Kann man mieter zwingen zu heizen?

10 Antworten

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Grundsätzlich kann jeder seine Bude heizen wie er will, solange durch z.b. wenig Heizen keine Gefahr besteht das Leitungen einfrieren oder gar platzen. Eine Mindestheiztemperatur von 20 Gard gibts nicht. Das hauptproblem liegt auch kaum daran, dass der Mieter/Eigentümer unter eurer Wohnung zu wenig heizt, es liegt wohl viel mehr an der Tatsache einer fehlenden Dämmung. Was die Heizkosten betrifft: Hier spielt auch das Alter des Heizkessels eine Rolle, den alte Dinger haben viel zu miese Wirkungsgrade, sprich es geht zuviel Energie durch den Schlot raus. Bei drei Außendwänden heizt man zwangsläufig mehr, insbesondere wenn diese ungenügend gedämmt sind bzw die vorhandene Dämmung nicht dem Stand der Technik entspricht. Wenn es sich hier um Eigentumswohnungen handelt und sich die Mehrheit der Eigentümer weigert energiesparende Maßnahmen durchführen zu lassen, habts relativ schlechte Karten, denn Bestandsimmobilien genießen einen recht großzügigen Schutz durch den gesetzgeber. In so einem Fall würde ich mir eine andere Wohnung suchen, welche den modernen Anforderungen in Sachen Energie und Wohnqualität entspricht. Diese wird vermutlich eine höhere Miete kosten, jedoch sind die Heizkosten mit Sicherheit erheblich niedriger.

Wenn euer Mietvertrag eine 20 Grad - Beheizung fordert , dann müßte der Mietvertrag des unter euch wohnenden Mieters ebenfalls die 20 Grad - Beheizung beinhalten. Sprecht bitte euren Vermieter darauf an.

uetschn 
Beitragsersteller
 07.01.2010, 09:43

danke das haben wir schon getan und er meint da er eigentümer ist könnte man ihn nicht zwingen. es ist wirklich ein problem in unserer wohnung bzw. auf dem ganzen stockwerk. aber die restlichen eigentümer in unterhalb liegenden wohnungen wollen nicht für die kosten einer dachdämmung aufkommen. haben letztes jahr 1300 euro für 70m² heizkosten gehabt.

Tabaluga1961  12.02.2010, 13:35
@uetschn

dann ausziehen. soll die Bude doch heizen wer will oder leer bleiben. ist dann nicht dein Bier.

Zwingen kann man den Mieter zwar nicht, aber wenn z.B. auf Grund der Nichtbeheizung Schäden an Rohren und Haus entstehen, so muss der Nichtheizer für die entstandenen Schäden unter Umständen aufkommen!!

Ein Mindestwärme laut Mietvertrag von 20 Grad vorzuschreiben ist unzulässig!

Die Pauschale für Heizung muss sowieso leisten, ob man Heizt in der Wohnung oder nicht! Das betrifft in der Regel die Kosten für Heizung für die Bereitschaft und Frostschutz, um den Einsatz der Anlage zu bewerkstelligen!

In der Regel wird eine mindestens zwischen 3 und 6 Grad Leitungstemperatur vorgestellt, nicht zu verwechseln mit der Heizleistung von Heizkörpern!

Es kommt auf den Mietvertrag an. In Formularmietverträgen ist immer geregelt, dass Mieter die Wohnung im Winter heizen müssen, auch bei Abwesenheit, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. Ansonsten ist der Mieter für Folgeschäden wie Rohrbruch oder Schimmel verantwortlich. Wenn man bei Abwesenheit leicht heizt, so reicht das schon aus. Eine Wohnung sollte nie unter 15 Grad auskühlen. Ein anderer Mieter kann höchstens dem Vermieter melden, dass die untere Wohnung nicht geheizt wird und das dieser den Mieter mal drauf anspricht. Allerdings handelt es sich hierbei ja doch eher um eine Vermutung. Übrigens: Außenwände hat jede Wohnung, jedes Haus. Das ist nun mal nicht zu ändern. Ein Recht auf Nachisolierung des Daches hat ein Mieter auch nicht. Wenn sich die Räume definitiv nicht auf 20 Grad erwärmen lassen bei aufgedrehten Thermostaten, so hat die Wohnung ein Mangel und es kann die Miete gemindert werden. Der Mangel muss aber definitiv hieb- und stichfest sein. Ansonsten kann der Mieter nichts machen.

Wenn sich über Ihrer Wohnung ein begehbarer Dachboden befindet, dann herzlichen Glückwunsch. Die neue Energieeinsparverordnung schreibt Vermietern vor, begehbare Dachböden zu dämmen. Das ist aber auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Wer denkt, dass nun gespart wird, bis der Arzt kommt, der irrt. Der Unterschied ist nicht so gewaltig wie manche denken. Dem Mieter darunter kann man nicht vorschreiben, wie er zu heizen hat, solange dadurch keine Schäden entstehen. Dem Vermieter kann man aber sehr wohl eine Mindesttemperatur abverlangen. Ist diese nicht erreichbar, stellt dies einen Mangel dar. Damit sich der VM davon überzeugen kann, rate ich zu einem Ortstermin. So sollten min. 21 °C in Wohnräumen und 22 °C in Bädern erreicht werden. MfG