GEZ will doppelt kassieren
Hallo, ich bin mit meinem freund und unserem sohn am 1.6.14 aus bayern nach niedersachsen zu der mutter meines freundes ins haus gezogen. Heute bekam ich eine rechnung der gez mit 3 monate beitrag, habe dort angerufen und denen mit geteilt dass meine schwiegermutter bereits gez bezahlt. Die dame am telefon meinte, dass das egal ist da wir uns nicht abgemeldet haben aus kolanz erlässt sie uns 1 monat gebühren wenn wir alle daten der schwiegermutter offen legen und meldet uns dann ab dem 1.8 bei der gez ab! Meine Frage muss ich die 2 monate trotzdem bezahlen? Immerhin kassieren die dann doppelt für 1 haus (eine aingangstür wie die gez sagt)
3 Antworten
Ihr hättet euch ordnungsgemäß aus der alten Wohnung abmelden müssen und dann hättet ihr gar nichts zahlen müssen !
Bei der Schwiegermutter dann angemeldet und einen Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühren gestellt unter Angabe der Teilnehmernummer der Schwiegermutter.
So ist die Forderung berechtigt,weil sich diese auf eure alte Wohnung bezieht,wenn ihr euch nicht abgemeldet habt.
Wenn sich diese auf die neue Wohnung bezieht,dann könnt ihr einen Antrag auf Befreiung stellen und gebt darin die Teilnehmernummer der Schwiegermutter an,mit dem Hinweis,das diese die Beiträge schon zahlt !
Das ganze müsste auch rückwirkend für bis zu 2 Monate gehen,so ist es auf jeden Fall beim ALG - 2 Bezug,so das ggf.gar nichts von euch zu zahlen sein würde.
Nicht Bezahlen die sollen Prüfen wenn sie Geld wollen. Die machen gern Fehler und wollen das nicht Zugeben
muss ich die 2 monate trotzdem bezahlen?
§ 7 RBStV:
"(2) Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs durch den Beitragsschuldner endet, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist."
Du musst also nur für Juni zahlen...
Diese Anzeige ist aber nur in schriftlicher Form bindend und mit dementsprechenden Nachweisen,telefonisch bringt das gar nichts !
Von einem Schriftformerfordernis steht da nicht...
Eine Befreiung oder eine Ermäßigung des Beitrages,ist immer schriftlich zu machen und die dementsprechenden Belege beizufügen !
Selbst ein ALG - 2 Empfänger müsste die Beiträge zahlen,wenn er seine Befreiung,die er vom Jobcenter erhält,wenn er Leistungsberechtigt ist,nicht innerhalb von 2 Monaten nach Ausstellung des Bescheides mit dem Antrag auf Befreiung an die Rundfunkanstalt nach Köln schickt.
Eine Befreiung oder Ermäßigung ist ja auch etwas anderes, als eine Abmeldung... 'rolleyes'
Dann frage ich mich,warum es dann überhaupt Formulare für die Abmeldung einer / mehrerer Wohnungen gibt,wenn man das problemlos auch telefonisch machen kann ?
Denn darin hätten sie die alte Wohnung und somit die Beitragspflicht kündigen können und den neuen Wohnsitz und ggf.auch den dort bereiz vorhandenen Beitragszahler angeben können,mit entsprechenden Nachweisen in Kopie.
Warum gibt es Mietvertragsformulare, wenn man die auch mündlich abschließen kann? Warum gibt es Überweisungsformulare, wenn man das per Telefonbanking machen kann?
die rechnung bezieht sich auf die neue anschrift und nicht auf die alte. GEZ weiß auch dass wir in einem 1 familienhaus wohnen, da hier noch 3 andere personen wohnen die befreit wurden! (vor jahren versteht sich)