Immobilienverwalter fordert auf Schuhschrank zu beräumen berechtigt?
Guten Tag Leute
Bitte erst einmal die Vorgeschichte lesen um dann zu kommentieren.
Ich und meine Frau leben im zweiten OG im obersten Stockwerk eines Dreifamilienhauses.Dabei wurde seit drei Jahren vom Immobilienverwalter stillschweigend genehmigt, Schuhschränke im Treppenhaus ganz oben stellen zu können.
Jetzt hat der Immobilienverwalter gewechselt und der neue fordert auf die Schuhschränke innerhalb von drei Tagen zu beseitigen Und den Fluchtweg beziehungsweise Rettungsweg frei zu halten.
Vor Ort ist die Situation jedoch tatsächlich So das die Schuhschränke den Flur oben nicht wirklich beeinträchtigen und ein normales durchlaufen möglich ist.
Daher meine Frage. Bitte kommentieren indem ihr euch in meine Lage versetzt nicht einfach darauf los pöbelt.Kann der Immobilienverwalter von mir überhaupt verlangen mein Treppenhaus zu räumen obwohl eventuell die Gegenstände dort den Fluchtweg nicht einmal beeinträchtigen könnten. Ich weiß zwar dass er dies verlangen könnte aber unter den Umständen dass das ganze drei Jahre lang eigentlich toleriert wurde Gilt das als eine stillschweigende Zusage für dies kann daher einfach so pauschal nicht rückgängig gemacht werden.
Bitte um Hilfe wie hierbei vorzugehen ist
15 Antworten
Ein Gewohnheitsrecht im Mietrecht gibt es nicht, so dass die Duldung der letzten Jahre nichts wert ist.
Letztendlich hast Du für das Treppenhaus keine konkreten Nutzungsrechte, da sich der Mietvertrag auf deine Wohnung beschränkt. Heißt: Du darfst dort grundsätzlich nichts abstellen.
Selbst wenn das geduldet wurde, ist es für den gemeinschaftlichen Bereich jederzeit möglich, eine solche Duldung zu widerrufen.
Vor Ort ist die Situation jedoch tatsächlich So das die Schuhschränke den Flur oben nicht wirklich beeinträchtigen und ein normales durchlaufen möglich ist.
Ein normales Durchlaufen vielleicht, aber was passiert, wenn Rettungssanitäter samt Trage dort durch müssen?
Ein wesentlicher Aspekt wurde auch gar nicht genannt und das ist der Brandschutz. Wir hatten im vergangenen Jahr einen Brand in einem Mehrfamilienhaus. Die dort vorhandenen Schuhschränke waren ein "perfekter" Brandbeschleuniger.
Das Treppenhaus gehört nicht zur Mietsache und der Besitzer oder Verwalter hat das Recht und die Pflicht jederzeit dafür zu sorgen, dass Rettungs- und Fluchtwege nicht zugestellt werden. Die Abmessungen solcher Fluchtwege sind gesetzlich vorgegeben, darum spielt es gar keine Rolle, ob ein Schuhschrank stören würde oder nicht.
Sollte doch einmal ein Brand ausbrechen und jemand das Haus nicht verlassen können, würde der Verwalter/Besitzer für evtl. Personenschäden haftbar gemacht.
Das stillschweigende Hinnehmen durch den Vermieter über den Zeitraum von 3 Jahren, rechtfertigt kein Gewohnheitsrecht.
Vielleicht kennt er nur Deine Vereinbarungen mit dem Vermieter nicht.
Oder er hat keine Lust, bei einem Feuer in die Zeitung zu kommen, weil Euer Fluchtweg brennt und die mit der Kiste müssen Euch holen.
Bei Brandschutz gibt es keinen Bestandsschutz. Tatsache ist, die Nutzung des Flurs und das abstellen von brennbarem Material war von vornherein nicht erlaubt, egal ob geduldet oder nicht. Der Verwalter ist also vollkommen im Recht. Ob es einen Fluchtweg blockiert ist eine Sache, die Andere ist die Brandlast im Treppenhaus.
Wie du also vorgehen sollst: Räum den Flur. Oder kauf dir einen sündhaft teuren Schrank mit Zertifikat für die Schuhe, der eben keine Brandlast darstellt. Aber selbst dann ist das Treppenhaus kein angemieteter Bereich zur Nutzung. So oder so, der Verwalter hat hier Recht.
braucht man nicht zu lesen
du hast den hausflur nicht zu nutzen, den hast du nicht angemietet und du räumst das frei oder wirst abgemahnt und gekündigt
so einfach ist das
und ob die anderen mieter dir das gestatten, interessiert wirklich niemanden
das glaubst auch nur du
und bei verstößen gegen den brandschutz, der die anderen mieter auch schützen soll, hat der richter ganz wenig verständnis für mieter
da kannst du besser die miete zu spät zahlen, da geht eine kündigung nicht immer durch
wenn du gegen brandschutz wiederholt, nach mehrfacher aufforderung, verstößt, geht die fristlose einfach durch
Aber nicht nachdem es 3 Jahre toleriert wurde!