Gibt es eine nutzer Wechsel Gebühr?

4 Antworten

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Eine Nutzerwechselgebühr stellt der Ablesedienst in Rechnung, wenn ein Mieter unterjährig auszieht und eine zusätzliche Ablesung von Wasseruhren und Heizkostenverteilern durchführen muss. So etwas gibt es grundsätzlich also schon mal.

Umlagefähig auf den Mieter ist es allerdings nur dann, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Also solltest Du oder der Bekannte den Vertrag prüfen.

micha31980 
Beitragsersteller
 23.04.2015, 09:22

Vielen Dank...!!!

Eine solche Gebühr gibt es. Sie ist aber nicht umlegbar, da sie zu den Verwaltungskosten zählt die der Vermieter tragen muß.

Ist sie aber vertraglich vereinbart, z. B. unter sonstige Betriebskosten, kann sie umgelegt werden.

Also Mietvertrag darauf hin prüfen.

micha31980 
Beitragsersteller
 23.04.2015, 09:24

Vielen Dank...

Entstehen Kosten für eine nicht turnusmäßige Erfassung der Verbräuche (Zwischenablesung) durch einen Dienst, so sind diese in der Regel nicht umlegbar, da Verwaltungskosten. Ist im Formular -Mietvertrag die Kostenabwälzung vereinbart, ist diese unwirksam. Nur im Rahmen einer tatsächlichen Individualvereinbarung wäre trotzdem die Umlage zulässig. In der Regel liest aber doch der Vermieter bei Rücknahme der Wohnung die Zähler ab.

Nutzerwechselgebühren sind Verwaltungskosten und sind daher vom Vermieter zu tragen, es sei denn, im Mietvertrag ist was anderes geregelt . Da müsste Dein Bekannter mal in seinem Vertrag nachschauen.

micha31980 
Beitragsersteller
 23.04.2015, 09:22

Vielen Dank...