Antwort auf ein Schreiben - gibt es eine gesetzliche Frist?

5 Antworten

Kommt drauf an auf welches Schreiben.

Und kommt drauf an, ob in dem Schreiben eine Frist gesetzt ist - und wer die gesetzt hat.

Wenn einem Bescheid keine Widerspruchsbelehrung angehängt ist, gibt es eine gesetzliche Widerspruchsfrist von einem Jahr. Sonst gibt es keine gesetzlichen Fristen - soweit ich weiß.

Nach zwei Wochen schon eine Antwort auf ein Schreiben Deinerseitzs zu erwarten, ist sicherlich zu kurz.

Wenn es jetzt darum geht, daß Du einer Behörde was geschrieben hast, und die haben (noch) nicht geantwortet, heißt das überhaupt nichts. Die haben auch keine Frist. Wenn sie sich in zwei Monaten immer noch nicht gemeldet haben, kannst Du es mit einem erneuten Anschreiben mit der Aufforderung zur Beantwortung Deines ersten Schreibens probieren, danach später mal mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde.

bitmap  11.11.2008, 13:48

''gibt es eine gesetzliche Widerspruchsfrist von einem Jahr''

Wo geregelt?

Wenn nach der gesetzten Frist keine Reaktion erfolgt, setze ich immer eine erneute, kürzere Frist und weise auf die Konsequenzen hin. (Das ist aber Goodwill). Und dann kündige ich mit einem weiteren Schreiben meine Konsequenzen (mit Datum) an und setze sie auch durch. Bei meiner Vermieterin muss ich das leider dauernd machen.

''Gibt es eine gesetzliche Frist für eine schriftliche Antwort auf z.B. Widerspruch, Beschwerde, Kündigung usw?''

Kommt drauf an. (nämlich um was es geht)

''... wenn ich eine ofizielle Beschwerde, Kündigung usw. schriftlich abschicke und der Empfänger auf das Schreiben schriftlich bzw. gar nicht reagiert und nicht antworet *auch nicht nach 2 Wochen), heisst es, dass mein Schreiben/ mein Willen/meine Forderung usw. akzeptiert wurde?''

Nicht zwangsläufig. Es könnte genau so gut heißen, dass das Schreiben nicht beim Adressaten angekommen ist.

Kommt darauf an mit, wem Du Dich anlegen willst.

Die ganz schlimmen Sachen (Vorladungen/Aufforderungen von Behörden, Rechnungen, Mahnungen) haben eine Frist, die auf dem Schreiben genannt wird.

Außerden gibt es Fristen, die von Gesetzen, Verordnungen oder Verträgen geregelt werden.

Widerspruch musst du innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift einlegen.

anjanni  11.11.2008, 13:24

wenn diese Frist im Schreiben genannt ist...

Nachtflug  11.11.2008, 13:27
@anjanni

So ist es, in den offiziellen Schreiben ist immer eine Frist genannt.

StefanKfg  11.11.2008, 13:27
@anjanni

Ja, der Rechtsbehelf muss formal richtig sein. Aber grundsätzlich ist die Widerspruchsfrist 1 Monat nach Bekanntgabe.

Auskunft  11.11.2008, 13:41
@StefanKfg

Die Frage war aber nach der Antwort auf z.B. den Widerspruch.