Was bedeutet die Niederschlagsgebühr in der Nebenkosten Abrechnung?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Je nach Versiegelungsgrad von Grundstücksflächen erhebt die Kommune Niederschlagswassergebühren die der Vermieter auf die Mieter abwälzen darf (nach anteiliger Wohnfläche). Voraussetzung der Umlage ist, dass bei Vorliegen einer entsprechenden Satzung diese BK-Art auch mietvertraglich vereinbart wurde. Wenn nicht, darf nicht umgelegt werden. Was anderes ist es, wenn erst nach Einzug die Gebühr neu entsteht, dan darf sie auch neu umgelegt werden. Dazu muss aber der Vermieter allen Mietern eine diesbezügliche schriftliche Erklärung mit Erläuterung zukommen lassen. Versäumt er das, darf er trotzdem nicht umlegen.

Die Niederschlagsgebühr ist das Ergebniss, der durch die EU angestrebte Erneuerung des Wasserhaushaltsgesetzt (WHG).
Die Niederschlagswassergebühr (auch Niederschlagswasserentgelt od. Versiegelungsgebühr) ist eine Gebühr für die Entsorgung von Regenwasser, das über bebaute oder versiegelte Flächen nicht in den Boden versickern kann und in die Kanalisation geleitet wird. Sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen müssen diese Gebühr abführen, sofern ihre befestigten Grundstücke an die Kanalisation angeschlossen und die Erhebung der Gebühren in einer Satzung festgelegt sind. Die Kosten für das Ableiten des Oberflächenwassers auf öffentlichen Straßen muss der jeweilige Träger (Gemeinde, Landkreis, Land, Bund) bezahlen.

Das ganze läuft auch unter dem Thema gesplitteten Abwassergebühr, dabei teilen sich die Kosten in Abwassergebühr (pro verbrauchter Frischwassermenge) und der Niederschlagswassergebühr (angeschlossene versiegelte Flächen welche in die Kanalisation einleiten) auf.

Die Niederschlagsgebühr kann durch bauliche Maßnahmen verringert oder ganz vermieden werden. Dies Bezüglich stehe ich gerne zur Verfügung.

Niederschlagsgebühr vermeiden

Diese Gebühr wird für versiegelte Fläche kassiert, auf die Regenwasser fällt.

Bei der Kommune prüfen, wenn Gartenfläche bewässert werden, ob dieses Wasser überhaupt noch als Abwasser geführt wird und unter welchen Voraussetzungen die Gebühr entfallen kann.

Für versiegelte Flächen (von denen das Regenwasser in die Kanalisation läuft) fällt eine quadratmeterabhängige Abwassergebühr an.

Üblicherweise liegt sie irgendwo um 20-50 Cent pro Quadratmeter und Jahr.

Das ist eine besondere Abwassergebühr, sie wird auf der Basis der "versiegelten" Fläche des Gebäudes/ Grundstücks von der Kommune ermittelt.