Sozialamt: kann Kaltmiete höher sein bei geringeren Nebenkosten?
Hallo, ich bekomme eine Wohnung von Sozialamt/Jobcenter gestellt und da gibt es ja Grenzen wie hoch die Kaltmiete, Nebenkosten etc sein dürfen.
Bei mir sind es 275 Kalt und ca 80 Euro Nebenkosten plus nochmal ca 70 für Heizkosten.
Nun habe ich eine Wohnung gefunden, die 300 Kalt kosten würde und jeweils 50 für NK und Heizung, könnte mir die Eohnung trotzdem bewilligt werden?
Theoretisch könnte man ja den Rest betrag der Grenze von NK und Heizkosten auf die Kaltmiete anrechnen.
4 Antworten
Die Heizkosten nicht, die Nebenkosten schon.
Wenn du mit der Grundmiete + Nebenkosten nicht über die angemessene Bruttokaltmiete kommst, könnte auch hier eine Zusicherung zur Kostenübernahme erfolgen.
Bei dir wären das demnach 275 € + 80 € für Nebenkosten = max.355 €.
Danke dir für deinen Stern !
Die Betriebskosten werden bei Neuvermietung gerne niedriger als tatsächlich angegeben, um die Zustimmung des JC zu befördern. Es kann dann u. U. passieren, dass sich bei der ersten Abrechnung herausstellt, dass diese erheblich höher sind und damit die Gesamtkosten der Unterkunft. Es wird dann eine Nachzahlung vom Mieter gefordert und der darf dann das JC bitten, ihm diese zu erstatten. Die Reaktion wird dann sein, dass der Transferempfänger aufgefordert wird, künftig zu sparen oder sich eine andere Wohnung mit angemessenen Kosten zu suchen.
Deine Betriebskosten von 150 EUR/Monat entsprächen einer Wohnungsgröße von ca 60 m², durchaus ausreichend also, da die Wohnfläche für eine Person bei 45m² liegt.
Für die in Aussicht stehende neue Wohnung werden 100 EUR für BK insgesamt gefordert. Die entsprächen bei korrekter Berechnung ca. eine WF von 40m² (2,5 EUR/m²/Monat). Ist die neue Wohnung entsprechend groß?
die wohnung hat ca 27m2
wenn die kaltmiete höher ist, als die maximal angegebenen kosten, dann bekommst du keine zusicherung. zudem die nebenkosten viel zu niedrig angesetzt sind.
das wird ein böses erwachen geben, weil dann ganz sicher eine nachforderung kommt die nicht übernommen wird. oder nur teilweise und dann geht das elend mit anordnung auf umzug oder der absenkung der kdu weiter geht. da die kaltmiete an sich schon zu hoch ist, gibt es keine zusicherung
So ist es, hab ich auch so betrachtet ...
die Obergrenze für Warmmiete pro Person und Quadratmeter wird kommunal festgesetzt. Das ist in jeder Stadt anders und du musst googlen Suchwort "mietobergrenze" plus deine Stadt.
das weiß ich ja, 275 kalt und 80 NK und 70 Heizkosten, da aber die Heiz und NK geringer sind als die grenze koennte man doch aber den restbetrag auf die kaltmiete genen oder nicht? wohnfläche ist im angegebenen erlaubten rahmen
Das ist die Gretchenfrage. Die Stunde der Wahrheit schlägt bei der ersten Abrechnung ...