Große Äste über Nachbars Garage
Hallo! Wir sind vor 2 Jahren in ein Haus von 1971 gezogen, welches ein Grundstück mit altem, hohen Baumbestand hat. Zu einer Seite des Gartens hin ist auf dem Nachbargrundstück ein Mehrfamilienwohnblock. Einige dicke Äste ragen recht weit auf das Nachbargrundstück, vielmehr über die Garage. Nun verlangt der Eigentümer des Hauses, dass ich die Bäume fällen soll, weil das ganze Laub auf seinem Hof liegen würde. Ich habe mit einigen Mietern gesprochen. Diese stört das Laub nicht und freuen sich über etwas natur am Stadtrand. Die Kinder haben auch in den großen Ästen ihre Schaukel hängen. Da ich mich also weigerte die Bäume zu fällen, will er, dass ich die Äste grenzbündig abschneide. Als ich ihm sagte, dass die Äste die Mieter des Hauses nicht stört, meinte er nur: "Die haben das ja garnicht zu entscheiden, es ist ja immerhin mein Haus!" Vor Allem stört ihn ein großer Ast, der genau über der Garage hängt, da das laub dort auf dem Garagendach liegen bleibe und das ja wohl nicht geht! Bin ich rein rechtlich dazu verpflichtet, die Äste grenzbündig abzuschneiden? Den dicken Ast über der Garage würde ich entfernen, da ich verstehe, dass er "Angst" hat, er fällt bei Sturm auf das Dach. Aber MUSS ich das? Und, FALLS der Ast wirklich bei Sturm auf dem Dach landet...wer haftet? Zählt das als höhere Gewalt? Ihn stört sehr das ganze Laub; aber man kann einem Blatt ja nicht vorschreiben, wo es hinwehen soll. Zumal er ja garnicht den Hof fegt, sondern die Mieter, mit denen ich gesprochen habe.
Über einige hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!
5 Antworten
Es gibt da viele Gerichtsurteile darüber. Die meisten sagen, dass der Nachbar die Blätter dulden muss.... Im besonderen in einer Gegend wo es mehrere Bäume gibt. Die Äste müssen nur abgeschnitten werden, wenn sie den Nachbar sehr stark beeinträchtigen (z.B. SChatten werfen, der seinen Garten kaputt macht, etc. ) Da gibt es auch Verjährung: wenn es über 5 Jahre ohne Beschwerden gut ging wieso kommt der jetzt daher? Verjährt! Falls ein Ast wirklich bei Sturm (ab Windstärke 8!) abbricht, dann zahlt deine Hausversicherung, die du doch gegen Sturm hast!?
Es gibt verschiedene Urteile darüber, da die Situation schon sehr lange dauert könnte es schon vom Nachbar geduldet werden müssen. Dann kappe doch den "grossen Ast" fertig.
Hallo,
in viele Bundesländern gibt es ein sogenanntes Nachbarrechtsgesetz. Darin ist vieles geregelt. Wenn der Nachbar die Entfernung des "Überhangs" verlangt, kann er eine Frist setzen und danach den "Überhang" auf deine Kosten entfernen lassen. Also besser selbst veranlassen.
Hallo KadettFrisco,
ich würde mich erst einmal erkundigen, ob es bei Euch eine Baumschutzverordnung gibt!
Sonst könnte das Abschneiden eines gesunden, großen Astes Folgen haben!
MfG
norina
naja, wieso er "jetzt" damit anfängt? Wohnen ja erst seit 2 Jahren hier und er hat es letztes jahr zum ersten mal erwähnt. Auch sind es nicht die bewohner des hauses, die das laub stören, sondern nur dem eigentümer nervt es, dass Blätter auf seiner Garage liegen. Obwohl er sogar 20 KM weit weg wohnt. Ich habe ja vor, die über seine garage stehenden Äste abzuschneiden, damit er endlich Ruhe gibt. Obwohl er ja will, dass die Bäume ganz weg sollen, wegen dem vielen Laub. MUSS ich einen baum grenzbündig stutzen, so, wie er es meint? ich denke nicht. es ist weder gefahr im verzug, noch beeinträchtigt der baum sein grundstück. ganz im gegenteil, die mieter sitzen sogar gerne im sommer unter seinem schatten, haben sich dort ihre gemütliche sitzecke eingerichtet. es stört halt nur diesen griesgrämigen, alten mann, dem das haus gehört und meint, er könnte da rechtlich gegen mich vorgehen, wenn die äste auf sein grundstück ragen.