Gibt es eine gesetzliche Regelung bezüglich Piercings in Pflegeberufen?
Ich habe mich bei mehreren Ausbildungsstellen als Altenpflegehelferin beworben und manche fanden Piercings nicht schlimm/störend und andere wollten das ich mein Piercing bei der Arbeit entferne. (kleiner Stecker am Nasenflügel). Und jetzt würde ich gerne wissen ob es bezüglich Piercings bei Pflegeberufen denn eine gesetzliche Regelung gibt oder ob das je nach Arbeitgeber variieren kann?Danke im Voraus für die Antworten.
6 Antworten
dei Berufsgenosenschaften verbieten dies...weil Verletzungen bei den Berufen in der Pflege und bei den Patienten vorkommen könnten ..und sie dann nicht zahlen...so meine Kenntniss und die Auskunft der BG
Gesetzliche Regeln nicht. Aber Arbeitsschutz. Viele AG verbieten es Schmuck zu tragen mit Ausnahme des Eheringe um zu verhindern, dass man irgendwo hängen bleibt und sich verletzt. Sie weisen auch darauf hin, daß duch Schmuck verursachte Verletzungen eventuell nicht durch die Berufsgenossenschaft versichert sind.
Eheringe sind verboten!!! Per Gesetz bzw Verordnung - nix Arbeitsschutz.
Gesetzliche Regeln jaein!, denn das Arbeitsschutzgesetz ist zwar eine eine gesetzliche Reglung sagt aber nichts eindeutiges zu Piercings aus.
Insbesondere die Berufsgenossenschaft gibt Auflagen im Sinne des Arbeitsschutzes.
Darüber hinaus kann und darf jeder Arbeitgeber dementsprechnde Reglungen und Dienstanweisungen erlassen.
Das kann jeder Arbeitgeber selbst regeln. Den einen stört es, den anderen eben nicht. Gesetzlich ist da nichts geregelt.
@ ischdem - welche Quelle? Ein Arbeitgeber braucht ja wohl keine Quelle um zu sagen, ich will den Bewerber nehmen und nicht den anderen.
@ needlewitch - was ist flasch? Nur zu schreiben "falsch" finde ich falsch.
siehe mein Beitrag weiter oben - es gibt gesetzliche Regeln und der AG kann nicht nur machen was er will - somit ist deine Aussage falsch.
Es ist trotzdem Sache des Arbeitgebers, ob er jemanden mit oder ohne Pearcing oder Tatoos einstellt. Hier kann das Gesetz nichs vorschreiben.
der AG darf die Verordnungen nicht ignorieren sondern hat die geltenden Regeln zu beachten!! Natürlich kann er auch darüber hinaus gehen - aber nicht unterschreiten - zB sind Eheringe IMMER VERBOTEN!!
bitte Quelle angeben
in den Hygieneverordnungen des Bundes finden sich da durchaus Bestimmungen zu Schmuck im allgemeinen (Armbanduhren, Finger- und Eheringe, künstliche und lackierte Fingernägel, ausladende/abstehende Ohrringe/Piercings sind dort eindeutig verboten) die auch auf Piercings anzuwenden sind - darüber hinaus macht aber offensichtlich jeder Arbeitgeber was er will....
Man gucke sich nur mal um, wie oft man Ärzte und Krankenschwestern im Dienst mit Armbanduhr und/oder Ehering sieht....
...von den Fingernägeln mal ganz zu schweigen....
http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/43/aid/9618/title/Hygieneverordnungen_der__Bundeslaender
man gucke dort mal nach den Hygieneverordnungen der Länder....
falsch!