Deutsche Bahn Freiheitsberaubung?
Guten Abend, ein Freund saß vorhin in der RB. Die Bahn ist nur wenige hundert Meter vom Bahnhof entfernt gegen einen umgestürzten Baum gefahren. (Es ist niemand verletzt worden) Die Straße befand sich ca. 50m von den Gleisen entfernt.
Die Bahnmitarbeiter wollten die Fahrgäste nicht aus der Bahn lassen wegen "Verordnungen die eingehalten werden müssen". (Ca. 2 Stunden lang)
Selbst stiegen die Mitarbeiter jedoch aus, um zu schauen ob die Bahn beschädigt ist.
Ist dies überhaupt erlaubt? Klingt für mich nach Freiheitsberaubung! Müssen sich Fahrgäste dies gefallen lassen, obwohl sich in der Nähe eine Straße und der Bahnhof nur wenige hundert Meter entfernt befindet.
Zudem war die Toilette defekt!!
10 Antworten
Das was du als Freiheitsberaubung bezeichnest ist völlig normales Verhalten der Mitarbeiter, würde man einfach so die Leute losziehen lassen und die Leitungen kämen zum Beispiel runter oder was auch immer dann wäre das gebrüll auch wieder ganz groß und es hieße dann "wir wurden aus der bahn geschmissen, dürfen die das?" die Bahn hat übrigens nicht nur ein Klo sondern mehrere, dann sollte man vielleicht losziehen und gucken gehen und ggf warten wenn es besetzt ist.
und man kann durch die ganze bahn gehen, wo ist das problem? das bisschen Bewegung schadet niemanden und gibt keinen Grund zum weiterklagen.
Wie soll man denn in den anderen Waggon kommen, wenn die Türen geschlossen sind und die Waggons voneinander getrennt sind?
Der Fragesteller ist Bodybuilder. Was kann man von so einem erwarten ;-)
Es gibt durchaus Züge, die nur eine erreichbare Toilette haben - Triebwagen zum Beispiel. Und nach einem solchen klingt die Beschreibung nämlich.
Da ist in einem solchen Fall eine defekte Toilette natürlich suboptimal.
Das Verhalten ist vollkommen korrekt gewesen.
Bei einem umgestürzten Baum plus Beschädigung des Fahrzeuges kann es zu allerlei Gefahren kommen. Hat der Baum die Oberleitung heruntergerissen, was ziemlich oft passiert, kann das Verlassen des Zuges auch schnell mal tödlich werden. In dem Fall muss erst die Oberleitung abgeschaltet und geerdet werden. Dazu kommt, dass ein eventuell daneben liegendes zweites Gleis nicht automatisch auch für die gesamte Dauer gesperrt ist und darüber der normale Verkehr weiter läuft oder darüber Rettungs-/Abschlepp-/Reparaturzüge fahren, weshalb auch da der Ausstieg ziemlich gefährlich ist. Des Weiteren ist der Ausstieg auf freier Strecke nicht so ganz easy. Die Zugtüren haben Bahnsteighöhe - in der Regel was mit 76 Zentimetern über der Schiene. Bis zum Gleisbett springst du also gern mal über einen Meter runter, was nicht jeder Fahrgast ohne Verletzung schafft. An Bahndämmen ist das nochmal wesentlich gefährlicher.
Aus Gründen der Sicherheit ist es vollkommen in Ordnung, dass die Fahrgäste den Zug nicht verlassen dürfen, bis die Sicherheit gegeben ist - also ein gesicherter Ausstieg möglich ist oder der Zug seine Fahrt fortsetzen kann oder abgeschleppt wird.
Und natürlich darf das Personal den Zug verlassen, um die Schäden zu prüfen und die Vorbereitungen für das Abschleppen, die Schadensbeseitigung etc. zu treffen. Die wissen, wie deine Frage hier ja zeigt, wie leichtsinnig Leute sind, die sich mit der Bahn nicht auskennen. Deshalb darf zuerst das Fachpersonal raus.
Die defekte Toilette ist in dem Zusammenhang natürlich ungünstig. Trotzdem wird es Gründe gegeben haben, die Fahrgäste nicht aussteigen zu lassen, denn kein Eisenbahner denkt sich "Hihi, die sperre ich jetzt da zwei Stunden ein".
Einfach das Personal ihren Job machen lassen. Das ist deren Job und die kümmern sich um den Fahrgast. Darüber sollte man mal nachdenken, bevor man als absolut unwissende Person in dem Bereich gleich "Freiheitsberaubung" schreit.
Lies dir die Beförderungsbestimmung der DB durch. Diese hast du nämlich mit dem Einstieg als bindend akzeptiert. Deshalb liegt auch keine strafbare Handlung der DB vor.
„Vor allem dem Zugpersonal dürfte juristischer Ärger drohen. Denn dass Zugreisende auf offener Strecke einfach aussteigen, ist nur in Notfällen und nach einer Streckensperrung erlaubt. Bleibt ein Zug liegen, wird er in der Regel abgeschleppt.“
Wenn ein Fahrgast beim Aussteigen auf offener Strecke etwas passiert, ist der Ärger enorm. Zur Sicherheit der Fahrgäste verbleiben diese in den Fahrzeugen, bis ein sicheres Aussteigen ermöglicht werden kann.
nein das ist zu lange;
das dürfen die nicht.
nicht wegen eines umgestürzten Baumes!
Quatsch
Und woher weißt du ob die Strecke sicher ist? Andere Züge, Hochspannung und sonstige Beschädigungen.
👍
Es gibt in jedem Waggon nur eine Toilette