Immobilienverwalter fordert auf Schuhschrank zu beräumen berechtigt?

15 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Gewohnheitsrecht im Mietrecht gibt es nicht, so dass die Duldung der letzten Jahre nichts wert ist.

Letztendlich hast Du für das Treppenhaus keine konkreten Nutzungsrechte, da sich der Mietvertrag auf deine Wohnung beschränkt. Heißt: Du darfst dort grundsätzlich nichts abstellen.

Selbst wenn das geduldet wurde, ist es für den gemeinschaftlichen Bereich jederzeit möglich, eine solche Duldung zu widerrufen.

Vor Ort ist die Situation jedoch tatsächlich So das die Schuhschränke den Flur oben nicht wirklich beeinträchtigen und ein normales durchlaufen möglich ist.

Ein normales Durchlaufen vielleicht, aber was passiert, wenn Rettungssanitäter samt Trage dort durch müssen?

Ein wesentlicher Aspekt wurde auch gar nicht genannt und das ist der Brandschutz. Wir hatten im vergangenen Jahr einen Brand in einem Mehrfamilienhaus. Die dort vorhandenen Schuhschränke waren ein "perfekter" Brandbeschleuniger.

Das Treppenhaus gehört nicht zur Mietsache und der Besitzer oder Verwalter hat das Recht und die Pflicht jederzeit dafür zu sorgen, dass Rettungs- und Fluchtwege nicht zugestellt werden. Die Abmessungen solcher Fluchtwege sind gesetzlich vorgegeben, darum spielt es gar keine Rolle, ob ein Schuhschrank stören würde oder nicht.

Sollte doch einmal ein Brand ausbrechen und jemand das Haus nicht verlassen können, würde der Verwalter/Besitzer für evtl. Personenschäden haftbar gemacht.

Das stillschweigende Hinnehmen durch den Vermieter über den Zeitraum von 3 Jahren, rechtfertigt kein Gewohnheitsrecht.

Vielleicht kennt er nur Deine Vereinbarungen mit dem Vermieter nicht.

Oder er hat keine Lust, bei einem Feuer in die Zeitung zu kommen, weil Euer Fluchtweg brennt und die mit der Kiste müssen Euch holen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bei Brandschutz gibt es keinen Bestandsschutz. Tatsache ist, die Nutzung des Flurs und das abstellen von brennbarem Material war von vornherein nicht erlaubt, egal ob geduldet oder nicht. Der Verwalter ist also vollkommen im Recht. Ob es einen Fluchtweg blockiert ist eine Sache, die Andere ist die Brandlast im Treppenhaus.

Wie du also vorgehen sollst: Räum den Flur. Oder kauf dir einen sündhaft teuren Schrank mit Zertifikat für die Schuhe, der eben keine Brandlast darstellt. Aber selbst dann ist das Treppenhaus kein angemieteter Bereich zur Nutzung. So oder so, der Verwalter hat hier Recht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

braucht man nicht zu lesen

du hast den hausflur nicht zu nutzen, den hast du nicht angemietet und du räumst das frei oder wirst abgemahnt und gekündigt

so einfach ist das

und ob die anderen mieter dir das gestatten, interessiert wirklich niemanden

BauRichter77 
Beitragsersteller
 09.02.2021, 07:43

Aber nicht nachdem es 3 Jahre toleriert wurde!

WLM2021  09.02.2021, 07:43
@BauRichter77

das glaubst auch nur du

und bei verstößen gegen den brandschutz, der die anderen mieter auch schützen soll, hat der richter ganz wenig verständnis für mieter

da kannst du besser die miete zu spät zahlen, da geht eine kündigung nicht immer durch

wenn du gegen brandschutz wiederholt, nach mehrfacher aufforderung, verstößt, geht die fristlose einfach durch