Gibt es eine Möglichkeit die Zwangsräumung zu beschleunigen?
Ich frage im Auftrag einer befreundeten Familie. Und zwar folgendes, mein bester Kumpel wir nennen ihn Tom hat eine Frau geheiratet und ein Haus geerbt. In dem Haus ist ein Mieter. Tom hat eine Frau geheiratet und sie ist schwanger geworden. Er hat dem Mieter Frist gerecht gekündigt denn er hat nur eine 2 Zimmer Wohnung das ist definitiv zu klein für eine Familie mit Kind. Die Kündigungsfrist ist abgelaufen, der Mieter behauptet er könne wegen corona nichts finden dabei wurde die Kündigung letztes Jahr im August/September ausgesprochen.
Das Kind ist nun auf die Welt gekommen und beide Hausen mehr oder weniger in Umzugskartons weil ein Zimmer leer geräumt werden musste um ein Kinderzimmer daraus zu machen. Das andere Zimmer steht quasi mit Möbeln voll und ist nicht benutzbar. Sie sind also nun zu dritt und der Mieter ist trotz abgelaufener Kündigungsfrist und bereits zahllosen Gesprächen uneinsichtig.
Der Mieter macht keinerlei Anstalten zu gehen, im Gegensatz der Mieter sagte „jetzt durch corona könnt ihr mich sowieso nicht auf die Straße setzen, was wollt ihr machen?“
Da es sein Eigentum ist, sein Haus, die Kündigung bereits ausgesprochen wurde und es hier um das Familien und Kindeswohl geht frage ich mich ob es hier nicht ein besonderes Verfahren gibt was das beschleunigt oder welche Mittel und Wege man hat um den unliebsamen Mieter zu entfernen.
6 Antworten
Erstmal muss man sich fragen, ob die Kündigung überhaupt wirksam ist. Zweitens benötigt man für die Zwangsräumung einen Räumungstitel. Und den bekommt man wiederum nur, wenn die Kündigung wirksam war und der Zugang auch bewiesen werden kann.
Mit dem Räumungstitel kann man dann zwangsräumen lassen, aber auch hier muss der Gerichtsvollzieher noch eine Frist setzen. Die Antwort lautet also: Nein, schnell geht dabei gar nichts.
Fuer eine Zwangsraeumung bedarf es erst einmal eines Raeumungsurteils. Bis ein solches ergeht, dauert es eine Weile (rechne mal mit etwa 1 Jahr).
Manchmal hilft es aber, dem Mieter den Auszug mit einem hoeheren Geldbetrag zu versuessen, um ihn damit zu einem frueheren Auszug zu bewegen.
Da der Mieter die Kündigung bereits im August/September erhalten hat, greift der Kündigungsschutz wegen Corona nicht.
Anwalt kontaktieren.
Beschleunigen kann man das Verfahren nicht (meines Wissens). Umzüge sind auch nicht verboten, muss er halt alleine stemmen.
Anwalt suchen und eine Räumungsklage durchsetzen. Dauert aber bis zu einem Jahr. Würde die Miete erstmal schön erhöhen.
keine die legal wäre. Kündigen und Räumungsklage is die einzige Methode
So Phantasielos kannst du doch gar nicht sein.
Und glaubst du wirklich irgendwer, der noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte wäre würde öffentlich illegale Themen diskutieren?
Und immer daran denken, illegal ist illegal und meistens auch strafbar und am Ende hat man sich in den meisten Fällen mehr geschadet als dass es genützt hätte.
Meine Empfehlung für deine Freunde wäre zunächst erstmal zu überlegen, ob ein Säugling wirklich ein eigenes Zimmer mehr braucht als die Nähe zu seinen Eltern. Des weiteren ist es besser, sich mit den Umständen zu arrangieren als sich nur darüber zu ärgern. Ich würde ich einen Teil der Möbel einlagern. Entweder in der Garage, dem Keller oder einem SelfStorage (z.B. https://www.shurgard.de/lagerraum-mieten-in-deutschland)
Nur aus Interesse, welche illegalen Methoden gibt es denn?