GIBT ES EINE FRIST FÜR DIE ZUSTELLUNG EINER SCHRIFTLICHEN ERMAHNUNG?

4 Antworten

Nein, ein Widerspruch macht da keinen Sinn, denn es gibt keine festgelegten Fristen. Allerdings sollte eine Abmahnung oder Ermahnung zeitnah erfolgen. Wenn sich der Betrieb allzu lange Zeit lässt, dürfte das bei einem späteren Verfahren vor dem Arbeitsgericht dazu führen, dass das Gericht der Ab-/Ermahnung keinen großen Wert beimisst, weil - wenn es dem Betrieb wirklich wichtig gewesen wäre, hätte er schneller reagiert.

Reden wir von einer Ermahnung oder einer Abmahnung? Da gibt es schon ein Unterschied. Eine Ermahnung ist eine Missbilligung, welche aber nicht im Wiederholungsfall mit einer Kündigung bedroht wird.

Für Ab- und Ermahnung gibt es keine Fristen, allerdings wird es für den Mahner natürlich im Laufe der Zeit immer schwerer, das Fehlverhalten auch nachzuweisen. Wenn eine mündlich erstellt wurde, ist es natürlich noch schwerer.

Außerdem geht die Rechtsprechung davon aus, wenn der Mahner sein Recht nicht nutzt, dass er im Laufe der Zeit auch darauf verzichtet. Beispiel: Wenn er AN einmalig zu spät kommt und die nächsten 2 Jahre kommt der AN pünktlich, so kann dieser nicht nach 2 Jahren doch noch eine Mahnung erteilen.

verreisterNutzer  06.01.2018, 19:33

Dass es für Ab- und Ermahnungen "keine Fristen" gibt, ist nicht ganz richtig!

Der betreffende Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten kann wohl schon länger her sein, aber der Arbeitgeber hat die vorgenannte arbeitsrechtliche Maßnahme "zeitnah nach Kenntnis" durchzuführen - ansonsten akzeptiert er das Verhalten des Arbeitnehmers, und die Maßnahme würde im Zweifelsfall durch einen Arbeitsrichter verworfen.

Anm.: In diesem Fall gilt jedoch die Aussage von @Novos.

Qodon 
Beitragsersteller
 06.01.2018, 17:50

schriftliche Ermahnung

Eine Ermahnung ist etwas anderes als eine Abmahnung. In der Regel knüpfen sich an eine Ermahnung keine unmittelbaren arbeitsrechtlichen Folgen. Dennoch kannst du natürlich eine Ermahnung widersprechen. Auch hierfür gibt es kein Formerfordernis. Ob dies Sinn macht dürfte sich in 1. Linie nach dem Inhalt und gegebenenfalls Zweck der Ermahnung richten.

Klassische Fristen für den Ausspruch eine Ermahnung gibt es nicht. Gemäß dem Rechtsgedanken der Verwirkung sollte eine Ermahnung jedoch zeitnah ausgesprochen werden

Hast Du sie nur mündlich erhalten?

Qodon 
Beitragsersteller
 06.01.2018, 17:35

Ja, die angekündigte schriftliche Ermahnung wurde bisher (ca.3 Wochen) nicht zugestellt.

Novos  06.01.2018, 17:42
@Qodon

Muss ja auch nicht, wie Du sicher nacheglesen hast. Sie iast auch mündlich gütig.