Darf Arbeitgeber eine Zusage für einen Ausbildungsplatz zurückziehen?
Hallo, habe folgendes Problem:
ich habe mich für diverse Ausbildungsplätze als Operationstechnische Assistentin beworben und habe bis jetzt von 2 Krankenhäusern eine schriftliche Zusage für einen Ausbildungsplatz bekommen. Da das eine Krankenhaus recht weit weg war, habe ich dort abgesagt, da das andere Krankenhaus sowieso mein Favorit war.
Heute hat sich jedoch folgendes Problem ereignet:
Die Zusage kam am 19.03.2013 und es stand am Ende des Schreibens, sie würden sich in den nächsten Wochen bezüglich des Vertrages noch bei mir melden... nun habe ich heute angerufen und nachgefragt, wann denn der Vertrag kommen würde. Dann wurde mir doch tatsächlich mitgeteilt, dass sie nun die Ausbildung doch nicht anbieten dieses Jahr!!! Ich habe nun schon die andere Ausbildungsstelle abgesagt, und stehe nun quasi ohne etwas da, da die Bewerbungsfrist für sämtliche Ausbildungsplätze schon abgelaufen ist!
Meine Frage nun: kann ich den Ausbildungsplatz einklagen? Kennt sich damit jemand aus?
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus für Antworten, Isa
5 Antworten
Nein, kannst nichts einklagen. Es gab noch keinen Vertrag, die haben nichts unterschrieben. Ist zwar echt fies, aber da es nur eine Zusage war, können die auch absagen :( Ruf mal beim anderen Krankenhaus an und frag nach, ob es doch noch geht!
Ich habe nun einen Termin für heute Nachmittag bekommen mit der zuständigen Fachkraft für diesen Ausbildungsgang. Ich bin gespannt, ob sie mir wenigstens eine andere Ausbildungsstelle anbieten können, da sie am Telefon gesagt hatte, dass speziell dieser Ausbildungsgang doch nicht angeboten wird...
Für andere Ausbildungen, die mich interessieren ist die Bewerbungsfrist leider im März abgelaufen. Ich hatte mich schon im November beworben und hatte in dem besagten Krankenhaus auch schon Probearbeitstage.
Bei der anderen Klinik habe ich auch schon angerufen aber die Ausbildungsplätze sind alle durch die Nachrücker belegt worden und es gibt keine Möglichkeit, meine Absage zurück zu ziehen.
Ich werde berichten, wie das Gespräch ausgegangen ist und danach entscheiden, ob ich einen Anwalt aufsuchen werde.
Übernimmt das die Rechtsschutzversicherung?
Liebe Grüße und vielen Dank schonmal für die hilfreichen Antworten, Isa
Da wirst du nicht viel Erfolg haben, selbst wenn du anfangen kannst, können die dich in der Probezeit jederzeit rausschmeißen.
Ob du aufgrund des Schreibens einen Rechtsanspruch auf die Lehrstelle hast kann dir nur ein Anwalt sagen der sich auf sowas spezialisiert hat (Arbeitsrechtler). Jedoch würde ich mir es 2 mal überlegen ob ich einen eventuellen Rechtsanspruch auch wirklich einklagen würde. Was glaubst du was für eine Ausbildung du geniessen würdest wenn du die Klinik "zwingen" würdest? Du hättest keinen Spass und die würden jede Möglichkeit ausnutzen um dir eine reinwürgen zu können. Mein Tipp- such dir was Neues und dann mach die Sache öffentlich. Ein bischen Druck von der Presse und schon werden die es sich in Zukunft doppelt überlegen so mit Bewerbern umzugehn.
Hast du mal einen persönlichen Termin vereinbart und auf das Schreiben verwiesen, in dem dir der Platz zugesichert wird?
Wenn nicht, unbedingt das persönliche Gespräch suchen. Du kannst klagen und hast gar keine schlechten Chancen, zumindest den Verdienstausfall für die Zeit der Ausbildung zu bekommen, da du aufgrund deren Zusage eine andere Stelle absagen musstest.
Diesen Rechtsumstand solltest du auf jeden Fall erwähnen, und im Notfall auf Konsequenzen aufmerksam machen, da dir ein zeitlicher- sowie wirtschftlicher Schaden entstanden ist.