Anmeldung einer Person im eigenem Haus Nachteile?

4 Antworten

Ein Bußgeld  muß ein Wohnungsgeber zahlen wenn er dem Wohnungsnehmer keine oder eine "gefälschte" Wohnungsgeberbestätigung ausstellt.

Wenn ein Mieter auszieht müßte der Wohnungsgeber keine Bestätigung ausstellen. Außer der Mieter bezieht keine neue Wohnung in Deutschland.



Von diesem Gesetzt hab ich noch nix gehört...wenn ich es richtig verstanden habe wohnt er ja auch nicht da, sondern wurde aus Gefälligkeit nur dort angemeldet...

Oder wohnt er jetzt da? Dann gilt das normale Kündigungsrecht...

Ich bin da jetzt kein Experte, aber allein aus einer polizeilichen Anmeldung, entsteht ja noch kein Mietverhältnis, oder Wohnanspruch...

Hört sich für mich eher nach Erpressung/Nötigung an...das ist allerdings auf jeden Fall strafbar....

Ulanamass 
Beitragsersteller
 20.04.2017, 17:47

der Mann hat bei ihr im ReihenHaus ein Zimmer , wo er auch sehr oft übernachtet.

zippo1970  20.04.2017, 17:50
@Ulanamass

Jetzt versteh ich gar nix mehr...für was soll dann das Bußgeld sein? Natürlich kann ich einen Mieter kündigen, unter Einhaltung der Kündigungsfristen, und gesetzlichen Vorgaben....

Ulanamass 
Beitragsersteller
 20.04.2017, 18:09
@zippo1970

Ich verstehe jetzt schon alles - der Kollege hat sie nur informiert darüber dass wenn man jemanden fiktiv anmeldet ... droht eine Strafe...bis 50.000... sie musste ja so viele Unterlagen unterschreiben und war unsicher - alles klar !!!!!!! danke sehr !   

anitari  20.04.2017, 17:46

.wenn ich es richtig verstanden habe wohnt er ja auch nicht da, sondern wurde aus Gefälligkeit nur dort angemeldet...

Das wäre eine Ordnungswidrigkeit. Bußgeld bis 50.000 für den angeblichen Wohnungsgeber.

zippo1970  20.04.2017, 17:48
@anitari

Aha...bis zu...und wie viel im Regelfall?

wenn er nicht mehr in diesem Haus wohnen darf , muss sie dem EMA oder einer anderen Behörde 50.000 Euro Strafe zahlen...

Das ist Unsinn.

Was der Kollege vom EMA mitgebracht hat, war sicher die Wohnungsgeberbescheinigung. Der Wohnungsgeber, also die Frau, hätte diese unterschreiben müssen. Hat sie nicht getan und somit droht Bußgeld. Das EMA wird normalerweise erst den Bewohner fragen, was nun mit dieser Bescheinigung ist und wenn er bei der Behörde erzählt, dass seine Wohnungsgeberin sie nicht unterschreiben wollte/konnte, wird sich das EMA direkt an die Frau wenden und ihr unter Androhung von Bußgeld die Bescheinigung abverlangen. Liefert sie nicht, muss sie zahlen, aber keine 50000 €.

50000 € wären fällig, wenn die Frau bspw. Leuten aus Bulgarien oder Rumänien eine solche Bescheinigung ausstellen würde, obwohl diese weiterhin in ihrem Heimatland wohnen und die Anmeldung beim EMA nur dazu nutzen wollen, um Sozialleistungen abzugreifen.

Du als Wohnungsgeber bist verpflichtet, eine Wohnungsgeberbescheinigung auszufüllen und dem Mieter zwecks Vorlage beim EMA auszuhändigen. Ein schriftlicher Mietvertrag ist nicht nötig und muss auch nicht beim EMA vorgelegt werden.

Also: Die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen und unterschreiben und dem Mieter (oder was er sonst ist. ist ohne Bedeutung) aushändigen. Damit bist du deiner Rechtspflicht nachgekommen.