Geld/Strafe zahlen für falsches bzw. ungültiges BaWÜ- Ticket
Heii Ich bin letzte Woche ausnahmweise mit dem Zug gefahren und habe mir gedacht fährst mit dem Bawü-Ticket. Habe morgens dann mein Ticket am Automat geholt und bin in den Zug eingestiegen. Dann kam auch gleich der kontrolleur. Ich habe selbstverständlich mein Ticket vorgezeigt und dann hat sich herausgestellt, dass das Habe an diesem Morgen nicht daran gedacht das es ja mit einer Gültigskeitdauer verbunden ist. Dadurch wurde ich als Falschfahrerin abgestempelt und musste 40 € Strafe zahlen und noch die zusätzliche Weiterfahrt von 11,70.
Was meint ihr dazu? Weil Falsch gefahren ist es ja nicht ganz hatte ja zu diesem Zeitpunkt nur ein ungültiges Ticket.
Würde mich freuen, wenn ihr mir antwortet und mir weiterhelft
Liebe Grüße Andrea
6 Antworten
Geht in Ordnung so. Steht so in den Befoerderungsbedingungen, die Du akzeptiert hast, als Du in den Zug eingestiegen bist.
Trotzdem kannst Du mal versuchen, Widerspruch einzulegen bzw. nach einem "Rabatt" zu fragen.
Alle Tickets einscannen, hier einreichen: https://www.db-fahrpreisnacherhebung.de 100 Mal entschuldigen, und nett und hoeflich fragen. Mehr als ablehnen koennen die nicht.
Und auch wenn man ein ungültiges/falsches Ticket hat fährt man schwarz. Dabei spielt es keine Rolle, warum das Ticket falsch ist.
Ein ungültiges Ticket ist das gleiche wie kein Ticket .. also alles korrekt gelaufen. :)
das habe ich aber im Internet gefunden und dachte da sit was dran
Ungültige Fahrkarten
Fahrgäste, die von einem Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens falsch informiert worden und deshalb mit einem unzureichenden Fahrschein unterwegs sind, müssen dafür nicht einstehen. Die Falschauskunft hat der Betroffene allerdings nachzuweisen, z.B. in dem er den Namen des Mitarbeiters vorsorglich notiert. Auch ein falsches Automatenticket - das z.B. für eine andere Tarifzone oder einen anderen Zug gilt - geht bei sehr undurchsichtigen Tarifbedingungen oder schwer bedienbaren Fahrkartenautomaten nicht zu Lasten des Reisenden.
Werden Fahrkarten aufgrund von Tariferhöhungen ungültig, dürfen sie nicht weiterbenutzt werden. Die „Schwarzfahrergebühr“ droht aber erst, wenn der Fahrgast die Ungültigkeit erkennen musste - wenn also die Preisänderung an allen Haltestellen oder Bahnhöfen so bekannt gemacht wurde, dass der Hinweis nicht zu übersehen war. Zudem gilt: Je älter der Fahrschein, desto eher muss sich der Fahrgast darüber informieren, ob jener noch aktuell ist.
http://www.vz-nrw.de/Unfreiwillige-Schwarzfahrer-Auch-mit-falschem-Ticket-kann-s-teuer-werden
Und? Am Automat steht dabei, dass das Ticket erst ab 9 Uhr gilt (wenn das dein Problem war).
Alles korrekt gelaufen.