nicht.
Wenn Du dich über die beiden beschweren möchtest, dann kannst Du das per Email an kundendialog@bahn.de unter Angabe von Zugnummer, Datum und Uhrzeit sowie weiteren, dir zur Verfügung stehenden Daten senden. Dafür ist auch kein Foto notwendig. Intern wird der Vorfall dann überprüft.
nur mit Erlaubnis, ein solches Foto wird kaum als Beweismittel ausreichen
abgeschlossener raum und Arbeitskollegen- glaube kaum dass die in dem Falle an die Maskenpflicht gebunden sind.
bei dir kann jederzeit eine weitere Person zusteigen - nicht aber beim Zugpersonal
Erstens war das kein Zugpersonal, sondern DB Sicherheit und zweitens kann auch dort jemand zusteigen, es war ja kein Dienstabteil, sondern ein ganz normales Abteil, in das sie sich einfach reingesetzt haben.
In der Bahn befindest du dich nicht auf einer öffentlichen Fläche sondern im Privateigentum der Bahn. Kommt also drauf an, ob es dir überhaupt gestattet ist, Fotos zu machen. Und wenns darum geht Bahnbedienstete anzuschwärzen, ist das sicher nicht der Fall.
Wenn du trotzdem ein Foto machen würdest und würdest es auf Anfrage nicht löschen, würde es denke mich mal auf ein Hausverbot für dich hinauslaufen eventuell sogar eine Strafzahlung.
Nein, hättest Du nicht.
Klar darfst du das. Aber im Unterschied zu der Mehrheit, die unbewiesene Behauptungen durch die Gegend schleudert, habe ich einen Nachweis.
Fotografieren von Personen zu Beweiszwecken im Prozess | Recht | Haufe
Doch, sind sie. Im Gesamten Zug gilt Maskenpflicht. Ich saß ja auch alleine im Abteil und muss trotzdem meine Maske tragen.