Hütte steht 14 cm auf Nachbargrundstück muss sie abgerissen werden.?
Mein Opa hat seine Hütte 14 cm über Nachbars Grenze vor 40 Jahren gebaut und der alte Nachbar hat damals gesagt das es ok sei. Nun wurde das Haus vom Nachnar abgerissen und neu gebaut mit neuem Besitzer, er möchte nun das die Hütte abgerissen oder verkürzt wird weil sie halt 14 cm auf seinem Grundstück ist.. muss mein Opa nun seine Hütte abreißen?
5 Antworten
Nein, dazu ist es jetzt zu spät. Der ET hätte sofort rügen müssen.
Zitat:
Der Nachbar kann nach § 915 BGB darüber hinaus jederzeit fordern, dass ihm der überbaute Teil seines Grundstücks vom Eigentümer des Überbaus abgekauft wird. Maßgeblich ist hier der Wert des Grundstückes zum Zeitpunkt des Überbaus.
Die Zustimmung des vorherigen Grundstückseigentümers bindet den neuen Grundstückseigentümer nicht, die Duldung der Überbauung des Grundstücks ist eine "Grunddienstbarkeit", die ins Grundbuch hätte eingetragen werden müssen. Hier gilt aber eine Duldungspflicht des aktuellen Grundstückseigentümers gemäß § 912 Absatz 1 BGB und das, OBWOHL dein Opa den Verlauf der Grenze damals kannte und den Überbau bewusst ausgeführt hat. Denn damals hatte dein Opa ja die Einwilligung des damaligen Grundstückseigentümers (vgl. dazu BGH Urt. v. 28.01.2011 – V ZR 147/10, Rn. 46). Etwas schwieriger wird es, wenn sich die damalige Vereinbarung nicht mehr beweisen lässt.
Kurz und knapp: Ja.
Die Hütte steht auf fremdem Grund und muss entfernt werden.
Alternativ kann dein Opa die 14 cm kaufen.
Schau einmal in den § 912 BGB.
Diese Antwort ist falsch.
Nein müsste nicht gehen, aber Geldrente kann er fordern oder Abkauf des Grundstückteiles. Siehe 912ff BGB
Nein, er kann sein Haus stehen lassen. Abriss ist nicht. Allerdings kann der Nachbar eine Überbaurente verlangen. Die ist i.d.R. aber sehr gering.